Hallo zusammen,
meine Eltern sind vom Landkreis aufgefordert wurden Vermögen und Einkünfte offen zulegen.
Meine Schwester 40 Jahre alt bezieht Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB 12.
Es soll nun geprüft werden ob gegen meine Eltern(Rentner) Unterhaltsanspruch besteht.
Was ist hier die Fachrichtung von Anwalt ratsam?
Welche Freigrenzen gelten hier?
Danke