Selbstbehalt u. Mangelfall

  • Hi Forum,
    ich und meine Frau möchten uns aus finanziellen Gründen scheiden lassen.
    Wir sind jetzt ca. 1 1/2 Verheiratet, waren zuvor 8 Jahre zusammen. Wir haben vor unserer Ehe 2 Kinder bekommen. Eines derzeit 4 Jahre, das andere wird im April 2 Jahre. Damals würde von mir natürlich eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und im Nachhinein geheiratet.


    Da ich nur ein einfacher Arbeiter bin ist mein Gehalt entsprechend klein. Derzeit habe ich eine Lohnsteuerklasse 4. Mein jetziges Netto Einkommen ist so ca. 1670 EUR. In Lohnsteuerklasse 1 wie es vor der Ehe war jedoch mit 0,5 angerechneten Kinder betrug das Nettoeinkommen ca. 1360 EUR.


    Meine Frau wird die Kinder behalten und wir werden uns auf das gemeinse Sorgerecht einigen. Sie war derzeit seit Geburt des ersten Kindes Hausfrau und hatte keine Einkommen auser Erziehungsgeld sowie Kindergeld. Da nun das Erziehungsgeld ausgeloffen ist, musste sie sich Arbeitslos melden. Sie hat derzeit ein voraussichtliches Einkommen von ca. 5XX EUR.


    Wenn ich mich im Internet nun richtig informiert habe, kommt die Düsseldorfer Tabelle zum Einsatz.


    Bei meinem sehr kleinen Gehalt, darf ich wohl davon ausgehen das die kleinste Unterhaltsstufe in Kraft tritt. Demnach muss ich für jedes Kind 377 EUR zahlen.
    Da meine Frau weiterhin Kindergeld bezieht, wird die Hälfte vom Kindergeld bei jedem Kind von den 377 EUR abgezogen. Kindergeld derzeit dürfte 182 EUR sein. Rechne ich 377+377-92-92 bekomme ich 572 EUR welche ich zu bezahlen habe. Bei einem Netto Einkommen von ca. 1360 EUR - 572 EUR bleiben 788 EUR Netto für mich übrig.


    Hier sollte dann der kleine oder auch notwendige Selbstbehalt in Kraft treten.


    Ich musste somit den Eigenbedarf von 890 EUR behalten dürfen?


    Das übrige Geld die gesamte differenz von 890 EUR bis zum Netto Lohn der eigentlich vom AG ausbezahlt wird bekommt die Mutter.


    Da ich einen Stundenlohn habe und dieser jeden Monat ein anderes Nettoeinkommen mit sich bringt, muss ich regelmässig die Berechnung neu anpassen lassen?


    Und muss ich im Nachhinein das Geld welches für den vollen Unterhalt bezahlt wird für Kinder welches ich nicht zahlen kann im Nachhinein rückzahlen?


    Fällt zudem noch ein Unterhalt für die Mutter an, den ich bezahlen oder wenn vorgeschossen wieder rück bezahlen muss?


    Eine weiterer Punkt ist das wir beide zusammen einen durch drei Darlehen verschuldet sind. Können sich durch diese Darlehen der Eigenbedarf ändern, und müssen die Darlehen von dem Eigenbedarf 890 EUR abbezahlt werden?


    Des weiteren würde ich sehr gerne eine zweite Nebenarbeit annehmen um von den Schulden runter zu kommen. Angenommen ich hole mir einen 400 EUR Job, oder weniger, darf ich mit diesem Geld meine Schulde bezahlen, oder wird dieses verwendet um den gesamten Unterhaltsbetrag abzuzahlen da dieser in der derzeitigen Situation wohl zum Teil vom Staat bezahlt wird da mein Haupteinkommen nicht ausreichend ist?


    Zudem hätte ich noch die Frage, wie ich mir Hilfe besorgen kann wenn ich beim Auszug keine Wohnung finden sollte oder diese aufgrund der Darlehen und des Eigenbedarf von nur 890 EUR nicht leisten kann. Ich werde viele Dinge für einen Haushalt benötigen, Herd, Bett etc. Auch bei einer Wohnung kann ich keine drei Mieten als Kaution bezahlen. Das Trennungsjahr muss daher wohl auch in unserer derzeitigen Mietwohnung statt finden obwohl dies eigentlich viel zu klein ist. Vielleicht bekommt man mit derart schwachen Verhältnissen bestimmte Dinge in irgend einer Form bezahlt wie Gez. oder Müll usw...?


    Sowie wann ich meine Lohnsteuerklasse ändern muss? Eventuell wäre es besser diese noch nicht zu ändern, damit wir mehr Geld für das abzahlen der Schulden haben.


    Dies sind sehr viele Fragen, da wir uns keine Anwälte leisten können und auch keine wollen da wir im guten auseinander gehen möchte und erst versuchen die Schulde los zu werden sehe ich keinen anderen Ausweg wie hier nachzufragen da wir uns entsprechende Beratung nicht leisten können.

  • Hallo,


    du musst die Berechnung nicht jeden Monat neu anpassen. Es ist von einem Durchschnittswert auszugehen, der zu zahlen ist. Zudem hat die Düsseldorfer Tabelle einen Rahmen, innerhalb dessen man sich bewegt.


    Der Kindesunterhalt geht dem nachehelichen Ehegattenunterhalt vor. Erst wenn die Kinder voll befriedigt sind und dann noch etwas überigbleibt, was über den Selbstbehalt hinausgeht, bekommt die Ex etwas ab. Vorschießen musst du nichts.


    Beim Kindesunterhalt wird ein Darlehen, dass man zurückzahlen muss, grundsätzlich nicht berücksichtigt. Mann muss es von Selbstbehalt zahlen. Es kommt allerdings darauf an, zu welchem Zweck das Darlehen aufgenommen wurde.


    Also wenn ihr euch im guten einigen wollt, dann solltest du erst ausziehen, wenn du eine Wohnung gefunden hast. Man kann auch in der bisherigen Ehewohnung getrennt leben.


    Du wirst, wenn du das Einkommen hast, was du angibst, keine zusätzlichen Hilfen vom Staat bekommen, denn der Selbstbehalt ist so berechnet, dass man den eigenen Unterhalt und die Mietkosten für eine kleine Wohnung davon bestreiten kann.


    Gruss