Hallo,
habe leider nochmals eine Frage zum Naturalunterhalt, erste allgemeine Frage zur Definierung dieses wurde bereits beantwortet.
Habe noch spezifischere Frage zu diesem Thema: Mein Exmann hat unserem bei ihm lebenden Sohn vor 1 Jahr einen neuen Motorroller gekauft, welcher jetzt zur Reparatur war, Kosten 875 Euro, hiervon soll ich nun die Hälfte bezahlen.
Sohn braucht Roller nicht für die Fahrt zur Schule, ist also nur Hobbygebrauch (Sohn wird ständig mit sehr teuren Geschenken "gekauft").
Außerdem fordert er nun, ich solle dem Sohn Taschengeld bezahlen sowie nachträglich eine von ihm bezahlte Winterjacke.
Anwaltlich ist geregelt, dass er für den Naturalunterhalt aufzukommen hat, gegenseitiger Unterhaltsverzicht wurde bei der Scheidung vereinbart, d.h. ich bezahle bis jetzt keinen Barunterhalt.
Deshalb auch noch Frage zum Barunterhalt: Kann mein Ex diesen nachträglich verlangen (trotz Verzichtsvereinbarung bei Scheidung), wenn ja, kann er dann die vergangenen 3 Jahre nachfordern und geht Zahlung ab Antragstellung?
Vielen Dank nochmal!