Änderung der Höhe des Kindesunterhaltes durch Kindsvater per WhatsApp

  • Hallo an alle,


    das ist mein erster Post seit langem in einem Forum. Ich hoffe ihr seit nachsichtig mit mir ;).


    Zu meinem Sachverhalt:


    Ich kümmere mich schon von Anfang an alleine um mein Kind. Der Kindsvater hatte kein Interesse an einer gemeinsamen Erziehung sowie Kontakt zu dem Kind.

    Das liebe Geld war aber von Anfang an Thema. Von alleine wollte er nicht zahlen, also erwirkte ich einen Titel.

    Durch eine weitere berufliche Veränderung meinerseits, bezog ich ALG II. Das Jobcenter nahm eine regelmäßige Überprüfung seinerseits vor und ich brauchte mich um nichts zu kümmern.

    Als ich wieder volles Gehalt bezog viel dies natürlich weg. Also zahlte er weiterhin, wie vom Jobcenter berechnet, den Unterhalt. Seitdem sind fünf Jahre vergangen.


    Ich habe keine weiteren Überprüfungen angestoßen, weil ich wusste dass in der Zwischenzeit sein drittes Kind geboren wurde.

    Außerdem zahlte er immer pünktlich den festgelegten Betrag was ja heut zu Tage auch nicht mehr selbstverständlich ist.


    Und jetzt kommen wir zu dem was sich dann kürzlich ereignet hat:


    Ich bekam per WhatApp mitgeteilt, dass der Kindsvater eine Überprüfung vorgenommen hat und dabei rauskam, dass er jetzt weniger Unterhalt zahlt. Dies tat er drei Tage vor der nächsten Fälligkeit der Unterhaltszahlung ohne schriftliche Belege von wem die Berechnung erfolgte, noch eine postalische Information etc. Was mir auch sehr merkwürdig vorkam, das der Betrag den er jetzt zahlt, ein krummer und kein glatter Betrag mehr ist. Kennt das jemand? Bis jetzt wurde immer auf volle hundert gerundet.


    Natürlich habe ich mich noch am selben Tag mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt und es erfolgt eine Beistandschaft. Die Mitarbeiterin meinte, dass er durch die ständigen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zu wenig Unterhalt bezahlt hat. Kennst sich jemand damit aus ob man zu wenig gezahlten Unterhalt geltend machen kann bzw. über welchen Zeitraum? Und spielt dabei der Unterhaltstitel eine Rolle?


    Er wurde damals auch vom Jobcenter aufgefordert den Titel ändern zu lassen von 100 % Mindestunterhalt auf 105 %. Kann das für Ihn noch Konsequenzen haben?


    Ich danke jedem hier der sich den Text durchliest und evtl. seine Erfahrungen mit mir teilt :)

  • Deine Angaben widersprechen sich ein bisschen.


    Wenn der Vater aus deiner Sicht immer den geforderten Unterhalt gezahlt hat, dann könnte es auch keine Rückstände geben.


    Wahrscheinlicher ist, dass es beide Eltern hier nach Ende des Jobcenter Leistungsbezuges versäumt haben, die tatsächlich titulierte Unterhaltshöhe zu überwachen und jährlich anzupassen. Das würde zumindest zur Aussage des Beistandes passen. Die Ansprüche aus der Vergangenheit könnten dann eventuell verwirkt sein. Dafür gibt es keine festen Fristen und es ist vom Einzelfall abhängig. Das muss der Beistand jetzt in Absprache mit dir beurteilen.


    Eine zwischenzeitlich vom Jobcenter geltend gemachte Forderung oberhalb des Titels, die nicht urkundlich anerkannt oder gerichtlich durchgesetzt wurde, wäre für die Vergangenheit und dich bedeutungslos. Maßgebend ist der Unterhaltstitel.

  • Zitat

    Wenn der Vater aus deiner Sicht immer den geforderten Unterhalt gezahlt hat, dann könnte es auch keine Rückstände geben.

    Danke für die Anmerkung. Ich habe mich da etwas falsch ausgedrückt. Ich meinte den letzen festgesetzten Unterhalt hat er seit fünf Jahren regelmäßig und pünktlich bezahlt.


    Ich denke auch, das dass was in der Vergangenheit versäumt wurde verwirkt ist.


    Bin wirklich gespannt wie es das Jugendamt sieht und was passieren wird.


    Leider muss ich mir wirklich eingestehen in der Vergangenheit nicht sehr besonnen mit dem Kindesunterhalt umgegangen zu sein. Heißt, ich hätte ihn einfach regelmäßig weiter überprüfen lassen sollen. Ich wollte einfach nur meine Ruhe. Aber am Ende ist es ja nicht mein Geld, sondern das Geld für mein Kind.