Unterhaltsplicht

  • Hallo

    Ich hoffe mir kann jemand helfen!

    Ich habe 4 Kinder und der älteste möchte mit seinem Vater zusammen ausziehen

    ( ich habe mich von seinem Vater getrennt, nicht verheiratet). Mein Ex verdient aktuell 1350,- Netto. Wie sieht es finanziell bei meinem Ex dann aus? Nach Düsseldorfer Tabelle hat er dann ja nicht genug mit dem großen!? Oder doch? Er kann ja nicht alles abgeben wenn er noch einen Sohn bei sich hat!?

    Falls es relevant ist ich bin aktuell nicht am arbeiten.

  • Hi Murkelmaus,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Nun zur Frage, eigentlich musst du für das gemeinsame Kind, was bei ihm lebt, Unterhalt zahlen, er umgekehrt für die gemeinsamen Kinder, die bei dir leben. Da es vorne und hinten nicht finanziell reicht, wird es darauf hinauslaufen, dass ihr weiterhin wie bisher vom Staat finanziert werdet. Da ihr getrennt lebt, habt ihr beide Anspruch auf Unterhaltsvorschuß, der muss auch beantragt werden, geht nämlich auch ALG II vor.


    Herzlichst


    TK