Unterhaltungsberechtigte schuldet mir Geld.

  • Hallo Mitarbeiter,


    Du schuldest dem Kind Unterhalt,der Unterhaltberechtigte ist eigentlich das Kind, die Mutter/Vater, verfügen über den Unterhalt nur vertreterich für das KInd. Eine Verechnung ist also nicht möglich.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)