Unterhaltskürzung bei Rente wg. "verschlossenem Arbeitsmarkt"

  • Hallo,


    ich erhalte seit kurzem nach einem Verfahren vor dem Sozialgericht und dem darauf angebotenen Vergleich mit der DRV eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt.


    Es stellt sich nun im Rechtstreit auf Unterhalt die Frage ob auf Grund dieser Regelung, mit dem Hinweis auf eine mögliche Teilbeschäftigung ect. , kein bzw. verringerter Unterhalt zulässig ist.


    Ich bin chron. Schmerzpatient habe u.a. noch insulinpflichtigen Diabetes. Ich würde weiß Gott dafür geben wieder etwas arbeiten zu können, bekomme aber nur noch mehr schlecht als recht den Haushalt geregelt.


    Mein Anwalt ist mit der Frage überfordert, weicht aus und spricht von einem Gutachten das nur weitere Kosten verursachen wird.


    Ich bedanke mich schon vorab für Ihre kompetente Antwort.

  • Hallo Alexandra,


    auf Deine Frage:
    Einen Titel gibt es noch nicht. Der geforderte Unterhalt wird von meiner Frau bislang abgelehnt. Nun versucht Ihr Anwalt aus dem "verschlossenen Arbeitsmarkt" abzuleiten, dass ich ja auf dem Arbeitsmarkt z.B. durch einen Minijob noch hinzuverdienen könnte. Folglich meine Frau keinen Unterhalt zu leisten habe.


    Gerade bekam ich Post vom Familiengericht. Die nächste mündlicheVerhandlung ist im April.


    Da wäre es beruhigend zu wissen, dass ihr Ansinnen rechtlich nicht machbar ist.
    PS: Die Zeitrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt war nach meiner
    zermürbenden Klage vor dem Sozialgericht als VERGLEICH mit der DRV entstanden.


    Vielleicht fällt Dir ja noch etwas beruhigendes für mich ein. Vielen Dank für Dein Engagement.


    Gustav

  • Hallo,


    also, wenn die EU-Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gewährt wurde, dann ist es nicht ganz abwegig daraus herzuleiten, dass du ja noch eine Nebentätigkeit ausüben könntest, weil, wenn es genügend Arbeit gäbe, du ja die Rente nicht bekommen hättest. Und ein 400 Euro-Job ist viel leichter zu bekommen, als einen Vollzeitjob, der den Lebensunterhalt sicherstellen muss. Das ist jetzt natürlich nicht sehr beruhigend, gebe ich zu... :(
    Allerdings, wenn du nachweisen kannst, dass du, über den Vergleich hinaus erwerbsgemindert bist, dann sähe es anders aus. Jedoch hast du ja lediglich eine Erwerbsminderungsrente, keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das heißt ja, dass deine Erwerbsfähigkeit lediglich gemindet, aber nicht aufgehoben ist, also eine geringere Tätigkeit möglich ist.


    LG