Kindesunterhalt bei im Moment teilweise Kurzarbeit

  • Hallo

    Soviel ich mal gehört oder gelesen habe muss man wenn man z.Bsp. arbeitslos wird noch drei Monate weiter den vollen Kindesunterhalt bezahlen und kann sich erst danach neu berechnen lassen ?

    Wie verhällt sich das jetzt bei teilweise Kurzarbeit ? Z.Bsp.: Ich habe im Januar 2 Tage und 3 h Kurzarbeit damit falle ich in eine niedrigere Einstufung der Düsseldorfer Tabelle, ab wann kann ich den Kindesunterhalt anpassen ? Muss ich dazu den vollen Monat Kurzarbeit haben ? Es ist nicht überschaubar ob die Kurzarbeit fortwärend stattfindet egal in welcher Höhe. Die Tendenz liegt sehr nahe das es durch die schlechte Wirtschaft schlimmer wird. So richtig konnte ich da im Netz nichts finden. Steht halt immer nur sowas wie ,, wenn Du in Kurzarbeit fällst kannst du den Kindesunterhalt anpassen , Selbstbehalt muss bleiben,,. Mit dem Selbstbehalt und einer vollen Kurzarbeit hat das aber im Moment bei mir nichts zu tun.