Sonderbedarf - Kindesunterhalt

  • Vater 786, du hast meinen Beitrag fehl verstanden. Natürlich kann man nicht rückwirkend Geschenke mit laufendem Unterhalt verrechnen. Du kannst nur in Zukunft auf Geschenke so lange verzichten, bis eben die von Dir finanzierten Sonderbedarfe finanziell wieder drinne sind. Das war meine Idee, einfach um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.


    TK