Keine Ahnung. Aber vorstellen kann ich es mir nicht so wirklich. Letzten Endes ist dein Mann nach Deinem Tod frei in seiner Lebensgestaltung, und wenn ihm die Sorge um die gemeinsame Tochter anvertraut wird, dann obliegt es ihm, wie und wo er sie aufzieht, nehme ich an. Ich schätze, er bekommt dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn Du Bedenken hast, dass Dein Mann nicht in der Lage sein sollte, Eure Tochter nach Deinem möglichen Tod aufzuziehen, dann müsstest Du vermutlich auf dem Weg über das Jugendamt oder Familiengericht erwirken, dass er das Sorgerecht nie bekommen kann, auch nach Deinem Tod nicht ("Sorgerechtsverfügung", googel mal danach). Aber ich bezweifele, dass allein die Tatsache, dass er mit ihr ins Ausland gehen würde, dafür ausreicht, ins Besondere, wenn er das Sorgerecht beansprucht. Kommt aber vielleicht auch auf das Ausland an. Wenn er sie nach Arabien verschleppen würde sähe es möglicherweise anders aus, als handelt es sich um einen Staat innerhalb Europas oder anderen an westlichen Wertvorstellungen orientierten Staaten. Das Gericht wird untersuchen, ob das Kindeswohl gefährdet werden würde.
Möglicherweise bieten sich ja auch noch andere Personen für die Sorge an, vermutlich ist es sinnvoll, einen geeigneten und bereitwilligen Ersatzvormund zu benennen. . Und wenn die Tochter alt genug ist, kann sie ja auch selbst bestimmen, bei wem sie leben möchte, sofern die andere Person das auch wünscht. Zumindest ist es so bei getrennten Eltern, da können die Kinder ab 12 entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen, vorausgesetzt dass beide das Sorgerecht haben. Vielleicht ist es ja hier ähnlich.
Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und frag. Vielleicht kann man Dir da fundiert weiterhelfen.