Beiträge von timekeeper

    Nein, wenn man in Deutschland heiratet, wird niemand informiert, allenfalls das Finanzamt. Inwieweit da der Austausch automatisch erfolgt, keine Ahnung. Aber die Firma wird nicht informiert. Die Änderung der Steuerklasse ist ja nun wirklich nachrangig. Denn endgültig wird ja erst mit der Steuererklärung abgerechnet. Und das geschieht direkt mit dem Finanzamt.


    Allerdings - du bewegst dich auf sehr dünnem Eis. Kläre die Angelegenheit. Denn so etwas kann dem Arbeitgeber auch mal Ärger bereiten. Wenn es durchsickert, und irgendwann sickert alles durch, glaub es mir mal, dann wird es eng. Durchsuchungen beim Arbeitgeber sind in so Fällen üblich. Und dann gibt es dieses Arbeitsverhältnis mit Sicherheit nicht mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich bin in Steuerangelegenheiten immer recht unsicher, deshalb werde ich auch nur vorsichtig antworten.


    1. Es ist einerlei, ob ihr in Deutschland oder Bulgarien heiratet. Wenn in Bulgarien, dann würde es Sinn machen, die Ehe in Deutschland zu implementieren. Keine große Sache, da hilft das Standesamt.


    2. Jetzt wird es schwierig. Grundsätzlich zahlt man da seine Einkommenssteuer, wo man lebt, man lebt da, wo man gemeldet ist. Ob eine Woche im Monat ausreicht, um ein ständiges Leben im Inland anzunehmen, keine Ahnung. Das ist also die Kernfrage. Die Steuerklasse folgt dann, wenn man das geklärt hat, dem deutschen Steuerrecht. Also, wenn man in Deutschland steuern zahlt, obwohl man nur eine Woche im Monat hier ist, dann kommt auch Steuerklasse III in Betracht.


    3. Es gibt für Auslandseinsätze spezielle Regelungen, was Steuern in Deutschland und auch Sozialabgaben in Deutschland angeht. Die müsste deine Firma aber kennen. So selten kommt das ja nicht vor. Einige Beispiele: Diplomaten zahlen weiter in Deutschland, ebenso Mitarbeiter für andere internationale Organisationen, wie etwa UNO oder NATO. Und dann gibt es noch temporäre Abordnungen von internationalen Firmen, auch dabei läuft alles nach deutschem Recht weiter. Aber, das wissen die Entsendebetriebe. Sollten die auch für ihre Mitarbeiter klären.


    4. Elterngeld: hier gilt das, was ich unter 3 geschrieben habe, im Prinzip auch. Es kann auch im Ausland ein Anspruch auf Elterngeld geben, im Prinzip. Das was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, das geht insoweit aber von dem klassischen Grenzgänger aus, also, man wohnt im Ausland an der deutschen Grenze und fährt regelmäßig nach Deutschland rein zum arbeiten. Müsste m.E. auch für einen Fall wie deinen gelten, einfach wenn du unter das deutsche System fällst. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn du im Prinzip eigentlich alles in Bulgarien abwickeln müsstest.


    5. Kindergeld: auch hier wieder die Koppelung an die Steuerpflicht in Deutschland, da sogar ausdrücklich in §§ 1 ff Kindergeldgesetz niedergelegt.


    Du merkst, es hängt alles letztlich an dem Steuerstatus, den man hat. Das müsstest du klären. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    frase, hast recht mit deinem Hinweis auf die mögliche Kürzung auf 20 Cent. Rechnen war ja noch nie mein Ding, wie die regelmäßigen Leser hier wissen, außerdem ist das ja auch individuell verschieden. Wenn der Fragesteller z.B. verschiedene berufliche Anlaufstellen hat, dann muss nicht gekürzt werden. Also auch da ist genau zu gucken. Und auch ganz wichtig ist das Ende mit 3 Jahren beim Kind.


    Herzlichst


    TK

    Ich sehe gerade noch die Sache mit der "einfachen Strecke" auf dem Formular. Dann streich diese Position durch, verweise auf eine Anlage, darauf, dass es hier um Familienrecht und nicht um Steuerrecht geht. Da zählt in der Tat nur die einfache Strecke.


    TK

    Hi,


    dann geht es offensichtlich nur noch um sechs Monate, dann ist das Kind drei und "Reif für die Kita."


    Trotzdem, ich würde mal rechnen. Denn das Problem ist doch, dass es viele Fälle gibt, in welchen auch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus Unterhalt für die Mutter gezahlt werden muss.


    Herzlichst


    TK

    So hatte ich es auch verstanden. Also, 140 km pro Arbeitstag. Die sind dann auch so zu berücksichtigen, wie ich bereits oben geschrieben hatte. In diesem Betrag ist auch der PKW-Kredit sowie der Unterhalt des PKWs berücksichtigt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich fang mal an, hoffentlich schaltet sich unser edy auch noch ein, das ist eigentlich unser Unterhaltsberechner. Das JC hat im Zweifel dein Einkommen nicht gekannt, und hat einfach des letzte Einkommen der Kindsmutter genommen und die Differenz dir zugerechnet. Familienrechtlich wird aber anders gerechnet. Hier mal eine ganz grobe Anweisung: du nimmst dein Netto-Einkommen einschließlich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung. Diesen Betrag dividierst du durch 12, dann hast du dein Einkommen. Dieses ist jetzt zu bereinigen. Der größte Posten dürften bei dir berufsbedingte Aufwendungen sein. Pro km Fahrt kannst du 0,30 Cent absetzen (auch für die Rückfahrt, da ist ein Unterschied zum Steuerrecht), ob weitere Posten abzugfähig sind, das kann ich jetzt nicht abschätzen. Mir fällt da noch Berufskleidung ein, um einfach mal was zu nennen. In Abzug können auch zusätzliche Versicherungskosten für Altersversorgung (Riester-Rente) u.s.w kommen. Nicht abgezogen werden können die Kosten für den PKW, die sind in den 0,30 Cent enthalten.


    Wenn du dein bereinigtes Netto-Einkommen hast, kannst du den Kindesunterhalt in Abzug bringen, ist der bei dir von jemand Fachkundigem berechnet worden? Ansonsten schau mal in die Düsseldorfer Tabelle, lies dir bitte auch die Anmerkungen durch. Bei einem Kind kann es sein, dass du um eine Stufe hoch gestuft wirst, weil die DT von zwei Kindern ausgeht, da du aber noch für die Kindsmutter aufkommen sollst, wären wir ja eigentlich wieder bei den zwei Unterhaltsberechtigten.


    Nun zum nächsten Schritt, also zum Unterhalt für die Mutter: da bleibt nicht viel übrig. Ich habs nicht im einzelnen durchgerechnet, aber das ist die familienrechtliche Lage. Zumindest mal so ganz grob aufgezeigt.


    Nun zum Verhältnis familienrechtlicher Unterhalt/ALG II. ALG II ist immer subsidiär. Das bedeutet, der Staat springt finanziell nur dann ein, wenn das Einkommen und der familienrechtliche Unterhalt nicht ausreichen. Die Mutter dürfte ja Elterngeld bekommen, das auch in die Berechnung eingeht. Da stimmt auch was nicht in der Berechnung des JC. Und, du hast einen Selbstbehalt von ca. 1300 € + eben des Betrages, um den bereinigt worden ist.


    Wahrscheinlich ist da gar nicht viel bzw. gar nichts mehr zu leisten, rechne mal durch und melde dich dann wieder hier. Noch ein Hinweis auf das Schreiben des JC: wenn das ein Bescheid ist, bitte binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Und dort eine Gegenrechnung auf der Basis meiner Ausführungen vorlegen und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wir sind ja geduldig. Und helfen gerne.


    Der Mutter wird schon lange Arbeit zugemutet, aber wenn es nicht funktioniert, dann sind wir eben im ALG II Bereich. Und geh mal davon aus, dass die Behörde auch Druck macht.


    Nochmals: das Kindergeld für das Kind, was dann bei ihm lebt, das bekommt er, er muss den entsprechenden Antrag bei der Kindergeldkasse stellen. Und, solange (ich wiederhole mich) ihr nicht verheiratet seid, kann er aufstockend Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, wenn er denn den Antrag stellt.


    Die Mutter steht nicht schlechter da als zu der Zeit, als das Kind noch bei ihr lebte. Es sei denn, die Wohnung ist jetzt zu groß, aber das sind Nebenkriegsschauplätze, die den Vater nicht zu interessieren haben.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    kann man eigentlich auch "alt" heiraten?


    Aber Spass beiseite. Nein die Heirat ändert nichts, einfach weil die Ehegatten unterhaltstechnisch erst nach den Kindern dran sind. Allerdings könnte schon jetzt der Selbstbehalt des Vaters herabgesetzt werden, wenn ihr zusammen lebt, mit Sicherheit wird das aber der Fall sein, wenn ihr heiratet. Wobei die Herabsetzung nur greift, wenn er ein Mangelfall ist, was ja hier der Fall zu sein scheint.


    Wenn ein Kind zu euch zieht, dann bekommt ihr erst einmal das Kindergeld. So lange ihr nicht verheiratet seid, auch ergänzend Unterhaltsvorschuss. Die Mutter wird sich nicht schlechter stehen als jetzt, einfach, weil ja das Kindergeld voll reduzierend auf den ALG II Betrag angerechnet wird. Ihr Bezug erhöht sich also um den Betrag des Kindergeldes. Die Mutter steht sich also nicht schlechter als jetzt. Sie steht sich aber auch nicht besser, wenn der Vater für das große Kind mehr Unterhalt zahlen muss, einfach weil das eine Bedarfsgemeinschaft ist und alles in die Berechnung einfließt. Die Grenze ist da, wo das Kind aufgrund der Höhe des zu zahlenden Unterhalts sich völlig selbst versorgen kann, deshalb aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter raus fällt und mit ihr nur noch eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Das ist hier aber nicht der Fall.


    Zu einer Erhöhung (die bei der Mutter ohnehin ja rechnerisch nichts ausmacht) wird es wohl nicht kommen, da müsste man sauber rechnen, deshalb das "wohl." Und wenn, dann nur geringfügig, sofern der Selbstbehalt wegen Heirat nicht herabgesetzt wird.


    Meine Empfehlung: nicht heiraten, Kindergeld umleiten, Mutter darauf hinweisen, dass sich um diesen Betrag ihr ALG II erhöht, selbst die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch nehmen und abwarten, wie die ALG II Behörde rechnet. Dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    frase, ich würde ein so kleines Kind nicht in den Umgangsstreit einbeziehen. Kinder in dem Alter wollen artig sein. Sie werden beim Papa was anderes erzählen als bei der Mama. Ich würde mich in dem Vermittlungsgespräch darauf konzentrieren, eben akzeptable Umgangsregelungen sehr genau zu fixieren. Damit ist allen geholfen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich halte das Vermittlungsverfahren für eine angemessene Reaktion. Denn, letztlich weiß man nichts genaues. Durchsuchungen können sehr schnell zustande kommen, und es können die Falschen getroffen werden. Ist mir z.B. mal passiert. Da langte ein anonymer Anruf bei der Polizei. Beim zweiten Anruf wurde dann erklärt, ich würde gerade mein Kind misshandeln. Man höre die Schreie des Kindes bis auf die Straße. Der Scherzkeks konnte irgendwann ermittelt werden. Nur, wäre das ein Grund gewesen, mir die Kinder zu nehmen?


    Die Kindsmutter muss insoweit keine Auskunft geben, es gilt die Unschuldsvermutung und auch Kriminelle können in der Lage sein, mit ihren Kindern angemessen zu verkehren oder sogar sie alleine aufzuziehen.


    Hier geht es wohl darum, die Umgangsregelungen den Gegebenheiten anzupassen. Halte ich für eine gute Reaktion. Was sagt denn dein Anwalt dazu?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    normalerweise bekommt man mit der Ablehnung eine Begründung und auch die Mitteilung, wann man voraussichtlich berücksichtigt wird. Man hat also eine gewisse Planungssicherheit. Meist geht es dann auch noch etwas eher mit dem Studium, einfach weil viele sich ja bei mehreren Unis bewerben, und wenn sie dann bei einer genommen werden, sind die möglichen anderen Plätze ja frei und da rücken dann die nächsten von der Liste nach.


    Der formale Widerspruch nutzt in der Regel gar nichts. Ganz einfach, weil es so viele Gerichtsentscheidungen gibt, die ja quasi Gebrauchsanleitungen für die Unis waren, wie man es richtig macht mit dem Zulassungsverfahren. Die Zeiten, in denen das Sinn machte, sind vorbei. Aber, der Sprössling steht ja hoffentlich auf der Warteliste. Und hat sich vielleicht auf mehrere Plätze beworben, an verschiedenen Unis. Jedenfalls hat der Vater m.E. auch einen Anspruch darauf, zu wissen, warum sein Kind nicht genommen wurde und wann es dran ist.


    Wir haben auch genug Fälle, in denen es an Formalien scheitert, die Unterlagen nicht vollständig eingereicht sind, Fristen vergeigt wurden.


    Herzlichst


    TK

    Dann hat das Kind Pech gehabt. Muss für seinen Unterhalt selbst sorgen. Eine Überbrückungszeit muss gezahlt werden von den Unterhaltsverpflichteten. Die ist aber zeitlich sehr begrenzt. Beispiel: Abi im Juni, im August fängt die Lehre an oder im Oktober das Studium. Diese Überbrückungszeit ist zu zahlen, aber dann ist auch das Ende der Fahnenstange erreicht.


    Herzlichst


    TK

    Hab gerade eine ältere Entscheidung gefunden, keine Ahnung, ob die im Internet veröffentlicht ist. Darin heißt es, der pauschale Abzug von berufsbedingten Aufwendungen wie bei einer Ausbildung (Lehre) sei nicht möglich, da es sich eben um keine Ausbildung handele. Allerdings können danach "unpauschale" Aufwendungen durchaus existieren, die müssten aber dargelegt werden. Und der Nexus zum geplanten Studium müsse da sein.


    TK

    frase, das war ja auch in etwa meine Einschätzung. Ich geb mal ein Beispiel: man kann an "meiner" Hochschule Pflege nur studieren, wenn man entweder eine Ausbildung mindestens als Pflegehelfer (Altersheim oder Klinik) hat oder aber ein FSJ in einer entsprechenden Einrichtung.


    John, ich würde beim Anwalt nachfragen, ob das FSJ denn der Studiumsvorbereitung dient bzw. integrierter Teil des Studienganges ist. Und wann das FSJ endet. Also, was will das Kind studieren, was tut es im FSJ?


    Klar, die Anwaltsberechnungen sollten immer etwas höher sein als das Minimum. Man muss ja Puffer haben für einen Vergleich und manchmal ist ja auch ein Richter etwas großzügiger als man selbst. Und nichts ist für einen Anwalt blöder, als abends beim Juristenstammtisch zu hören, man hätte seinem Mandanten auch etwas mehr an Unterhalt zugesprochen, war ja aber nicht beantragt.


    Herzlichst


    TK

    Hi John,


    dann hat es mit dem Studium beim Kind doch nicht geklappt? Immer noch keinen Kontakt?


    So, jetzt wäre zu klären, ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Wenn dieses soziale Jahr quasi der Studiumsvorbereitung/Berufsvorbereitung dient, dann ist es als integrierter Teil der Ausbildung zu verstehen und es kann sein, dass aufstockend Unterhalt zu zahlen ist. Von beiden Elternteilen, unter voller Anrechnung des Kindergeldes. Der Bedarf eines Studenten beträgt derzeit 860 € im Monat, darin sind auch die Aufwände für das Studium enthalten. Semestergebühren, Literatur, was weiß ich.


    An diesem Betrag würde ich mich orientieren, wenn überhaupt Unterhalt in Betracht kommt, was wir nicht wissen. Ob dann noch im Einzelfall berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen sind, da bin ich im Augenblick überfragt. Vom Ansatz her sind die ja durch das Entgelt einschließlich Übernahme der Mietkosten abgedeckt. Evtl. ja noch durch Bereitstellung von Fahrkarten für Öffis. Da würde ich dann aber im Einzelfall schauen, ob es sich überhaupt lohnt, großartig zu rechnen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    sehe ich etwas anders. Das Kind benötigt kein eigenes Zimmer beim Umgangselternteil. Und die Klamotten, die sollte eine 12-jährige alleine packen können. Im Prinzip sind in der Düsseldorfer Tabelle die Umgangskosten berücksichtigt.

    Würde man beim Vater jetzt das Kinderzimmer reduzierend berücksichtigt werden, dann müsste es logischerweise bei der Mutter umgekehrt als Mehrbedarf auch berücksichtigt werden.


    Herzlichst


    TK