Umgangsrecht / Sonderfall: Ausgestaltung Besuch nach OP

  • hallo zusammen!


    ich habe eine frage für das Forum zum Thema Umgangsrecht / Sonderfall: Ausgestaltung Besuch nach OP




    es geht um folgendes:


    bin von meinem mann geschieden bei gemeinsames Sorgerecht für die 2,5 jahre alte tochter und gerichtlich geregeltem umgangsrecht alle 14 tage (wobei der vater 2 Wochenende hintereinander kommt und ich mit der tochter alle 6 Wochen zum vater reise, 350 km entfernt).


    nun hatte der vater eine Herzklappen-OP am offenen herzen und daher ist der besuchsrhythmus natürlich verschoben. er bittet nun, daß wir ihn nach seinem letzten besuch vor 3 wochen, in der Reha-Klinik besuchen kommen. die Klinik ist aber nicht am Wohnort des vaters, sondern nochmal ca 45/60 Minuten davon entfernt, d.h. dass ich mit der tochter zusätzlich noch mehr mit dem zug reisen müsste, um ihn zu besuchen und er weiß nicht einmal, wie belastbar er ist, auf den arm darf er sie nicht nehmen etc.


    was denkt ihr im Forum dazu? sollte ich fahren, damit er mir im nachgang keinen strick daraus zu drehen versucht, dass ich erst 14 tage später kommen würde (das WE drauf kann ich leider nicht) - ich halte ihn für in der lage, erneut vor gericht zu ziehen, um mehr umgang einzufordern (auch Telefonate etc.) und aus der Tatsache, dass ich ihn mit der tochter aus seiner sicht nach seiner groß-OP zu spät besucht habe, "kapital" zu schlagen.




    was denkt/ratet ihr für diesen spezifischen fall?




    danke sehr und alles liebe & gute euch!!!

  • Hi,


    es ist in der Tat ein Sonderfall. Und ich denke, einmal sollte man da flexibel sein, denn, so ein Schicksalsschlag steckt man auch nicht so ohne weiteres weg. Allerdings sollte man kurzfristig abklären, ob der Vater in der Lage ist, sich überhaupt mit dem Kind zu befassen. Muss es ja nicht hochheben, Und - die Bedingungen sollten vorher schriftlich festgelegt werden, aus Gründen der Sicherheit für beide Seiten.


    Herzlichst


    TK