Zahlung des Trennungsunterhalts einstellen?

  • Hallo,

    ich habe mich nach 13 Jahre Ehe von meiner 41 Jahre alten Frau getrennt. Die Trennung war am 01.12.2022 und ich zahle seit dem monatlich knapp 500 Euro Trennungsunterhalt bei einem Gehalt von ca. 3000 € netto.

    Es sind 2 Kinder vorhanden. Ein Kind ist 15, das andere, welches nicht mein eigenes ist, ist schon volljährig. Unterhalt für das eigene Kind zahle ich natürlich auch.

    Es liegt kein Titel für die Zahlung des Unterhalts vor. Das heißt, dass ich freiwillig den Unterhalt für mein eigenes Kind und die Frau zahle.

    Nun möchte ich die Zahlung des Ehegattenunterhalts einstellen, um für die Scheidung zu sparen.

    Kann ich die Zahlung einfach so einstellen? Ich würde einen Monat vorher Bescheid geben, damit sie entsprechend reagieren kann.

    Meine Ex-Frau ist arbeitslos, geht auf eine Fortbildungsschule, die noch etwa 6 Monate dauert und bezieht Wohngeld, davor hat sie Burgergeld bekommen.

    Sie hat in den 13 Jahren Ehe nicht gearbeitet und arbeitet aktuell auch nicht wegen der Schule.


    Beim Jobcenter hat sie die Zahlung des Unterhalts angegeben und es kam auch nie ein Einspruch oder ähnliches.


    Ich habe hier im Forum gelesen, dass das Jobcenter auf mich zukommen könnte und Gehaltsnachweise fordern könnte, um den Unterhalt zu berechnen, ist das richtig?


    Wenn ich mich scheiden lasse, würde sowieso bei der Gerichtsverhandlung der Unterhalt festgesetzt werden, oder?


    Oder ist es besser, alles so laufen zu lassen bis zur Scheidung zu warten?



    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

  • Hallo Senfgurke,


    Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gefordert und bewilligt werden.


    Das JC kann Auskunft über dein Einkommen verlangen.


    Wenn ich mich scheiden lasse, würde sowieso bei der Gerichtsverhandlung der Unterhalt festgesetzt werden, oder?

    automatisch wird der Unterhalt nicht behandelt,nur auf Antrag.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, vielen Dank für die Info.


    Das heißt bei der Scheidung muss sie einen Antrag auf Unterhalt stellen und wahrscheinlich angeben müssen, warum sie nicht selbst für sich sorgen kann, nehme ich an.


    Dann ist es wahrscheinlich am besten, ich lass alles so laufen, bis zu Scheidung.

  • Hallo Senfgurke,


    Den Unterhalt kann sie jetzt schon fordern, wird man sich nicht einig, kann man das Gericht entscheiden lassen ( aber auf Antrag).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)