Wann kann ich nach deutschem Recht geschieden werden

  • Hallo, ich möchte jetzt doch noch einmal fragen in welchem Fall es möglich ist nach deutschem Recht geschieden zu werden bzw. die Trennungsdinge nach deutschem Recht zu regeln.


    Bisher sind sowohl mein Mann als auch ich in Frankreich gemeldet. Ich war bei einer deutschen Anwältin. Sie hat mir gesagt es gäbe die Möglichkeit einen Vertrag zu schließen in dem ich und mein Mann unterschreiben dass die Trennungssache nach deutschem Recht verhandelt werden soll. Da es sich um eine sogenannte alte Ehe handelt wäre dies möglich.


    Ich habe die Befürchtung dass mein Mann gar nichts unterschreibt. Er hat sich wohl inzwischen erkundigt dass sich die Frauen in Frankreich bei einer Scheidung deutlich schlechter stellen als in Deutschland da es hier den nachehelichen Unterhalt so nicht gibt.


    Wie lange müsste ich in Deutschland gemeldet sein um mich dort auch scheiden zu lassen ? Was passiert wenn mein Mann weiter in F gemeldet bleibt ?

  • Hi,


    es macht hier keinen Sinn, ständig neue Threads fürs selbe Thema zu eröffnen. Bitte beachte das in der Zukunft.


    So, wenn beide deutsche Staatsangehörige sind, das hatte ich bereits geschrieben, dann gibt es immer eine Zuständigkeit für eine Scheidung in Deutschland. Sei es der letzte gemeinsame Wohnsitz, oder eben auch notfalls das Familiengericht am Amtsgericht in Berlin-Schöneberg. Das ist nicht das Problem, da muss man nicht in Deutschland gemeldet sein. Allerdings begeht man zumindest eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat, wenn man sich irgendwo anmeldet, mit seinen 4 Pferden und dem Kind aber weiterhin in Frankreich lebt, und wenn dann ein Antrag abgeschmettert wird, wegen Betruges, dann hängst du auch auf den nicht unerheblichen Kosten der Gegenseite.


    Und - wir hier unterstützen keine illegalen Aktionen.


    In Frankreich kann man nach meiner Kenntnis wesentlich schneller die Scheidung einreichen. Wenn er das weiß, dann wird er das auch tun. Und dann ist der Rechtsweg in Deutschland nicht mehr offen, für die Scheidung. Was nicht heißt, dass man nicht im Nachhinein in Deutschland noch Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Zwar sehr eingeschränkt, man müsste schauen, was Gegenstand des Scheidungsverfahrens war, aber trotzdem, theoretisch geht es. Wenn man denn dann wieder in Deutschland lebt.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Information und entschuldigung. Ich hatte die letzte Nachricht zum alten Post erst gelesen nachdem ich diese Nachricht gelesen habe. Tut mir leid. Momentan bin ich auch etwas out of order.


    Mir wurde auch gesagt dass Berlin-Schöneberg zuständig wäre, allerdings würde dort auch das französische Recht angewendet werden, was mir ja nicht wirklich weiter hilft.


    Und natürlich möchte ich nichts illegales tun, bin aber sehr verzweifelt was meine finanzielle Situation angeht, gerade auch im Bezug auf spätere Rente da ja auf Grund seiner Selbständigkeit kein Versorgungsausgleich stattfinden wird, sondern er wahrscheinlich von meiner mickrigen Rente auch noch was bekommt.

    In Frankreich geht die Scheidung nur dann schneller wenn beide einverstanden sind. Wenn einer sich nicht einverstanden erklärt wird automatisch nach 2 jahren getrennt leben geschieden.


    habe ich richtig verstanden dass wenn ich nach der Scheidung wieder in Deutschland wohnhaft bin ich im Nachhinein Unterhaltsansprüche gegen ihn geltend machen kann ?


    Dani

  • Hi,


    dass du durch den Wind bist, das merke ich. Sonst würde ich auch nicht so geduldig sein.


    In Berlin würde , da ihr beide die deutsche Staatsangehörigkeit habt, nach deutschem Recht geschieden werden. Ja, es kann sein, dass noch ein befristeter Unterhaltsanspruch gegen den dann Ex besteht. Müsste man auf den Einzelfall gucken. Kann ich jetzt nicht abschätzen. Die Trennung ist ja noch recht frisch. Ich würde jetzt mal abwarten, bis sich die Wogen etwas geglättet haben. Faktisch zahlt er dir ja im Augenblick Unterhalt, so dass da im Augenblick keine Eile geboten ist.


    Herzlichst


    TK