Katatstrophe

  • Hallo,

    ich komme mit einer unschönen Geschichte und auch mit unschönen Fragen auf dieses Forum zu. Ich hoffe einfach, das mir jemand helfen kann. Ich bin in einer Zwickmühle. Ich selbst, habe ein eigenes, uneheliches Kind (6J) und lebe von der Mutter getrennt. Ich zahle jeden Monat den vom Jugendamt berechneten Unterhalt und habe das Kind häufiger, als es gem. dem typischen "alle zwei Wochen am Wochenende" normal wäre. Ich liebe meinen Sohn. Er ist aus Liebe entstanden und kann nichts dafür, dass seine Eltern nicht klarkamen.

    Vor einigen Wochen hatte ich einen one-night-stand mit einer verheirateten Frau (das sie verheiratet ist, war leider nicht klar). Das Kondom ist während des Akts kaputt gegangen und nun ist natürlich schwanger. Erst konnte Sie anhand des Eisprunges meine Vaterschaft ausschließen und nun, bei der zweiten Untersuchung stellte sich raus es sind Zwillinge. Dementsprechend sagt sie nun entweder ihr Mann oder ich könnten der biologische Vater sein.

    Sie hat sich entschieden die Kinder zu bekommen und ihrem Mann im Vorfeld davon zu erzählen. Ich für meinen Teil kann zeitlich (aufgrund meines Sohnes) das überhaupt nicht leisten. Zusätzlich wäre der Unterhalt natürlich für mich der finanzielle Ruin. Das natürlich bedeutet, dass es jetzt mehrere Optionen gibt:


    1. Sie erzählt es ihm und er trennt sich bzw. lässt sich scheiden.

    Der Mann ist dann trotzdem der gesetzliche Vater, solange er die Vaterschaft nicht anfechtet und somit für Unterhalt und Unterhalt für die Frau zuständig? Wer zahlt denn den Trennungsunterhalt wenn die Frau nicht mehr arbeiten gehen kann und der Mann sich scheiden lässt?


    2. Sie erzählt es ihm und er bleibt bei ihr.

    In diesem Fall wird er sicherlich einen Vaterschaftstest machen und ich werde ebenfalls gezwungen einen Test zu machen?





    Schon mal vielen Dank

  • Hi,


    es gibt noch die Variante, dass ein Kind von dir und eins vom Ehemann ist. Bei derart undurchsichtigen Verhältnissen kann man vor der Geburt der Kinder gar nichts tun. Ab Geburt können dann Ehemann und glückliche Mutter einen DNA-Test machen und dann sieht man weiter. Du auch unter bestimmten Voraussetzungen.


    Also abwarten, was passiert.


    Herzlichst


    TK

  • Danke. Du meinst vermutlich die Voraussetzung, dass er die Vaterschaft anfechtet, sie nach dem biologischen Vater befragt wird, und abschließend ich zum Test gezwungen werde.

  • Hi,


    ja, diese Variante kann es auch geben. Auch eben, dass du für ein Kind zahlen musst, was von dir ist, für das andere nicht, weil nicht von dir. Fakt ist, du weisst im Augenblick gar nichts. Und solange man gar nichts weiss, kann man auch nichts tun.


    Einfach abwarten, was nach der Geburt passiert. Und, das zum Trost: falls Unterhalt geltend gemacht wird, und der auch nach Vaterschaftstest (!) festgelegt wird, wird neu berechnet. Dann wird sich der Unterhalt für dein großes Kind reduzieren, du hast einen Selbstbehalt, der nicht angeknabbert werden kann.


    Du kannst im Augenblick nur abwarten.


    Herzlichst


    TK