Beiträge von timekeeper

    NewLife, das mit dem roten Auto gefällt mir wirklich ganz außerordentlich.


    Was mich in dem Fall hier nachdenklich stimmt, das ist das feste Zuteilen von Haushaltsgeld. Das gab es mal vor vielen Jahrzehnten, hat aber mit dem Rollenverständnis heutzutage nichts, wirklich gar nichts zu tun. Ein Ausfluss aus diesem Rollenverständnis ist übrigens auch das frühere Unterhaltsrecht. Nämlich häufig lebenslange finanzielle Subventionierung.


    Die grobe Faustregel ist: alles was in der Ehe von wem auch immer erwirtschaftet worden ist, gehört beiden. Das, was vor der Ehe da war, bleibt im Eigentum des Betroffenen, nur die während der Ehe erfolgte Wertsteigung ist dann wieder zu teilen, weil letztlich gemeinsam erwirtschaftet. Hier haben wir zusätzlich noch eine Erkrankung. Man muss sich die Situation also ganz genau anschauen. Es macht in so Fällen immer Sinn, auch mal etwas unübliche Modelle zu durchdenken. Nach 12 Jahren aus dem Beruf ist man in der heutigen Zeit in der Regel weit weg vom Beruf. Da wäre z.B. die Finanzierung einer aufstockenden Ausbildung anzudenken, um mal ein Beispiel zu nennen. Da ist jetzt Flexibilität gefragt. Die Arbeitsagentur bietet da inzwischen eine Fülle von Modellen an. Da sollte man sich mal beraten lassen.


    Am Unterhalt für die Frau ändert sich auch nichts, wenn die Kids bei dir bleiben. Und, kleine Korrektur von NewLife, auch mit 14 Jahren haben die Kids nicht freie Auswahl. Nur, ihr Mitspracherecht wird größer. Aber wenn bisher das klassische Modell gelebt wurde, dann wird es schon wegen der Kontinuität der Erziehung wohl auch dabei bleiben. Es geht hier ums Kindeswohl und nicht um das Durchsetzen eines Unterhaltsparmodells.


    Zeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, das ist wichtig. So dass überhaupt zeitgemäße Vorstellungen über die Zukunft entwickelt werden können. Und die Idee, man könne zuteilen, weil man ja allein im "Außendienst" arbeite, und deshalb selbst entscheiden, wie Geld ausgegeben wird, ganz schnell aufgeben. Wir leben im Jahr 2020 und nicht 1920.


    Herzlichst


    TK

    NewLife, in meinem Gerichtssprengel würden die Kosten für die Kita bei der Mutter nur dann berücksichtigt werden, wenn der Vater des "neuen" Kindes nicht dafür aufkommen kann. Also hier nicht berücksichtigbar.


    Fritz, natürlich muss das "neue" Kind berücksichtigt werden. In welcher Form bzw. in welcher Höhe hängt davon ab, ob die große Tochter noch privilegiert ist oder eben nicht mehr. Davon hängt auch ab, ob deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber der jetzigen Frau einzubeziehen ist.


    Wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist, wegen eigenen Haushalts, dann rutscht sie ganz nach hinten in der Rangfolge, kommt also erst nach neuem Kind und Kindsmutter dran. Wenn sie privilegiert ist, dann ist aber auch das zweite Kind zu berücksichtigen, neben allem anderen, was wir schon aufgeführt haben.


    Jetzt müsste man mal auf den Punkt durchrechnen, was für dich günstiger ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es muss ja gar nicht zum Gerichtsverfahren kommen. Und die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt ist nun wirklich nicht teuer. Und wenn es zum Verfahren kommt, ich gehe mal davon aus, dass die Tochter so nicht gewinnt. Sie selbst bekommt zwar (darlehensweise) Verfahrenskostenhilfe. Aber, das Prozessrisiko nimmt ihr der Staat nicht ab. Das bedeutet, sie muss die entstandenen Kosten des Fragestellers tragen. Auch darauf könnte man ja im Vorfeld hinweisen.


    Noch ein Hinweis: ich sehe juristisch im Augenblick auch nicht mal ansatzweise die Voraussetzungen für den erhöhten Unterhalt wegen eines eigenen Hausstandes. Ich sehe das als eine Erweiterung der mütterlichen Wohnung und das wars.


    Ich sehe die Kinderbetreuungskosten nicht als berücksichtigungsfähig an, da kein gemeinsames Kind mit dem Fragesteller. Da muss dann halt der glückliche Vater des neuen Kindes einspringen. PKW ohne Interesse, sie kann die KM-Pauschale geltend machen, die ist im Familienrecht höher als im Steuerrecht, damit sind nach ständiger Rechtsprechung auch Anschaffungs- und Unterhaltskosten abgedeckt.


    Also, hier ist viel Puffer drin, da hat sich jemand arm gerechnet.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Corona-Bonus, das musst du mal selbst recherchieren. Ich erinnere mich, dass die Zahlungen nur dann nicht angerechnet werden, wenn Unterhalt nicht ausreichend gezahlt wurde. Hier müssten die 600 € also in die Berechnung eingehen, zumindest aber die Hälfte. Aber, da musst du noch mal nachschauen, ich bin mir da nicht ganz sicher. Jedenfalls stimmt die Richtung.


    Ich würde nicht zu viel Hoffnungen auf die Einsicht der Tochter setzen. Sie ist jung, sie lebt bei der Mutter. Da spielen sehr viele intensive Gefühle mit rein, das ist für die Tochter auch nicht ganz einfach. Musst du einfach sehen.


    Ich tendiere zu einem eigenen Anwalt. Denn jetzt werden ja die Weichen für Jahre gestellt. Das sollte dann auch verbindlich sein und Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum geben. Aber, wir helfen ja auch gerne weiter hier, ganz unabhängig davon. Und vom Geschmäckle.


    Herzlichst


    TK

    Du, die ganze Sache hat ein Geschmäckle.


    Ich bin ja nun wirklich dafür, dass Kinder angemessen ausgestattet werden. Sie müssen nicht ohne Not knapp gehalten werden. Aber das hier, nee, Unterhalt ist kein "Papa-Abzock-Instrument."


    LG


    TK

    Frase, es gibt immer Ausnahmen. Ich bemühe mich halt, die Regel aufzuzeigen, die ja auch meist zutrifft. Mir langt die Konstellation für den erhöhten Unterhalt für eine Auswärtsunterbringung einfach nicht aus. Es gibt ja gerade in Einfamilienhäusern/Zweifamilienhäusern häufige Konstellationen mit separater Mini-Wohnung, die aber de Fakto eben doch für einen Haushalt sprechen. Oder eben für eine Entscheidung, die nicht familienrechtlich relevant ist. Etwa der Student, der zu Hause leben könnte, aber zwei Straßen weiter zur Freundin zieht. Für ein unzumutbares Zusammenleben spricht hier doch gar nichts.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wegen der etwas schiefen Ausdrucksweise hatte ich ja auch das "etwa" eingeschoben. Wir haben ja immer wieder die Fälle, dass man eben zwecks Vermögensaufbau den Kindesunterhalt kürzen will, unter Hinweis auf das Erbe. Und das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK

    frase, auch wenn sie innerhalb des Hauses in eine eigene Wohnung umgezogen wäre, die Tochter, würde das keinen Unterschied machen. Sie wäre ja ohne Not zu Hause ausgezogen.


    Es bleibt bei nachfolgender Berechnung:


    Das Einkommen beider Eltern sauber bereinigen, dann addieren. Aus diesem Betrag den Bedarf des Kindes ermitteln. Von diesem das volle Kindergeld in Abzug bringen. Den Rest entsprechend den Einkommen quoteln. Wobei der Anspruch gegen den Fragesteller durch den bisherigen Betrag gedeckelt ist. Mehr wird es auf keinen Fall.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nö, das ist natürlich nicht richtig. Sie wohnt nach wie vor zu Hause. Es ist einerlei, ob sie da den Untermietvertrag unterschrieben hat oder nicht. Es bleibt dabei, der ursprünglich gezahlte Betrag wird sich nicht erhöhen, nur weil die Tochter jetzt volljährig ist.


    Das mit dem Kindergeld hatten wir schon geschrieben. Jetzt zum Rest. Haftpflicht, Vorsorgekosten, Betreuungsaufwand, Darlehen KFZ, das erschließt sich mir nicht. Evtl. noch eine zusätzliche Rentenversicherung, aber das wars dann auch.


    Vielleicht rechnet unser Edy noch mal genau, das ist sein Spezialgebiet. Abgesehen davon, auch du könntest das alles bei dir noch abziehen. Also, sieht doch gar nicht so schlecht aus.


    Herzlichst


    TK

    Nu ja, miyla, wäre das wirklich so schlimm? Insgesamt nimmt die Weltbevölkerung dem Himmel sei Dank inzwischen entgegen allen Berechnungen leicht ab oder zumindest nicht mehr zu, und das ist auch gut so. Es gibt keinen vernünftigen Grund, zu meinen, man müsse unbedingt zur Überbevölkerung beitragen, denn biologisch gesehen ist die Welt ja überbevölkert, immer noch. Und am deutschen Wesen sollte ja schon mal die Welt genesen. Muss doch alles nicht sein.


    Was ich großartig finde, das ist, dass man heutzutage keine Kinder mehr gebären muss, sondern kann. Der Akzent liegt auf "kann." Und diese Entscheidung sollte man ganz individuell treffen, ohne andere Ansichten zu verteufeln.


    Herzlichst


    TK

    Volle Zustimmung. Bei fünf Kindern ist es mit so vielen Dingen nicht möglich, ganztägig zu arbeiten. Es bleibt einfach viel übrig, solange die Kinder so klein sind, was die Eltern erledigen müssen. Von Arztbesuchen bis Hausaufgabenkontrolle, Organisieren von Kindergeburtstagen, zusammen das unternehmen, was die Schulen heute erwarten u.s.w. Später sieht das anders aus, ganz klar.


    Ob hier richtig gerechnet wurde, keine Ahnung. Grundsätzlich ist wechselseitig für die Kids Unterhalt zu zahlen. Der Betrag, der für die persönlichen Bedürfnisse übrig bleibt, der müsste in etwa gleich sein. Auch hier wird viel vermengt, was man nicht vermengen sollte.


    NewLife, noch ein kleiner Hinweis. Wir befinden uns hier im Zivilrecht. Da geht es im Prinzip nicht um Gerechtigkeit, sondern um Rechtsfrieden und Interessenausgleich. Wenn es interessiert, schreib ich da noch was näheres drüber, allerdings weiter unten im Vermischten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so in etwa sehe ich es auch. Allerdings sind die Kinder nicht durch den Vermögensaufbau der Eltern zu belasten. Einmal weiß man nicht, ob irgendwann noch was übrig ist, was den Kindern zugute kommen könnte. Zum anderen brauchen die Kinder jetzt dringend neue Schuhe, wenn sie aus den alten herausgewachsen sind. Nicht in 50 Jahren. Der Vermögensaufbau/die zusätzliche Altersvorsorge wird doch schon jetzt berücksichtigt, wenn wenigstens der Mindestunterhalt bezahlt wird.


    Nein, Kinder werden auch in Zukunft nicht auf neue Schuhe verzichten müssen, damit das unterhaltspflichtige Elternteil sich eine Wohnung finanzieren kann.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    so ein Prachtstück hatte ich auch mal zu Hause. Ich kann nachvollziehen, wie es dir geht.


    Nochmals etwas ausführlicher: wichtig wäre, dass feste Umgangszeiten bestehen, auch für das Kind. Und das abholen bringen muss er organisieren und gut ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ab dem 1.1.2021 gilt der gerichtlich geschlossene Vergleich nicht mehr. Da greift nur noch die notarielle Urkunde, deren Inhalt wir hier nicht kennen. Wenn man sich über zusätzliche Zahlungen nicht einigen kann, muss gegebenenfalls neu geklagt werden.


    Herzlichst


    TK

    Pumuckel, du hast recht. Nun kann man aber durchaus legale steuerliche Modelle entwickeln, die die Vorteile behalten lassen.


    frase, das Problem ist doch, das Aufklärung allein in der Regel nicht genügt. Man benötigt Beratung, und zwar individuelle Beratung. Und die gibt es beim Notar nicht.


    Herzlichst


    TK

    Die kann man auch ohne vorliegenden Bescheid in Abzug bringen. Steuerrecht heißt nicht, dass nur steuerliche Belange berücksichtigt werden. Und wenn man keinen Bescheid hat, dann macht man es ohne, man hat ja eine Steuererklärung, die man abgegeben hat.


    Mein Rat immer, alles angeben, zügig angeben, und dann kann man immer noch Widerspruch einlegen. Und man kann eben auch vorab mit der Bereinigung dahin kommen, dass nicht weiter geprüft wird. Es kann dahin gestellt bleiben, ob ...... Jedenfalls ist so zu bereinigen u.s.w.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich äußere mich eigentlich nicht bei Elternunterhalt, aber wenn es um die Berechnung bzw. Ermittlung von Einkommen bin, dann schon. Hier ist doch einiges missverständlich, deshalb hier ein paar grundsätzliche Ausführungen, zumal die meisten Steuerberater die Rechtslage offensichtlich nicht kennen.


    Wonach wird berechnet? Wie der Fragesteller schon richtig zitierte, geht es um die letzten 12 Monate, nicht um das letzte Kalenderjahr. Da gibt es auch kein Wahlrecht. Einkommen ist eben das, was in den letzten 12 Monaten erwirtschaften wurde (bei Selbständigen in den letzten 36 Monaten) einschließlich von Steuerrückzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Erlöse aus Vermietung/Verpachtung u.s.w.


    Dieser ermittelte Betrag ist zu bereinigen, und die Bereinigung ist nicht identisch mit der steuerrechtlichen. Das ist ganz wichtig, wird von Steuerberatern immer wieder falsch weiter gegeben. Wie zu bereinigen ist, das kann man aus den Richtlinien des eigenen OLGs entnehmen, evtl. auch aus den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, und doch recht vielen Beiträgen im www. Also ein warten auf irgendeinen Steuerbescheid, das erschließt sich mir nicht, und den Gerichten auch nicht.


    Wenn sich ein Einkommen nachvollziehbar für die nächsten 12 Monate verringert, nicht durch die üblichen Schwankungen, sondern eben durch eine Vertragsabänderung, dann fließt das auch in die Berechnung mit ein.


    So, ich hoffe, das ist jetzt alles etwas klarer.


    Herzlichst


    TK