Zugewinngemeinschaft - vorheriges Vermögen futsch?

  • Hallo,

    ich möchte mich nach 12 Ehejahren von meinem Mann scheiden lassen.

    Wir haben seit 10 Jahren ein gemeinsames Haus.

    Wir haben keinen Ehevertrag und damit eine Zugewinngemeinschaft.

    Für den Kauf des Hauses (was der Wunsch meines Mannes war) habe ich ein Baugrundstück das auf meinen Namen lief veräußert (115.000 Euro) und außerdem ein finanzielles Vorerbe von meinen Eltern erhalten (70.000 Euro). Ohne dieses Geld hätten wir nie ein Haus kaufen können, da unser erspartes Geld um die 50.000 Euro lag.

    Das Haus war in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Wir haben beide täglich an dem Haus gearbeitet. Mein Mann ist Handwerksmeister. Ich bin handwerklich versiert und konnte auch viele Arbeiten eigenständig am Haus erledigen.


    Meine Fragen:

    Ist das eingebrachte Geld, das ich nur wegen dem Hauskauf frei gemacht habe, zur Hälfte weg oder kommt dies wieder zurück zu mir?

    Muss ich meinem Mann, da er Handwerksmeister ist, für seine erbrachte Arbeitsleistung am Haus Geld geben?


    Ich würde mich freuen, wenn jemand mir bei meinen Fragen helfen kann.

    Vielen Dank

    Ulrike

  • Hallo Ulrike,


    kannst du dein Vermögen Geld/Grundstück zum Datum des Hochzeitstages nachweisen ?


    Ihr steht beide im Grundbuch ?


    Wie hoch ist der Wert des Hauses?


    Noch Kreditzahlungen offen ?


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • hallo edy.

    Danke für Deine Antwort.

    Ja. Kann ich. Zum Hochzeitstag war das Grundstück im Besitz von mir und meinen Geschwistern. Es wurde im November 2014 verkauft. Der Betrag wurde auf mein Konto überwiesen.

    Über das Vorerbe haben wir einen schriftlichen Nachweis gemacht. Auch dieses wurde auf mein Konto überwiesen.

    Das Haus hat derzeit einen Wert von ca 500.000 Euro.

    Der Kredit ist im Dezember 2024 fertig abbezahlt.

    Für das Haus stehen wir beide im Grundbuch.

    Viele Grüße

    Ulrike

  • Hallo Ulrike,


    ich denke du wirst dein Geld erhalten, und er wird dir noch zusätzlich etwas zahlen müssen ?


    edy

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  • Hallo Ulrike,


    Alles was nachweislich am Hochzeitstag einem Partner gehörte , geht in s e i n Anfangsvermögen ( für jeden Partner extra).


    Alles was zum Zeitpunkt ( Zustellung des Scheidungsantrages beim Partner, durch das Familiengericht) geht jeweils in Endvermögen.


    Wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, geht je der Wert des Hauses ( minus offener Hypthekenkredit) zur Hälfte ins Endvermögen.


    Ein Zugewinn entsteht, wenn das Endvermögen dass Anfangsvermögen übersteigt. ( wird für jeden Partner extra ermittelt).


    Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner zur Hälfte teilen.


    edy

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