Berechnung des Unterhalts bei "alten" und "neuen" Kindern

  • Hallo,


    ich habe jetzt schon hin- und hergegooglet, finde aber keine wirklich passende Antwort zu meiner Frage/Situation.


    Wobei meine Lebensumstände doch gar nicht so ungewöhnlich sind, denke ich:


    Ich habe mit meiner geschiedenen Exfrau drei gemeinsame Kinder in verschiedenen Alterstufen (aber alle minderjährig). Für diese Kinder gibt es dynamische Unterhaltstitel, tituliert ist der Mindestunterhalt.


    Da mein Nettoeinkommen nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen, wurde eine Mangelfallberechnung vorgenommen. Diese Beträge zahle ich regelmäßig an die Zentrale Vormundschaftsstelle, weil für die drei Kinder eine Beistandsschaft beim Jugendamt besteht.


    Ich lebe mit meiner neuen (na ja, "langjährigen" trifft es eher) Partnerin zusammen. Wir sind nicht verheiratet und haben ein zweijähriges, gemeinsames Kind, das bei uns im Haushalt lebt.


    Als mein jüngstes Kind geboren wurde, habe ich es nicht als zusätzliche Unterhaltsverplichtung beim Jugendamt angegeben, also die Beträge aus der Mangelfallberechnung ganz normal weiter gezahlt.


    Die zwei Jahre sind wieder rum und das Jugendamt möchte Auskunft über mein Einkommen haben. Soll es auch bekommen, ich wüsste nur gerne vorher ungefähr was mich erwartet. :)


    Es wird explizit nach weiteren Kindern gefragt, ich werde mein jüngstes Kind also mit angeben. Ich habe herausgefunden, dass alle meine Kinder unterhaltstechnisch gleichberechtigt sind. Völlig O.K., klingt fair. Wobei ich für mein jüngstes natürlich keinen Barunterhalt leiste, es lebt ja bei uns im Haushalt und wir, also auch ich, haben Ausgaben für das Kind. Wird das jüngste bei der Berechnung genauso betrachtet, als würde ich Barunterhalt leisten? Falls ja, müsste ich ja einfach nur alle vier Kinder in einen Unterhaltsrechner eintippen, die Altersstufen berücksichtigen und wüsste ungefähr, was auf mich zukommt, oder?


    Zwischenzeitlich habe ich eine kleine Gehaltserhöhung bekommen, sodass der Betrag für die großen Kinder fast gleich bleibt, sofern meine oben ausgeführte Annahme korrekt ist. Das ist auch der Grund, weshalb ich die jüngste nicht beim Jugendamt angegeben habe. Es hätte sich sowieso nicht viel geändert.


    Ich frage nicht zuletzt, weil ich meine Exfrau finanziell dabei unterstütze, den großen Kindern ihren Sport zu ermöglichen. Falls meine jüngste bei der jetzt durchzuführenden Neuberechnung nicht berücksichtigt werden würde, sodass meine großen Kinder mehr bekommen, könnte ich diese finanzielle Unterstützung nicht mehr leisten.


    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.



    Viele Grüße

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum. Und gleich im Anschluß daran ein dickes Lob für deine Zahlungsdisziplin. Die Masse der Fragen in so einem Forum geht ja in die Richtung, wie man trixen kann, um weniger zu zahlen oder gar nichts.


    Durch das 4. Kind muss neu gerechnet werden. Ob du den Unterhalt in Naturalien leistest oder in Geld ist im Prinzip einerlei. Es gibt natürlich auch hier Ausnahmen, aber ich sehe da im Augenblick keine Ansatzpunkte. Gib das Kind an, und warte, was raus kommt.


    Noch eine Überlegung. Selbst wenn du mehr zahlen müsstest, dann könnte doch auch die Exfrau aus dem Mehrbetrag den Sport der Kinder bezahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Exfrau. Sie hat mir keine Steine in den Weg gelegt, niemals die Kinder als Druckmittel, o.ä. benutzt. Das hört man ja leider ab und zu. Wir haben die Kinder gemeinsam bekommen (zugegebenermaßen war das "bekommen" ihr Job :D ), jahrelang als Paar die Verantwortung für sie getragen und haben nie einen Grund gesehen, das nach unserer Trennung/Scheidung anders zu handhaben. Deshalb käme es mir nicht in den Sinn zu tricksen. :)


    Natürlich könnte meine Exfrau, für den Fall dass meine jüngste nicht berücksichtigt werden würde und sie mehr für die drei großen bekäme, den Sport selber bezahlen. Wenn ich aber pauschal mehr bezahlen würde, obwohl das dann quasi, zumindest teilweise, das Stück vom Kuchen wäre, das für meine jüngste ist, dann wäre das auch doof.


    So kann ich bei den großen etwas zum Sport/Schulbücher/Klassenfahrten/etc. dazugeben, wenn es nötig ist und bei der jüngsten eben auch, wenn es erforderlich ist.


    Ich werde es angeben und schauen, was passiert.


    Aber Du hast mir sehr geholfen, vielen Dank.