Nichte bei sich aufnehmen/ Adoption?

  • Hallo, Guten Tag zusammen und allen ein gesundes, bereicherndes Jahr 2020!
    Ich stehe derzeit vor einer Mammutaufgabe und erhoffe mir hier ein bisschen Unterstützung bzw Tipps zu erhalten.


    Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne meine 16 Monate alte Nichte bei uns aufnehmen, auf Dauer und mit allem drum und dran.
    Was wird dafür an Vorgängen, Unterlagen etc benötigt?
    Welche Schritte sind notwendig, um dies rechtlich betrachtet absichern zu können?
    Reicht eine Sorgerechtsübertragung aus, sodass die Eltern "kein Mitspracherecht" im Sinne von "nach 2-3 Monaten ist uns eingefallen, dass man das Kind doch wieder zu sich nehmen könnte" hätten?
    Ist eine Adoption der Schlüssel?!
    An welche Institutionen/ Beratungsstellen kann man sich dahingehend wenden?

    Zum Sachverhalt
    (ich versuche es nüchtern und knapp zu halten)
    Meine Schwester (diverse psychische Erkrankungen; Borderline; Depressionen; Angtzustände; PTBS, ambulanter Betreuer) besitzt das Sorgerecht für Ihre Tochter.
    Kindsvater (ebenfalls diverse psychische Erkrankungen, unter gesetzlicher Betreuung) besitzt kein Sorgerecht, "lediglich" die Vaterschaft.
    Alle drei leben in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz4) in einer eigenen Wohnung.


    Beide sind allerdings auch komplett mit der Betreuung ihrer Tochter überfordert. Die körperliche Versorgung ist gewährleistet, das war es dann aber auch überwiegend.
    Bislang wurde es die letzten 11 Monate so gehalten, dass ich meine Nichte oft über mehrere Tage zu mir genommen habe, sodass die Kindesmutter sich "erholen" konnte und die Kleine somit einen geschützten und umsorgten Rahmen erfuhr.
    Im Sommer 2020 allerdings zog ich eine Grenze und war nicht mehr bereit, meine Nichte in diesem Umfang engmaschig wieder und wieder kurzfristig "zu beherbergen" - aus diversen (für die Entwicklung eines Kindes nicht förderlichen) Gründen.
    Somit eskalierte die Situation, das Jugendamt wurde von der damaligen Betreuerin der Kindesmutter informiert und das Kind für 6 Wochen in Obhut genommen (wegen Instabilität der Mutter).
    Nach diesen 6 Wochen kam meine Nichte ohne Prüfungen, Gesprächen oder dergleichen wieder zu ihren Eltern zurück.
    Die Gesamtsituation war unverändert, wenn nicht sogar noch schlimmer.
    Es wurde eine Familienhilfe eingerichtet, die 1x wöchentlich vorbeischaut - sofern der Termin seitens meiner Schwester nicht wie so oft verschoben wird - ansonsten hat sich seitdem nichts verändert.

    Meine Schwester ist mittlerweile so weit, dass sie selbst möchte, dass meine Nichte bei mir und meinem Lebensgefährten aufwächst.
    In ihrer Erkrankung ist sie allerdings sehr ambivalent, sprunghaft, narzisstisch etc, sodass ich mir entsprechend Sorgen mache, was passiert, wenn das nicht zu 100% geklärt ist.
    Des Weiteren weiß ich nicht, welche Rolle das Jugendamt spielt, da es aufgrund Familienhilfe und Vorgeschichte ja ebenfalls involviert ist. Schlafende Hunde wollte ich bislang noch nicht wecken.
    Dass meine Nichte erneut in eine (Bereitschafts)Pflegefamilie kommt, möchte man natürlich absolut vermeiden, dafür ist sie zu stark in unser Familiensystem integriert und erlebt ein bedarfsorientiertes und liebevolles Aufwachsen, welches langfristig gesichert wäre.



    Ich hoffe, meine Erörterung war halbwegs aufschlussreich, ich freue mich auf einen guten Austausch.
    Jetzt schon mal tausend Dank für jedwede Antwort!

  • Hi,


    ein komplizierter Fall. Zunächst einmal, du bist eine nahe Angehörige. Da braucht es keine förmliche Einrichtung einer Pflegestelle, wenn die Mutter damit einverstanden ist, kann das Kind bei dir leben. Bleibt die Sprunghaftigkeit, wie die zu bewerten ist, wie der zu begegnen ist, schwierig.


    Jetzt kommen wir ins taktieren. Geht leider nicht anders. Ich weiss nicht, ob man den Fall zu hoch aufhängen sollte, am Anfang. Ich würde es wahrscheinlich einfach zu mir nehmen. Mir Vollmachten für alle erforderlichen Entscheidungen geben lassen. Und erst später versuchen, das dauerhaft juristisch fest zu zurren. Oder aber auch, wenn sie das Kind plötzlich zurück haben will.


    Ich schätze die Chance, jetzt schon das unbefristete Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu bekommen, als eher gering ein. Deshalb das "Reinschleichen."


    Herzlichst


    TK