Anpassung der Selbstbehalte nach dem 1.1.2020

  • Einige Experten sind der Meinung, die Selbstbehalte im Elternunterhalt müssen ab dem 1.1.2020 (mit dem Inkrafttreten des Angehörigen Entlastungsgesetz) erhöht werden. Z.B:


    "Da der Gesetzgeber mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz deutlich gemacht hat, dass er eine Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt dann für unangemessen hält, wenn das Einkommen des Kindes unter 100.000 € pro Jahr liegt, ist der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt an diese Grenze ab 1.1.2020 anzupassen. Unterhaltsrechtlich ist das Nettoeinkommen maßgeblich. Es erscheint daher aus heutiger Betrachtung ein Selbstbehalt von 4.500 - 4.700 € für das Kind und etwa 8.100 € bis 9.000 € bei Zusammenleben Verheirateter angemessen. Die Anhebung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts auf dieses Niveau sichert, dass nicht nur sozialrechtlich eine 100.000 €-Grenze besteht, sondern diese Grenze angemessen unterhaltsrechtlich abgebildet wird."

    (Hauß)

  • Einige Experten sind der Meinung, die Selbstbehalte im Elternunterhalt müssen ab dem 1.1.2020 (mit dem Inkrafttreten des Angehörigen Entlastungsgesetz) erhöht werden. Z.B:


    "Da der Gesetzgeber mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz deutlich gemacht hat, dass er eine Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt dann für unangemessen hält, wenn das Einkommen des Kindes unter 100.000 € pro Jahr liegt, ist der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt an diese Grenze ab 1.1.2020 anzupassen. Unterhaltsrechtlich ist das Nettoeinkommen maßgeblich. Es erscheint daher aus heutiger Betrachtung ein Selbstbehalt von 4.500 - 4.700 € für das Kind und etwa 8.100 € bis 9.000 € bei Zusammenleben Verheirateter angemessen. Die Anhebung des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts auf dieses Niveau sichert, dass nicht nur sozialrechtlich eine 100.000 €-Grenze besteht, sondern diese Grenze angemessen unterhaltsrechtlich abgebildet wird."

    (Hauß)


    Das folgt schon aus dem Gleichheitssatz („wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln“ (Bundesverfassungsgericht) (https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz)


    Was denkt ihr? Welche anderen Gründe könnte es geben?

  • Hallo mustermann,


    sicher wird diese Frage mal von den Gerichten geklärt werden müssen.

    Meine Befürchtung ist aber, das es einfach nur sehr wenige Fälle gibt, die betroffen sind und sich dann auch wehren.

    Wenn in Familien ein Kind über der Grenze liegt, sind die Eltern oft auch nicht mittellos und benötigen keine Sozialhilfe.

    Für diese Personengruppe ist das dann kein Thema.

    Hier im Forum sind zu diesem Aspekt mal gerade 4 Leute mit erhöhter Aktivität zu beobachten.


    Die Idee mit dem Gleichheitsgrundsatz wurde auch schon angesprochen.

    Es ist mit kein Fall bekannt, der hier schon bei GS darauf geklagt hätte.


    Weiterhin ist mit bekannt, das es zwischen den UHP auch Vergleiche mit dem SHT geschlossen werden.

    Diese Auskunft hatte ich von meiner Anwältin erhalten, die mit dieser Strategie, einen weiter erhöhten individuellen SB durchzusetzen, oft erfolgreich war.

    Der Weg ist kürzer und weniger riskant.


    Die LL der OLG zeigen auch, das dieser erhöhte SB durch die 50% Regel schon Berücksichtigung findet.
    Hier kann mit vernünftiger Argumentation, auch hinsichtlich der Lebenstandswahrung (kein Leben in Luxus), einiges erreicht werden.


    VG frase

  • Hallo frase,


    das stimmt natürlich. Aber genau um die wenigen geht es ja nur noch. Sonst kann man das Forum auch gleich schliessen. Die meisten sind Elternunterhaltsmässig jetzt draussen. Das war der Sinn des Gesetzes. Die Paar die noch übrigbleiben, informieren sich vielleicht hier und sollen nicht fehlgeleitet werden.


    Und die Hoffnung ist natürlich schon, daß der Elternunterhalt schlicht nicht mehr relevant ist. Bei den wenigen, die richtig gut verdienen ist es extrem unwahrscheinlich, daß die Eltern Sozialhilfefälle werden. Die Möglichkeiten Geld zu verdienen vererben sich leider weiter. Das ist auch ein Aspekt, welcher oft untergeht:


    Die Leute, die jetzt gut verdienen, die Eltern aber arm sind, haben es trotzdem geschafft. Die Durchlässigkeit des Systems in Deutschland ist sowieso ziemlich niedrig. Wenn es dann jemand schafft trotzdem so ein Gehalt zu erzielen, dann sei es ihm von meiner Seite aus gegönnt.


    Viele Grüsse,

    mustermann

  • Hallo mustermann,

    Einige Experten sind der Meinung, die Selbstbehalte im Elternunterhalt müssen ab dem 1.1.2020 (mit dem Inkrafttreten des Angehörigen Entlastungsgesetz) erhöht werden.

    Wenn ich das System hier richtig verstanden habe, ist es Sache der OLG, an dieser Schraube zu drehen.

    Schon im Vorlauf zum AEG waren die LL in Überarbeitung und eine Anpassung von über 10% auf jetzt 2000€ SB ist das Ergebnis.

    Natürlich steht dieser Betrag nun nach dem AEG in einem ganz anderen Licht.

    Es wird sich zeigen, ob da in Zukunft was erheblich verändert wird.


    "Die Leute, die jetzt gut verdienen, die Eltern aber arm sind, haben es trotzdem geschafft. Die Durchlässigkeit des Systems in Deutschland ist sowieso ziemlich niedrig. Wenn es dann jemand schafft trotzdem so ein Gehalt zu erzielen, dann sei es ihm von meiner Seite aus gegönnt."


    In der Diskussion zum AEG wurden auch ganz starke Argumente laut, die das Solidarprinzip in der Familie dabei in Frage stellten.

    Oft wurde dann entgegnet, es lohnt sich ja nicht weiter seine berufliche Entwicklung voran zu treiben, wenn dir die "Hälfte" deiner Einkommenssteigerung für den EU abgezogen werden kann. Ich habe ganz viele Kollegen, die den EU für vollkommen gerechtfertigt halten.

    Erst mit der Auseinandersetzung und der eigenen Beroffenheit änderten sich die Einstellungen.


    Ich wäre für eine komplette Abschaffung des EU.


    VG frase




  • Hallo Frase,


    den Elternunterhalt abzuschaffen, wäre politisch nicht machbar gewesen.

    Durch das AEG wird er aber zum Glück faktisch abgeschafft, sobald die Selbstbehalte unterhaltsrechtlich an die 100.000 Euro angepasst sind. Das wird natürlich nur passieren, wenn die Betroffenen sich auch wehren.

    Meine Erfahrung ist auch, daß meistens die Menschen, bei denen es den Eltern gut geht und genug Geld da ist, der Meinung sind, daß Elternunterhalt die gerechteste Sache der Welt ist. Hatte da auch schon viele Diskussionen in meinem Umfeld, meistens kommen die Leute dann aber auch schnell dahin, daß Elternunterhalt abgeschafft gehört. Und die Berichterstattung war auch nicht immer sehr hilfreich, da hatte man auch schnell das Bedürfnis mal mit gewissen Journalistinnen zu diskutieren...

    Ich bin sehr froh, daß es geklappt hat mit dem AEG, auch wenn es mich nicht mehr betrifft. Um die Eltern kümmern sollte man sich natürlich trotzdem und das werden die meisten auch unabhängig vom AEG tun. Nur das Subsidiaritätsprinzip sollte nur in eine Richtung gehen, sonst schmeckt es zu sehr nach Sippenhaft.


    Viele Grüße,

    mustermann