Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nicht Beginn der Schwangerschaft, sondern wirklich nach der Geburt der Zeitpunkt, an welchem er Zweifel an der Vaterschaft hat. Das kann eben der juristische Vater sein (Ehemann), es kann auch ein anderer Mann sein, der glaubt, er sei der Vater eines Kindes (Eltern unverheiratet), der zunächst glaubt, er sei der Einzige gewesen, und später kommt dann heraus, dass dem so ganz und gar nicht so ist.


    In dem Fall mit der 10-jährigen Trennung, ganz klar, da würde wahrscheinlich der juristische (nicht biologische) Vater die Vaterschaft anfechten, sobald er von dem Kind erfährt. Wenn er das nicht tut, dann hat er nach zwei Jahren ab Kenntnis Pech gehabt.


    Nein, der mögliche biologische Vater erfährt von irgendwelchen Verfahren erst, wenn er von der Mutter als möglicher Vater genannt wird. Mitunter kommen da ja auch recht viele in Betracht. Und Mütter haben mitunter auch eine Gewissheit, die nicht mit den biologischen Gegebenheiten übereinstimmen müssen.


    Selbst wenn die Noch-Eheleute vereinbaren, er müsse für das Kind, welches nicht von ihm abstammt, keinen Unterhalt zahlen, ist das unerheblich. Die Mutter kann nicht zu Lasten eines Kindes einen Verzicht aussprechen, sie kann allenfalls erklären, sie werde im Augenblick keine Ansprüche für das Kind geltend machen.


    Und wenn sie zur Unterhaltsvorschusskasse geht für das Kind oder aber ALG II für beide bekommt, dann werden die Ämter beim juristischen Vater nachhaken. Und da hilft der Hinweis darauf, dass man nicht der biologische Vater sei, gar nichts.


    Also, Verhältnisse klären.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es kann dem Kind helfen, denn es wird doch bei anderen Kindern sehen, das es normal ist, mit dem Vater zu verkehren. Das Schlimmste, was ich da mal erlebt habe, das war, dass ein Kind etwa in dem Alter fragte: "bin ich denn ein böses Kind, dass der Papa mich nicht mehr lieb hat." Mach dir klar, dass es hier primär um Kindeswohl geht und nicht um dein persönliches Wohlbefinden.


    Sieh das familienpsychologische Gutachten als Chance an.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wieso ist der Anwalt unseriös? Es steht nirgendwo, dass man eine Rechnung unmittelbar zu erstellen hat. Da gibt es die einen, die beklagen sich, dass die Rechnung zu zeitig kommt, die anderen, dass sie zu spät kommt. Wir wissen nicht, ob hier anwaltlich oder notariell abgerechnet wird und auch nicht, wie die Rechnung aussehen wird. Wenn die Rechnung vorliegt, dann kann man sie überprüfen. Und auch abschätzen, ob sie richtig ist oder nicht.


    Es ist übrigens nicht unüblich, bei Vertragsabschlüssen, die Akten einige Zeit liegen zu lassen und eben nicht abzurechnen. Einfach, weil viele Mandanten nach Bedenkzeit dann doch noch kommen. Und dann kann man alles in einem Rutsch machen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ob die Frau sich trennen und scheiden lassen will, das interessiert nicht. Wenn ein Partner es will, dann wird es auch durchgezogen werden. Ja, er kann dann sein eigenes Konto einrichten. Spätestens dann sollte sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Herzlichst


    TK

    Hi, ich habe so das Gefühl, ihr stellt es euch beide sehr einfach vor. Im Augenblick kann man nur einen ganz groben Überblick geben. Wenn das Kind bei dir bleibt, wird er dafür Unterhalt zahlen müssen, sein Einkommen wäre zu bereinigen, das Kindergeld wird zusätzlich hälftig angerechnet.


    Dazu käme Unterhalt für dich, allerdings befristet, wie lange, das ist schwer zu sagen, vielleicht 3 Jahre, vielleicht etwas länger, das ändert aber nichts an der finanziellen Problematik. Bis zur Abwicklung des Hauses müsstest du ihm für seinen Anteil Nutzungsentschädigung zahlen, dazu kämen die Nebenkosten. Das müsste man alles mal sauber durchrechnen, wobei ich erhebliche Zweifel daran habe, dass die Bank bei deinem Verdienst die Auszahlung des Mannes finanzieren würde. Aber, das kann ich letztlich nicht abschätzen.


    Nein, der Mann kann dich nicht zwingen, ganztags zu arbeiten. Du musst dich aber ab einem gewissen Zeitpunkt so behandeln lassen, als wenn du ganztags arbeiten würdest. Was ja mit einem Kind in dem Alter auch zumutbar ist. Und - so hoch wird der Unterhalt ja auch nicht sein.


    Ich würde mal sauber durchrechnen, was überhaupt realistisch stemmbar ist. Mitunter ist es sinnvoller, ein Haus zu verkaufen, sich den Gewinn zu teilen und von vorne anzufangen.


    Herzlichst


    TK

    mina, die letzten 12 Monate nimmt man, wenn man davon ausgehen kann dass das ermittelte Gehalt auch in etwa für die Zukunft gilt. Wenn absehbar ist, dass es in Zukunft anders ist, weil sich die Verhältnisse geändert haben, dann errechnet man das durchschnittliche Einkommen aus den erwarteten Einkünften. Nein, du nimmst nicht den geringsten Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle, sondern den, der deinem Einkommen entspricht.


    Herzlichst


    TK

    frase, kleine Korrektur. TU ist nicht höher als nachehelicher Unterhalt. Nachehelicher Unterhalt ist nur eben seltener zu zahlen. Und auch Trennungsunterhalt muss nicht bis zur Scheidung gezahlt werden. Ist nur häufig dann der Fall, wenn nach einem Jahr der Trennung geschieden wird. Ich sehe hier bei der Fallkonstellation nur einen zeitlich sehr eingeschränkten Zahlungsanspruch des Mannes. Er hat einen Berufsabschluss, die Kinder sollen bei der Frau bleiben, so ewig hat die Ehe ja auch nicht gedauert. Die Frau muss sich also wahrscheinlich auf nicht viel mehr als ein Jahr Unterstützung des Mannes einstellen.


    Da sollte man sich drauf konzentrieren, nach etwa 9 Monaten den Antrag auf Ehescheidung zu stellen, so dass die Scheidung zügig durch geht. Es geht ja nicht nur um den Exenunterhalt, sondern auch um den Erwerb von Rentenanwartschaften. Und bis Rechtshängigkeit der Scheidung teilt sie jeden erarbeiteten Rentenpunkt mit dem Ehemann.


    Vielleicht wäre es auch schon jetzt sinnvoll, einen Anwalt zu mandatieren, der dann auch die Scheidung vorbereitet. Jedenfalls dann, wenn die Berechnungen des Job-Centers sehr von den eigenen abweichen. Und wenn die Fragestellerin dann wirklich aus der Unterhaltspflicht für den Ehemann raus ist, dann macht es in der Tat Sinn, die Unterhaltsvorschusskasse für die Kids in Anspruch zu nehmen. Wenn der Ehemann jobtechnisch bis dahin nicht in die Puschen gekommen ist.


    Das Problem bei dieser Art Mensch ist ja, dass sie eine Beschäftigung suchen, zur Selbstverwirklichung, und nicht erkennen, dass das mit echtem Berufsleben herzlich wenig zu tun hat.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das wird dir dein Anwalt sagen. Wir kennen weder die Akte, noch sonst die Vorgänge/Vorfälle. Abgesehen davon scheint mal wieder der Rechtscharakter des Sorgerechts nicht bekannt zu sein. 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die fällt ohnehin das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Letztlich geht es doch nur um ein paar Unterschriften, etwa bei komplizierten medizinischen Behandlungen, Auswahl der weiterführenden Schule, evtl. Kita, Reisepass. Wieso sollte der Vater da nicht mitreden dürfen?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    schön, dass der erste Schritt geschafft ist. Jetzt zum zweiten Schritt: es ist immer ungeschickt, auf irgendwelche Gerüchte aus der Nachbarschaft zu hören. So unter dem Motto, man kenne jemanden, der jemanden kennt, dessen Tante ..... u.s.w.


    Mir ist kein Gesetz bekannt (ich lass mich aber gerne belehren), welches einen zwingt, die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch zu nehmen. Und auch wenn, dann würde dieser Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle doch den tatsächlichen Bedarf nicht decken.


    Ich würde mal selbst für mich durchrechnen und dann entscheiden, ob ich diese Rechnung auch weiter gebe.


    Du nimmst die Einnahmen der letzten 12 Monate, ziehst alle Steuern, Sozialabgaben ab, ebenso Zusatzversicherungen, die du hast (Riester Rente), ebenso berufsbedingte Aufwendungen, wie etwa Fahrtkosten (ich meine zur Zeit 30 Cent pro Kilometer, bin mir da aber nicht sicher), Kita-Kosten, Haftpflichtversicherung, u.s.w. Den ermittelten Betrag dividierst du dann durch 12. Dann hast du, mal ganz grob gerechnet, dein bereinigtes Netto-Einkommen. Jetzt liest du in der Düsseldorfer Tabelle den Betrag ab, der dort für die Gehaltsstufe und die Altersgruppe der Kinder ausgewiesen ist. Dieser Betrag wird dann auch noch abgezogen, dann haben wir die Basis für Unterhaltsberechnungen für den Göttergatten.


    Positioniere dich erst einmal so. Und dann, wenn die Ergebnisse da sind, frage hier weiter.


    Viel Erfolg!


    TK

    kayse, in dem Thread geht es doch um ganz was anderes. Und wir sehen es nicht gerne, wenn uralte Anfragen wieder hoch geholt werden. Wenn du aktuell weiterhelfen kannst, gerne. Oder Fragen hast, auch gerne. Einverstanden?


    Herzlichst


    TK

    Hi, nochmals, aber letztmalig, denn soviel fehlende Bereitschaft, auch nur zu verstehen, was wir hier sagen, da hilft nichts mehr.


    Wir wissen nicht, ob es ein Notarvertrag war, eine anwaltliche Beratung, was auch immer. Wir wissen nicht, wie die Vereinbarung war. Wir wissen nicht, wie der Umfang der Beratung war, sei es auf Anwalts- oder Notarebene.


    Niemand hat hier gesagt, dass die Beratung dasselbe kostet wie der Abschluss eines notariellen Vertrages. Wo um des Himmels Willen nimmst du diese Erkenntnis her?


    Nur, Abrechnungen müssen nun mal nach Gegenstandswert erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    dein Sohn ist verpflichtet, die Auskünfte der Mutter beizubringen. Es gibt auch einige Gerichte, die einen direkten Auskunftsanspruch zwischen den Elternteilen bejahen. Das geschieht wohl immer dann, wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt und es deshalb mental schwierig sein kann, die Angelegenheit durchzuziehen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn ihr ein notarielles Mandat erteilt habt, darf der Notar zwar nicht individuell beraten, er muss aber überprüfen, ob die geplante Urkunde so zu erstellen ist, also ob sie wirksam oder nichtig ist.


    Wenn im Vorfeld etwas zu erledigen ist, dann könnte auch anwaltliche Tätigkeit in Betracht kommen.


    Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen worden ist, dann werden sowohl nach notariellem Gebührenrecht als auch nach anwaltlichem nach den Gegenstandswerten abgerechnet. Wie sonst? Ist so gesetzlich festgelegt.


    Herzlichst


    TK

    frase, der Vertrag entsteht durch mündliche Vereinbarung, verschriftlicht durch das Unterzeichnen einer Vollmacht. Letzteres muss aber nicht sein. Wir haben ein Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, aus welchem sich dann alles ergibt, wenn man nichts spezielles vereinbart hat.


    Eine Mandatierung gibt es, das schreibt ja schon der Fragesteller. Es geht also ausschließlich um die Vergütung, und die Basis dafür habe ich bereits aufgezeigt. Ob es so furchtbar sinnvoll ist, keine Angaben zu machen, dann wird der Anwalt schätzen. Darf er.


    Herzlichst


    TK

    Me, ja es ist einer der seltenen Fälle. Deine Haltung ist super. Es geht letztlich darum, einen Interessenausgleich zu finden, und da wir eben kein Verschuldensprinzip mehr haben, die Gerichte also weder in unseren Betten noch woanders im Haushalt rumwühlen dürfen, muss es eben so sein wie bei dir.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK