Unterhalt + Mehrbedarf Berechnung ab 12 J.

  • Hallo liebe Forum Gemeinde,


    ich habe jetzt eine Menge Beiträge gelesen, finde dieses Forum für Väter auch mega interessant, jedoch ist meine Frage nicht dabei gewesen - weswegen ich mich hier registriert habe und auf Ratschläge hoffe.


    Kurz zu meiner Situation:

    Ich habe ein Kind, ab Dezember 12 Jahre alt, Kindsmutter hat mit neuem Partner ein weiteres Kind und ist mit ihm verheiratet. Haben gute Jobs also gut betucht.

    Über Jugendamt Titel und auch Beistandsschaft (letzte Berechnung 3 Jahre her).


    Ich zahle derzeit den Unterhalt nach Einkommensstufe 1, 377 EUR und 161 EUR Mehrbedarf seit Jun 22 - für Nachhilfe (Therapie).


    Meine Frage ist folgende:

    - Muss ab Dezember (Geburtstag Mitte des Monats) der neue Unterhalt für Altersstufe ab 12 bezahlt werden oder erst ab Januar?

    - Meldet sich das Jugendamt selbstständig? Gut, hier kann man immer anrufen und nachfragen. Nicht allzu wichtig.


    - Die eigentlich wichtigste Frage: Kann ich selbst eine Neuberechnung (Unterhalt sowie Mehrbedarf) verlangen, denn durch die neue Altersstufe und den Mehrbedarf wird es langsam ziemlich teuer. Der Mehrbedarf wird ja Prozentual berechnet. Mein 12-Monats Durchschnitt liegt, bereits 5 % bereinigt, bei 2150 EUR. Wenn ich in Einkommensspalte 2 fallen würde, wären es nach diesjährigen Unterhalt schon 493 EUR + 161 EUR Mehrbedarf.


    - Findet der Bedarfskontrollbetrag nur bei Unterhalt Anwendung, wenn überhaupt, oder zählt da auch der Mehrbedarf mit rein?


    Zum Kind habe ich ein gutes Verhältnis, es bekommt bei mir ebenfalls alles was es benötigt - kostet dementsprechend auch bei mir eine Menge Geld neben dem Unterhalt. Das nur als Anmerkung, denn ich kümmere mich gut um mein Kind.


    Zum Jugendamt habe ich komischerweise keinen guten Draht, warum auch immer, eigtl bin ich nett. Ich habe das Gefühl gehabt, seit Anfang an, dass ich nur minderwertig beraten wurde und wenn Kindsmutter was wollte haben die immer sofort was unternommen, trotz geteiltem Sorgerecht. Aber gut, da hätte ich wohl am Anfang mit einem Anwalt wohl gegensteuern müssen. Aber auch ich war damals überfordert mit allem was mir vorgesetzt wurde...


    Ich danke schonmal vorab für eine Rückmeldung.


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    ch habe jetzt eine Menge Beiträge gelesen, finde dieses Forum für Väter auch mega interessant,

    falsch, das Forum ist für Väter u n d Mütter.


    Der Unrterhaltsbetrag ist so lange zu zahlen, wie der Titel gültig ist.


    Du solltest auf eine Neuberechnung bestehen.


    Das JA solltest du als "Anwalt des Kindes sehen", also nicht neutral. Das JA wird also nicht zu deinen Gunsten rechnen. ( lass die Berechnung prüfen).


    edy

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