Unterhalt wenn Kind in der Ausbildung

  • Hallo,


    ich habe 2 Kinder von 22 und 20 Jahre. Das Kind mit 22 fängt demnächst eine Ausbildung an die auch Vergütet wird. Für bei Kinder Zahle ich den Unterhalt wie in der Düsseldorfertabelle angegeben ist. Der Betrag der Ausbildungsvergütung belaufen sich auf 900€. Ich gehe jetz davon aus, dass ich da keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Erhöt sich da dann der Unterhalt für das zweite Kind? Rutsche ich in der Düsseldorfertabelle auf ein Kind?


    Danke


    VG;)

  • Das sind alles theoretische Fragen. Ein praktisches Ergebnis erhältst du nur beim jeweiligen Kind.


    Bei Kind 22 wäre schon fraglich, ob überhaupt ein Bedarf besteht. Ausbildungsbeginn mit 22 klingt ziemlich spät und müsste entsprechende Gründe haben. Dann wäre der Bedarf vom Wohnort abhängig, bei Mutter oder eigener Haushalt. Die folgende Bedürftigkeitsprüfung (Einkommensanrechnung) ist von dem jeweiligen Bedarf abhängig. Lebt das Kind bei der Mutter und die Einkommensverhältnisse der Eltern sind sehr gut, könnte sich z.B. trotz der hohen Azubivergütung ein Anspruch ergeben. Bei eigenem Haushalt eher unwahrscheinlich.

    Auch bei Kind 20 wären die Anspruchsvoraussetzungen zu klären. Sofern Kind 22 herausfällt, könnte man sich für Kind 20 auf eine Stufe mehr Unterhalt vereinbaren, ja.