Rückzahlung Unterhaltsvorschuss

  • Hallo Kudro,


    der normale Unterhaltsvorschuss verjährt mit einer Frist von 3 Jahren.


    Liegt jedoch ein Titel über eine bestimmte Summe/ Rückzahlungsforderung vor, verjährt dieser erst nach 30 Jahren.


    edy

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  • danke edy, ich habe heute einen Brief von UV kasse bekommen. Da werde ich angefordert eine Summe von 3865 Euro zu bezahlen. Diese Summe stammt ausm Jahr 2013. Ich war damals frisch vom Frau getrennt und befand sich im Umschulung, habe leistungen vom Harz 4 bekommen. Heist ich war zahlungs unfähig. Habe damals auch Jugendamt informiert und ganze Unterlagen dort abgegeben. Mich wundert nur das die das Geld erst jetzt nach so vielen Jahren anfördern? Es sind genau 10 Monaten die ich nicht damals bezahlen könnte. Nach fertige Umschulung habe sofort mit der Arbeit begonnen und Unterhalt bezahlt. Nie einer danach gefragt! Es bästand keine Titel damals, heute gibts auch keine. Ich habe nie beim JA was unterschrieben oder unteschreiben sollen. Ich weiss nicht was ich machen soll?

  • Hallo Kudro,


    wenn du nachgewiesen hast, dass du nicht leistungsfähig warst, dann können sie dir diese Zeit auch nicht "in Rechnung" stellen.


    Lass dir einen Termin bei der Unterhaltskaase geben.


    edy

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