• Hallo an alle.

    Der Unterhalt wurde ja bei der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Nun zu meiner Frage. Wie verhält es sich mit dem Selbsbehalt? Ich verdiene nur etwas mehr über den Selbstbehalt und muss ab Januar 520 € Unterhalt zahlen und falle somit unter den Selbstbehalt. Ich arbeite Vollzeit, weiß aber langsam nicht mehr wie ich das alles zahlen soll.


    Gruß HaBeBa

  • HaBeBa

    Hat den Titel des Themas von „Herr“ zu „Unterhalt“ geändert.
  • Wenn du den Mindestunterhalt nicht bezahlen kannst, musst du damit den Gläubiger (Vertreter des Kindes) konfrontieren. Nur der kann dir sagen, ob er an seiner Forderung festhält oder nicht.


    Gibt es einen Titel und kommt keine neue Einigung zustande, so kann man einen gerichtlichen Antrag auf Herabsetzung mittels Anwalt stellen.