Enkelkinder und Elternunterhalt

  • Hallo in die Runde,


    ich habe mal folgende Frage. Wann kann es passieren, das Enkelkinder für ihre Großeltern EU zahlen müssten?

    In dem Fall geht es darum, dass der Vater bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist und für die Großmutter seit zwei Jahren Elternunterhalt zahlte.

    Kann das Enkelkind dann zur Zahlung verpflichtet werden?


    LG frase

  • Wann kann es passieren, das Enkelkinder für ihre Großeltern EU zahlen müssten?

    wenn das Sozialamt Sozialhilfe leistet, dann muss das Enkelkind nicht zahlen


    s. § 94 SGB XII


    "Der Übergang des Anspruchs ist auch ausgeschlossen, wenn die unterhaltspflichtige Person zum Personenkreis des § 19 gehört oder die unterhaltspflichtige Person mit der leistungsberechtigten Person vom zweiten Grad an verwandt ist;"


    der Enkel ist der zweite Grad


    würden die Großeltern direkt den Enkel verklagen, also ohne Sozialamt, dann ja