Beiträge von Rosi

    Hallo Tim,
    genau das war in unserem Fall so. Der gemeinsame Anwalt schlug vor, gegenseitig auf Unterhaltsanspruch zu verzichten, weil es sich jeweils um etwa den gleichen Betrag handeln würde und somit "das Geld nur über den Tisch hin und her geschoben würde".


    Danke und Lg Rosi

    Hallo Edy,
    nochmals vielen Dank für die klare Antwort.
    In meinem Fall ist es leider so, dass mein Exmann trotz Vereinbarung nunmehr Unterhalt verlangt, er ist aber definitiv nicht bedürftig. Er überhäuft im Gegenteil unseren Sohn mit ständig teuren Anschaffungen/Geschenken. Deshalb wollte ich wissen, ob er gesetzlich trotz "Nichtbedürftigkeit" Unterhaltszahlungen verlangen kann, damit ich auf die sicher bald eintreffenden neuen bösen Schreiben gewappnet bin.
    Vielen, vielen Dank.


    Lg Rosi

    Vielen Dank für die Auskunft.
    Wir haben definitiv im Rahmen der Scheidungsabwicklung gegenseitigen Unterhaltsverzicht vereinbart, d.h. ich auf Ehegattenunterhalt, Vater auf Kindesunterhalt, dies hat mir unser damaliger gemeinsamer Rechtsanwalt auch nochmals telefonisch bestätigt. Ist das denn nun gültig?
    Lg Rosi::

    Hallo,
    habe leider nochmals eine Frage zum Naturalunterhalt, erste allgemeine Frage zur Definierung dieses wurde bereits beantwortet.
    Habe noch spezifischere Frage zu diesem Thema: Mein Exmann hat unserem bei ihm lebenden Sohn vor 1 Jahr einen neuen Motorroller gekauft, welcher jetzt zur Reparatur war, Kosten 875 Euro, hiervon soll ich nun die Hälfte bezahlen.
    Sohn braucht Roller nicht für die Fahrt zur Schule, ist also nur Hobbygebrauch (Sohn wird ständig mit sehr teuren Geschenken "gekauft").
    Außerdem fordert er nun, ich solle dem Sohn Taschengeld bezahlen sowie nachträglich eine von ihm bezahlte Winterjacke.
    Anwaltlich ist geregelt, dass er für den Naturalunterhalt aufzukommen hat, gegenseitiger Unterhaltsverzicht wurde bei der Scheidung vereinbart, d.h. ich bezahle bis jetzt keinen Barunterhalt.
    Deshalb auch noch Frage zum Barunterhalt: Kann mein Ex diesen nachträglich verlangen (trotz Verzichtsvereinbarung bei Scheidung), wenn ja, kann er dann die vergangenen 3 Jahre nachfordern und geht Zahlung ab Antragstellung?
    Vielen Dank nochmal!

    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort, ist mir sehr hilfreich. Habe noch spezifischere Frage zu diesem Thema: Mein Exmann hat unserem bei ihm lebenden Sohn einen neuen Motorroller gekauft, welcher jetzt zur Reparatur war, Kosten 875 Euro, hiervon soll ich nun die Hälfte bezahlen.
    Sohn braucht Roller nicht für die Fahrt zur Schule, ist also nur Hobbygebrauch.
    Außerdem fordert er nun, ich solle dem Sohn Taschengeld bezahlen sowie nachträglich eine von ihm bezahlte Winterjacke.
    Anwaltlich ist geregelt, dass er für den Naturalunterhalt aufzukommen hat, gegenseitiger Unterhaltsverzicht wurde bei der Scheidung vereinbart.
    Vielen Dank nochmal!

    Hallo,
    mein Sohn (15 Jahre) lebt bei seinem Vater, es besteht gemeinsames Sorgerecht. Leider erfahre ich sowohl vom Vater als auch vom Sohn nichts über die Freizeitgestaltung etc. meines Sohnes.
    Ich kann somit meiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
    Da mein Sohn sich bekanntlich häufig ohne seinen Vater auf öffentlichen Veranstaltungen aufhält (auch nach 0 Uhr) meine Frage:
    Falls er hier z.B. von der Polizei kontrolliert wird o.ä. - kann ich dann zur Verantwortung gezogen werden bzw. was passiert?

    Hallo,
    vielen Dank für die Info, beruhigt mich erst einmal.
    Da ich mittlerweile wieder verheiratet bin, kann ich leider keine Unterhaltsansprüche mehr stellen. Mich interessiert nur sehr, ob er trotz bestehender notarieller Vereinbarung ab sofort Unterhaltung verlangen kann. Ich wurde vom Landratsamt schriftlich aufgefordert, mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vorzulegen, da mein Exmann nunmehr Unterhaltsansprüche geltend machen will.

    Mein Sohn (fast 16 Jahre) lebt bei seinem Vater, wir wurden vor 2 1/2 Jahren geschieden, damals wurde zusammen mit dem Rechtsanwalt vereinbart, dass beide auf Unterhaltsansprüche verzichten (ich auf meinen, mein Exmann auf den Unterhalt für den Sohn). Diese Vereinbarung wurde niedergeschrieben und steht auch so in einer notariellen Urkunde. Es besteht ferner gemeinsames Sorgerecht, an welches sich mein Exmann allerdings nicht hält, von Sohn erfahre ich auch nichts und sehe ihn nur etwa alle 3 Wochen ca. 1 Std.
    Nun verlangt mein Mann aus Rache von mir nachträglich Unterhaltszahlungen für den Sohn.
    (Er ist selbständig, verdient sehr gut und kauft eine Immobilie nach der anderen - ist also nicht hilfsbedürftig).
    Muss ich zahlen oder nicht?