Mit 100k viel schlechter gestellt als mit 99k?

  • Hallo zusammen,


    Bisher war ich ja von dem neuen Gesetz zum Elternunterhalt angetan, da Ich davon ausging, dass bis 100k Jahresbrutto ich auch etwas von meinem schwer verdienten Jahresgehalt bleibt. Auch meine Frau arbeitet und das erfolgreich. Auch sie hat dafür viel geleistet. Wir haben zwei Kinder und fleißig für unser Haus in München gearbeitet.


    Wenn ich das neue Gesetz richtig verstehe ist es aber so, dass der Elternunterhalt eigentlich wie bisher berechnet, es wird aber erst ab 100k hingeschaut. Dann greift man aber auch in die Vollen und es gelten plötzlich Vermögen, Mietvorteil, es zählt das Einkommen des Ehepartners mit und die lächerliche 5% Altersvorsorgeregel (ganz ehrlich heutzutage bei den Aussichten nur 5% ansetzen zu dürfen ist schon eine Frechheit).


    Wieso bin ich also mit 100k plötzlich massiv schlechter gestellt als hätte ich 99k? Ich hatte immer gedacht ab 100k kann man mir maximal einen Teil nehmen von dem was ich drüber liege.


    Das ist schon massiv ungerecht, wenn ich mir vorstelle ein Geschwister mit Haus und verdienendem Ehepartner hat 99k der andere exakt die selben Umstände aber 100k :cursing:


    Verstehe ich das richtig?

  • Hallo Steza,


    ganz so ist es nicht, auch wenn diese Grenze erstmal zementiert ist.

    Wer keine Geschwister hat, ist wirklich voll von der Grenze abhängig und das sehe ich auch als Problem.

    Hat man Geschwister, müsste eigentlich die Geschwisterquote ermittelt werden.

    Dazu gab es hier schon einige Diskussionen.

    In deinem geschilderten Fall würde also zwischen den Geschwistern der EU fast geteilt.

    Nur der, der über der Grenze liegt, muss aber seinen Anteil zahlen.

    Die Grenze besagt ja nicht, das man nicht Unterhaltspflichtig ist, man braucht aber "nur" zahlen, wenn man über der Grenze liegt.


    Gruß


    frase

  • Wieso bin ich also mit 100k plötzlich massiv schlechter gestellt als hätte ich 99k? Ich hatte immer gedacht ab 100k kann man mir maximal einen Teil nehmen von dem was ich drüber liege.


    Das Thema wurde schon oft diskutiert, z.B. in

    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?


    Vielleicht beantwortet es deine Frage, zumindest teilweise.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen