Bereinigtes Nettoeinkommen - Kita Gebühren neues Kind

  • Hallo zusammen,

    ich brauche euren Rat.


    Ich bin gerade mit meiner Ex-Frau dabei den Kindesunterhalt für meine zwei Kinder (7, 10) aus erster Ehe neu zu berechnen.

    Wir sind beide wieder verheiratet und ich habe in der neuen Ehe ein weiteres Kind (2).


    Nun meine Fragen:

    - Können die Kita-Gebühren (ca. 400 EUR) meines "neuen Kindes" bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden?

    - Meine Frau arbeitet aktuell 60% und verdient ca. 2.000 EUR. Ich habe gelesen *, dass man die neue Frau als weitere unterhaltsberechtigte Person anrechnen kann und so eine Herabsetzung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgen kann (kein Mangelfall). Zumindest, sofern die neue Frau wirklich unterhaltsberechtigt ist. Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt irgendwo zwischen 4.000 und 5.000 EUR. Wann ist die Ehefrau unterhaltsberechtigt?


    Link zu konkurrierenden Anwaltsbüro entfernt!!!


    Grüße

  • Die Kita-Gebühren sind in der Regel nicht abzugsfähig, da sie Mehrbedarf des Kindes darstellen (und damit allenfalls in einer Mangelfallberechnung eine Bedeutung erlangen würden). Die Unterhaltsleitlinien 10.3. des zuständigen OLG Bezirkes geben hierüber Auskunft.


    Die Ehefrau ist dem Grunde nach unterhaltsberechtigt und deshalb bei der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen mitzuzählen. Insgesamt bist du vier Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, sodass eine Herabgruppierung um mindestens eine, maximal zwei Stufen angemessen sein dürfte.