Unterhaltsberechnung Volljährigkeit ü. Jugendamt

  • Hallo Zusammen,


    die Berechnung der 17j Tochter über die Beistandschaft ist dem Vater Anfang Juli 23 zugestellt worden (ewiges hin und her mit väterlichen Anwalt, kein zurücksenden der Unterlagen etc.) Die Berechnung ergab eine Höherstufung (30,-€) ab August 23 sowie eine Nachzahlung (Rückwirkend vom 09/2022) und die Fristsetzung auf Titelerstellung beim Jugendamt/oder auf eigene Kosten beim Notar).

    Tochter lebt bei mir, Schülerin bis 2025


    Das nur vorweg ... hier meine Frage dazu:

    Meine Tochter hat nächste Woche einen Termin beim Jugendamt, damit sie weiterhin bei der Berechnung unterstützt wird - sie wird Anfang Okt Volljährig.

    Berechnet das JA dann nur meine Gehaltsabrechnungen?

    Beim Vater wurde ja quasi erst 01-12/2022 durchgerechnet.



    Viele Grüße

  • Am besten wäre nach deiner Schilderung, wenn das Jugendamt überhaupt keinen Volljährigenunterhalt berechnet. Denn offensichtlich ist ja bisher nicht mal der Minderjährigenunterhalt geklärt, gezahlt oder tituliert. Und das für einen Zeitraum von einem Jahr. Aufforderung auch schon wieder knapp 2 Monate her. Der notwendige nächste Schritt ist ein Gerichtsverfahren. Und das braucht der Beistand jetzt auch nicht mehr anfangen, denn ab der Volljährigkeit ist er nicht mehr vertretungsberechtigt. Sinnvoll wäre sicherlich, wenn das Jugendamt dem Kind eine Bescheinigung ausstellt, damit sie Beratungshilfe beantragen kann und dann den Unterhalt über einen Anwalt nach der Volljährigkeit gerichtlich einfordern kann.