Hallo,
es ist bei einer Unterhaltsklage wegen Kindesunterhalt so, dass das Kind Kläger ist und der Kindesvater beklagter. Das Kind verklagt also seinen Vater. Kindesunterhalt muss ja monatlich im Voraus gezahlt werden. Er richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Deshalb versteh ich nicht so ganz, was du damit meinst, du hättest ihm angeboten, Zahlungen in Raten über zwei Jahre vorzunehmen.
Problematisch ist, dass Kindesunterhalt für die Vergangenheit nicht eingeklagt werden kann. Denn Unterhalt ist eine gegenwärtige Sache. Wenn der Monat vorbei ist und das Kind lebt noch, dann ist der Unterhalt ja irgendwie anders sichergestellt worden. Also: so schnell wie möglich einen Unterhaltstitel erwirken.
Bei den Anwalts- und Gerichtskosten kommt es für die Eigenschaft als Schuldner dieser Kosten darauf an, wer die Klage gewinnt. Gewinnt das Kind, muss allein der Vater zahlen. Allerdings schuldet der Vater auch Unterhalt für die Klageerhebung, so dass eigentlich immer der Vater auf den Kosten hängen bleibt. Das Kind muss auch nicht in Vorleistung gehen, da Verfahrenskostenbeihilfe beantragt werden kann.