Unterhalt für volljährige Kinder mindestens in Höhe des Kindergeldes?

  • Moinmoin,
    Ich bin neugierig, ob mir jemand meine (Gewissens- aber natürlich auch Rechts-)Frage zum Unterhalt für Volljährige bei folgendem Sachverhalt verlässlich beantworten wird:
    Sohn, Student, erhält BAföG in Höhe von 600,--€,
    Eltern sind miteinander verheiratet und nicht getrenntlebend,
    Einkommen des Vaters: 2.800,--€ mtl.,
    Einkommen der Mutter: 0,00 €,
    Vater bezieht das Kindergeld in Höhe von 184,--€ mtl..
    Vater zahlt dem Sohn neben den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 64 € mtl. und den Semestergebühren (auf den Monat umgelegt 17,17 €) einen Unterhalt von 40,--€ mtl, insgesamt also 121,17 € mtl. Nun beschleicht mich, den Vater, der Verdacht, dass ich meinem Sohn insgesamt einen Betrag in Höhe des Kindergeldes von 184,--€ mtl. zahlen muss, obwohl der angemessene Unterhalt in Höhe von insgesamt 640,--€ sichergestellt ist.
    Kleinerjustav

  • Hallo Kleinerjustav,


    Dem Student stehen 640€ mtl.zu.


    Davon werden angerechnet:
    Bafög und Kindergeld.
    Höhere Unterhaltszahlungen sind natürlich ausdrücklich erlaubt.


    Hat er eine eigene Wohnung?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Nicht böse sein: Eine Anwort auf meine Frage ist das nicht. Dennoch ist die Gegenfrage nach der eigenen Wohnung natürlich berechtigt. Also : Sohnemann wohnt außerhalb des Elternhauses zur Miete mit einem Mietzins von rund 250,--€ incl. Nebenkosten.
    Weiß jemand mehr zu meinem Thema?