Fragen zum Unterhalt / Gehaltspfändung

  • Hallo zusammen,


    kurz zur Situation:

    KV zahlt seit einem Jahr keinen Unterhalt, obwohl er finanziell leistungsfähig dazu wäre. Ich beziehe seither Unterhaltsvorschuss.

    Da ich beim Jugendamt eine Beistandsschaft schon vor 1,5 Jahren errichtet haben, kümmern die sich um das "eintreiben". Titel sind auch vorhanden und vor ein paar Monaten wurden somit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

    Seither höre ich aber nichts mehr vom Jugendamt und da der KV durch die Differenz Unterhaltsvorschuss zum realen Unterhalt nun ein paar Tausend Euro "Schulden" bei mir hat, bin ich nun finanziell etwas in Schieflage.


    Meine Frage betrifft den Ablauf.

    Vermutlich wird das Jugendamt seinen Gehalt pfänden. Somit dürfte irgendwann erstmal der normale Unterhalt einsetzen. Aber wie geht die Unterhaltsvorschuss-Kasse mit den bisher aufgelaufenen Schulden vor? Neben dem "normalen" Unterhalt dürften noch ein paar Hundert Euro wegen dem Vorschuss gepfändet werden meinen Berechnungen nach.

    Aber wohin gehen diese paar Hundert Euro? An die Unterhaltsvorschuss-Kasse zurück da deren Leistungen auch bezahlt werden müssen oder gleicht man erstmal die Schulden aus die der KV sozusagen bei mir hat?


    Bissle kompliziert, ich weiß :)

    Vermutlich ist das auch schon recht speziell aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit.

    Ich möchte auch nicht immer dem netten Sachbearbeiter vom Jugendamt befragen, das sieht so drängelnd aus und die sind generell sehr sehr sehr geduldig mit dem KV, was auf der einen Seite auch gut ist, da Trennung + Unterhalt auch wirklich heftig ist. Auf der anderen Seite erlebe ich leider einen regelrechten Krieg und dass er keinen Unterhalt zahlt, ist sozusagen sein Protest gegen die Trennung um mich unter Druck zu setzen. Was er derzeit leider auch schafft, auf kosten der Kinder :-(


    Ich danke für eure Antworten,


    liebe Grüße

  • Hi,


    erster Schritt: beim JA Standanfrage halten. Dann weiß man, wo man steht. Also, klären, was wo gepfändet ist. Gehalt oder aber Konto? In beiden Fällen haben wir möglicherweise unpfändbare Freibeträge (P-Konto z.B.). Die nächste Frage ist dann, wie eingehende Gelder wann verbucht und verrechnet werden, ganz abgesehen von den Bearbeitungszeiten bei Gericht und beim Arbeitgeber/der Bank. Jedenfalls erfährt Frau JA nicht sofort, wenn auf dem Konto der Kommune irgendein Betrag eingegangen ist, der deinem Fall zuzuordnen ist.


    So, jetzt kommen wir zum nächsten Problem. Wie ist zu verrechnen? Werden zunächst die Schulden bei der Vorschusskasse beglichen, und dann erst ausgezahlt? Auch das ist zu klären. Also, Termin vereinbaren, darauf bestehen, alle Unterlagen und Nachweise in Ablichtung zu erhalten, dann sieht man weiter.


    TK

  • Okay vielen Dank. Dann lese ich raus, dass kein Weg an dem JA Sachbearbeiter vorbei geht. Dann würde ich erstmal abwarten bis reell auch ein "normaler" Unterhalt eingeht.

    Vermutlich gibt es da wohl kein Standard-Prozess sondern wird individuell entschieden.


    Gibt es denn Erfahrungswerte wie lange das dauert? Unterhaltstitel sind vorhanden. Dass der Sachbearbeiter die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat, wurde mir vor Monaten mitgeteilt. Seither habe ich aber nichts mehr gehört. Ich selbst habe mir mal 6-8 Wochen ausgerechnet.

  • Biene, wenn das alles über das JA läuft, dann geht auch der laufende Unterhalt erst einmal da ein. Du weißt eventuell gar nicht, was da abgeht und wie verrechnet wird. Deshalb ist der Überblick so wichtig. Du solltest darauf drängen, zu wissen, was da eingegangen ist. Und auch darüber, was gepfändet ist, Gehalt oder Bankkonto?


    Und dann haben wir noch die Verrechnungsproblematik. Grundsätzlich geht laufender Unterhalt der Begleichung von Rückständen vor. Ich weiß im Augenblick allerdings nicht, wie die Verrechnung der Vorschusskasse erfolgt. Ob die die Differenz von Vorschuß auf den zu zahlenden Unterhalt mit den Schulden verrechnen. Aber darüber machen wir uns Gedanken, wenn wir wissen, ob überhaupt was eingegangen ist.


    Ach ja, noch mein persönlicher Rekord für die Weiterleitung des gezahlten Unterhalts an eine Kommune in Rheinland-Pfalz: 8 Monate. Deshalb ist es so wichtig, da am Ball zu bleiben. Das Spiel "ich weiß was, was du nicht weißt," das geht doch gar nicht.


    TK

  • Nochmal zu der Frage, da Du ja scheinbar vom Fach bist, aber ich gehe davon aus dass sein Gehalt gepfändet wird, zumindest bis zur Scheidung hat er kein Vermögen aufgebaut und auch die Jahre danach sehen so aus das seine Konten blank sind. Viel eher hat er das Geld unter dem Kopfkissen liegen.


    Zumindest hatte damals der Sachbearbeiter gemeint dass das Jugendamt tendenziell immer das Gehalt pfändet da konstanter.


    Aber wie lange dauert das meist?

    Jugendamt-Titel sind vorhanden. Das Vollstreckungsgericht dürfte nicht länger als 2-4 Wochen benötigen, dann geht das an sein Arbeitgeber und der benötigen vielleicht auch nochmal 1-2 Monate?

  • Wir sind immer noch im Wahrsagermodus. Wir wissen nicht, wie belastet der Gerichtsvollzieher ist. Wir wissen nicht, ob vielleicht das Konto gepfändet wurde, wir wissen nicht, ob der Gläubiger vielleicht Krankengeld bekommt; wir wissen nicht, wann wie ein möglicher Geldeingang bearbeitet wird. Meinen persönlichen Rekord habe ich ja genannt.


    Sorry, ich kann zwar oft helfen, aber hier was sagen, das wäre nicht seriös.


    TK

  • Wir sind immer noch im Wahrsagermodus. Wir wissen nicht, wie belastet der Gerichtsvollzieher ist. Wir wissen nicht, ob vielleicht das Konto gepfändet wurde, wir wissen nicht, ob der Gläubiger vielleicht Krankengeld bekommt; wir wissen nicht, wann wie ein möglicher Geldeingang bearbeitet wird. Meinen persönlichen Rekord habe ich ja genannt.


    Sorry, ich kann zwar oft helfen, aber hier was sagen, das wäre nicht seriös.


    TK

    Okay, kein Problem. Mir ist schon klar, dass es nur Vermutungen sein können. Aber vielleicht gibt es ja gewisse Erfahrungswerte, gerade wenn Titel vorhanden sind.

    Ich wusste sogar garnicht dass ein Gerichtsvollzieher klingelt. Auch bei einer Gehaltspfändung? Wer entscheidet eigentlich dass das Gehalt gepfändet wird?

    Weil dass er ein "gutes" Gehalt hat, weiß das Jugendamt durch die Offenlegung zur Berechnung. Dass aber kein Vermögen vorhanden ist, dürfte auch bekannt sein.

  • Meine Erfahrungswerte? Zwischen einem Monat und zwei Jahren. Abgesehen davon ist der Gerichtsvollzieher nicht nur Vollstrecker, sondern auch Zustellungsbehörde. Kein Forum kann dir ersparen, Standanfrage zu halten, zu schauen, wo das Verfahren gerade "hängt," und dann im 2. Schritt zu kontrollieren, ob in der Vorschusskasse richtig verrechnet wurde; also auch in diesem Amt haben wir 2 verschiedene Verrechnungsstellen. Und auch der Gerichtsvollzieher rechnet seine Kosten vorab ab.


    TK