Beiträge von thz2906

    Wie TK sagte, übers letzte Jahr darf abgefragt werden. Wenn Du keine anderen Einkommen hattest, dann wird es ja auch keine anderen Belege geben. Grundsätzlich hast Du alles anzugeben und zu belegen, was relevant ist. Aus dem Steuerbescheid gehen halt ALLE Einkommen hervor, aus der Bescheinigung vom Arbeitgeber natürlich nur die, die Du von dem Arbeitgeber bezogen hast. Möglicherweise hast Du ja auch noch Abzüge, die Du zur Unterhaltsbemessung einbringen willst, die sind natürlich auch zu belegen.


    Mit welcher Begründung bist Du von der Abgabe der Einkommenssteuererklärung befreit, wenn ich fragen darf?

    Du musst üblicherweise bei der Erstfestetzung Dein Einkommen über die vergangenen 3 Jahre angeben. Von diesem Einkommen darfst einiges herausrechnen. Daraus wird der Schnitt berechnet, den Du im Monat hattest und danach richtet sich die Höhe Deiner Unterhaltspflicht gemäß Düsseldorfer Tabellen.


    Gehaltszettel und Steuerbescheide sind da natürlich ein probates Mittel. Wenn es keine Bescheide gibt, kann man sie natürlich nicht vorlegen und Du wirst ersatzweise andere Belege vorlegen müssen, wovon Du in der Zeit gelebt hast.

    Hallo,


    die Betrag müsste irgendwo zwischen 289 und 458 Euro liegen, je nachdem, wieviel er in Anschlag bringen kann. Also sind es vielleicht doch ein Tucken mehr als 20 Euro.


    Nur, dass es da kein Missverständnis gibt.

    Beim Schlaumachen bin ich gerade und dazu bin ich hier.


    Und: natürlich wissen wir das. Ausrechnen/Nachvollziehen kann man es ja selber und das Ergebnis der Höhe nach passt ja. Der Zeitraum stimmt halt nicht und der Titel für ein Kind fehlt. Hat zu allererst der tolle Anwalt wohl übersehen (war ja seine eigene Forderung). In zweiter Linie dann meine Frau, Gründe siehe oben.

    Meine Frau war absolut arg- und ahnungslos, als sie sich an den Anwalt gewendet hat und hat ihm voll vertraut. Erstberatung wurde in Anspruch genommen, zahlt sogar die Rechtsschutz. Das war eine absolute Fehlanzeige, wie gesagt, der hat sogar den Scheidungstermin verbummelt. Das lag ja wohl nicht an ihr. Dann haben wir auf eine Empfehlung hin den Anwalt gewechselt, wieder nach "Erstberatung", hat der es fertig gebracht, mit zwei Schreiben die Gegenseite so gegen uns aufzubringen, dass sie nicht mehr verhandelt hat. Super. Vereinbart war das so nicht. Also, ich habe meiner Frau nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen in der Art, wie Du es da beschreibst. Ich wäre mal lieber vorsichtig mit Deinen Behauptungen und Fälle zu beurteilen, mit denen Du nicht auskennst. Aber das Thema hatten wir ja auch schon.


    Aber geh mir weg mit den dämlichen Anwälten. Kostet einen Haufen Geld und bringt praktisch nix.


    Ich denke, wir sind für den Gang zum Jugendamt nächstes Jahr gut vorbereitet. Zum anderen verlaufen immer noch Verhandlungen über einen Darlehensvertrag mit der Gegenseite, die meine Frau jetzt selbst führt. Ich glaube zwar nicht, dass das erfolgreich sein wird, aber im Notfall begnügen wir uns eben mit der Vollstreckung des Titels so wie er ist. Zumindest das ist ja in einigermaßen sicherem Hafen.


    Wenn ich einen Tipp geben darf: selber schlau machen und kümmern und jedwede Vereinbarung mit der Gegenseite schriftlich fixieren und gegenzeichnen lassen. Dann kann man klare Forderungen stellen und der Gang vor Gericht ist unnötig.

    Wir haben zwei nicht richtige Anwälte gefunden und es danach mit denen aufgegeben. Und einen Anwalt finden, der einen Anwalt verklagen will, muss man dann auch erstmal. Typischerweise hacken Krähen sich nicht gegenseitig die Augen aus.


    Das Problem ist, dass die keinen Bock haben. Wenn es schon damit losgeht, dass du Verfahrenskostenhilfe beantragen willst, bist Du schon so gut wie raus. Sie kriegen dann niedrigere Sätze und der Streitwert ist aus deren Augen gering. Lohnt den Aufwand nicht, also sehen sie zu, dass sie dich so schnell wie möglich wieder loswerden. Das geht einfach, indem sie Termine platzen lassen oder nicht das tun, was man vereinbart hatten, oder Dich nicht oder nicht richtig beraten, sich "verrechnen", falsche Titel anschleppen usw. usf. Oder sie peilen auf einen Vergleich, daran verdienen sie typischerweise am meisten, also bekommst Du nur einen Teil des Unterhalts und bleibst noch auf den Anwaltskosten sitzen (wenn Du keine Prozesskostenhilfe bekommst).

    Meine Frau wird wohl wissen, wer damals die Einkommenüberprüfung gemacht hat. Ich weiß es halt nicht, das heißt nicht, dass niemand es weiß.


    Tja, und mir geht es genauso mit Rechtsanwälten. Jugendamt kostet wenigstens nichts. Die Höhe des Unterhalts bestimmt man am besten selbst und am besten regelt man sowas selbst und einvernehmlich, aber das ist nach einer Trennungssituation ja nun mal in den seltensten Fällen möglich.

    Eine Unterschrift des Zahlungsempfängers für den Unterhalt ist nicht vorgesehen, weder auf dem Blatt bei uns noch auf dem aus Wikipedia. Also wird die auch nicht erforderlich sein. Ich denke, man kann den Titel dann allenfalls anfechten, wenn er falsch ist. Und ich hoffe, dass das auch 2017 noch geht.


    Die titulierten Beträge sind soweit korrekt. Allerdings ist der Kindsvater laut diesem Titel erst 6 Monate zu spät zahlungspflichtig und ein Titel über 2 Monate Unterhalt für das dritte Kind, das zu der Zeit noch bei uns gelebt hat, fehlt gänzlich. Meines Wissens wurde eine Einkommensüberprüfung durchgeführt, aber ich bin mir heute nicht mehr sicher, ob es das Jugendamt gemacht hat oder der Rechtsanwalt. Ich vermute aber, dass das Jugendamt einfach das tituliert hat, was er denen gesagt hat.

    Keine Ahnung. Aber vorstellen kann ich es mir nicht so wirklich. Letzten Endes ist dein Mann nach Deinem Tod frei in seiner Lebensgestaltung, und wenn ihm die Sorge um die gemeinsame Tochter anvertraut wird, dann obliegt es ihm, wie und wo er sie aufzieht, nehme ich an. Ich schätze, er bekommt dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Wenn Du Bedenken hast, dass Dein Mann nicht in der Lage sein sollte, Eure Tochter nach Deinem möglichen Tod aufzuziehen, dann müsstest Du vermutlich auf dem Weg über das Jugendamt oder Familiengericht erwirken, dass er das Sorgerecht nie bekommen kann, auch nach Deinem Tod nicht ("Sorgerechtsverfügung", googel mal danach). Aber ich bezweifele, dass allein die Tatsache, dass er mit ihr ins Ausland gehen würde, dafür ausreicht, ins Besondere, wenn er das Sorgerecht beansprucht. Kommt aber vielleicht auch auf das Ausland an. Wenn er sie nach Arabien verschleppen würde sähe es möglicherweise anders aus, als handelt es sich um einen Staat innerhalb Europas oder anderen an westlichen Wertvorstellungen orientierten Staaten. Das Gericht wird untersuchen, ob das Kindeswohl gefährdet werden würde.


    Möglicherweise bieten sich ja auch noch andere Personen für die Sorge an, vermutlich ist es sinnvoll, einen geeigneten und bereitwilligen Ersatzvormund zu benennen. . Und wenn die Tochter alt genug ist, kann sie ja auch selbst bestimmen, bei wem sie leben möchte, sofern die andere Person das auch wünscht. Zumindest ist es so bei getrennten Eltern, da können die Kinder ab 12 entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen, vorausgesetzt dass beide das Sorgerecht haben. Vielleicht ist es ja hier ähnlich.


    Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an und frag. Vielleicht kann man Dir da fundiert weiterhelfen.

    Zu dem Zeitpunkt, als der Titel bei uns ins Haus geflattert ist, hatten wir ganz andere Probleme. Meine Frau lag in der Klinik und hat unseren Sohn geboren. Und danach waren andere Dinge erstmal wichtiger als der dämliche Unterhaltstitel. Außerdem sollte sich ja der Rechtsanwalt drum kümmern. Mal gucken, ob wir nächstes Jahr dann nachfordern können. Naja, wenn nicht, ist es halt verbranntes Geld. Soll der Vollpfosten damit glücklich werden.


    Tja, so läuft das Leben halt ... es besteht nicht aus Gesetzen und Paragraphen, sondern aus Fehlern und Versäumnissen ....


    Nachtrag: Ich habe gerade, leicht verunsichert, mal bei Wikipedia unter Vollstreckungstitel nachgesehen, weil ich weiß, dass dort ein Beispiel abgebildet ist. Jener Titel wurde nur vom Unterhaltspflichtigen und der Urkundsperson (also dem Jugendamtsvertreter) unterzeichnet. Keine Unterschrift vom Unterhaltsempfänger. So war das bei unserem Titel auch, meine ich.

    Das mit dem Arbeiten gehen hatte ich ja schon vorgeschlagen, und das tut sie ja auch. Wenn sie im Moment erstmal keinen lukrativeren Job findet, kann sie ja möglicherweise auch nichts dafür. Die springen einen ja nicht an. Der Vorteil mit der günstigeren Steuerklasse geht wohl dafür drauf, dass er noch andere Kinder zu ernähren hat. Also, davon hat die neue Familie dann nichts.


    Ich weiß, dass die Gesellschaft gute Fördermöglichkeiten bietet und bin auch gerne bereit, dafür meine Steuern zu zahlen und habe das auch Jahrzehnte lang als Alleinstehender in StKl I reichlich getan. Auch ich bin dieser Gesellschaft dankbar und auch durchaus ein bisschen stolz darauf, Teil von ihr zu sein und meine Beiträge dazu geleistet zu haben. Aber ich hätte auch kein Problem, sie in Anspruch zu nehmen, wenn ich es benötigte, was im Moment zum Glück nicht der Fall ist. Da muss man nicht jammern, da hast Du recht, sondern gucken, was einem an Hilfen zusteht. Fertig.

    Okay. Immerhin da sind wir uns einig ... ;)


    Also, das Jugendamt sollte das wissen. Aber letztlich ist es immer gut, sich auf einen Termin beim Jugendamt vorzubereiten und sich vorher selber schlau zu machen. Dann kann man wenigstens die richtigen Fragen stellen. Der Titel, den der Exmann meiner Frau hier vom Jugendamt angeschleppt hat, ist auch Quatsch. Da fehlt ein halbes Jahr Unterhalt drauf. Ich hoffe, das wird bei der nächsten Einkommensüberprüfung 2017 überprüft und revidiert. Zumal der Titel ja nicht mal voll bedient wird. Hoffentlich greift dann auch die Verjährung über drei Jahre ....


    Die gemeinsam zu tilgenden Schulden stammen von einem Konsumentenkredit aus der Ehezeit, die beide unterschrieben haben. Also haften sie gesamtschuldnerisch. Der Vater überweist die Raten an das Kreditinstitut und zieht den Anteil meiner Frau vom Kindsunterhalt ab. Das darf der.


    Rechtsanwälte waren allerdings wenig hilfreich in unserer Angelegenheit. Die konnten auch nicht rechnen. Außerdem hatten sie nie Zeit und Lust, das hat man denen wohl angemerkt. Sogar den Scheidungstermin vor Gericht hat der verbummelt. Das einzige, was die hingekriegt haben, war, Rechnungen zu schreiben. Das ging immer sehr flott, und in Höhen, bei denen man hintenüber gefallen ist. Die Universalwaffe sind Rechtsanwälte auch nicht.

    Aha. Dann habe ich Dich wohl missverstanden.


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, verdient der neue Ehemann auch nicht viel und das, was er verdient, muss er bis auf den Selbstbehalt für die Kinder aus anderer Ehe aufwenden. Da bleibt nicht viel für drei Köpfe. Und da ist es nur gerechtfertigt sich umzusehen und Möglichkeiten zu prüfen.


    Wie auch immer, jedenfalls schreibst Du ja völlig richtig, dass Kinder in unserer Gesellschaft eine gute Förderung erhalten können, auch wenn die Eltern in Not sind. Aber man muss die Töpfe halt kennen und die Förderungen beantragen. Wenn sie an Bedingungen geknüpft sind, dann sollte man vorher wissen, welche das sind und sich überlegen, welchen Weg man gehen will und was einen dort erwartet. Das zu erfahren kommen die Menschen u.a. hierher. Eine Trennung ist schwer, die finanziellen Dinge sind kompliziert und wenn man sie das erste Mal durchmacht, kennt man sich nicht aus. Also spricht nichts dagegen, verschiedenen Lösungen nachzugehen und zu prüfen, ob sie geeignet sind oder nicht. Und mehr hat sie ja nicht gemacht.

    @TK: Gilt das mit den 3 Jahren auch dann, wenn die Unterhaltsforderung an sich noch nicht vorgetragen worden ist? Ich dachte, man kann dann nur für max. 1 Jahr rückwirkend fordern. Sorry, wenn ich mich da geirrt habe.


    Ferner ist es bei uns so, dass noch gemeinsame Schulden getilgt werden müssen. Den Anteil meiner Frau zieht der Kindesvater sehr wohl und sehr berechtigt vom Unterhalt ab.


    Aber das mit dem Fachmann ist immer ein guter Rat, das Jugendamt ist für die Berechnung von Kindesunterhalt zuständig.

    Hallo


    all diese Dinge sind fein säuberlich voneinander zu trennen.


    Wenn Du Dich bisher hast mit zu wenig Unterhalt von ihm hast abspeisen lassen, ist das Dein Problem. Du hättest Dich sofort darum kümmern müssen, dass er zahlt. Du kannst Unterhalt nachverlangen für die Zeit ab dem Datum, ab dem Du nachweislich (also schriftlich) von ihm Unterhalt verlangt hast. In der Regel verjähren die Ansprüche dann aber nach drei Jahren*, wenn sie nicht weiter eingefordert wurden. Und wenn er schwarz gearbeitet hat und Du das beweisen kannst, hättest Du ihn anzeigen müssen. Sich jetzt darauf zu berufen, ohne, dass Du es beweisen kannst, kann Dir eine Verleumdungsklage bescheren.


    Wenn das Kind bei ihm lebt, sind seine Einkünfte egal. Wichtig ist Dein Einkommen, denn danach wird die Höhe der Unterhaltspflicht bemessen (Düsseldorfer Tabellen).


    Solltest Du nachweisen (!) können, dass er Dir Geld aus der Zeit vorher schuldet, darfst es damit verrechnen.


    Wenn das Eigenheim ihm gehört und Du dort umsonst wohnst, dann kann er Nutzungsentschädigung von Dir verlangen oder bei der Bestimmung Deiner Einkommenshöhe für die Unterhaltsberechnung den Wohnwert auf Dein Einkommen aufschlagen.


    ---------------
    * nachträglich korrigiert

    Aber es geht doch jetzt darum, wer die Krankenkassenbeiträge zahlt, oder habe ich das falsch verstanden?


    Abgesehen davon hatte ich vor einigen Jahren mal nachgeforscht und herausgefunden, dass die Privaten Krankenkassen die Behandlung psychischer Erkrankungen ganz abgelehnt hatten. Da waren die Leistungen bei den Privaten noch schlechter als bei der GKV. Und man kann zur GKV ja noch Zusatzpakete auch bei anderen Versicherungen abschließen, so dass man am Ende fast den gleichen Schutz hat wie bei der PKV, aber jederzeit kündigen kann, wenn es einem zu teuer wird.


    Vom Vorteil der Familienvesicherung bei der GKV mal ganz abgesehen.

    Aber die KV zahlt doch der Kindsvater. Da kann es der Themenstarterin doch im Grunde egal sein, oder? Wenn er sich das fürs Töchterlein (und sich selbst) leisten will ...

    Da gibt es sicher nicht wenige, die so "drauf" sind, wie Du beschreibst. Aber ich glaube nicht, dass man eine solche Haltung jedermann/-frau von vornherein unterstellen kann. Es gibt eben auch Lebensentwürfe, die scheitern, Erfolg der ausbleibt, missgünstige Partner, Krankheiten und deren Folgen usw., die einem einen gehörigen Strich durch alle Rechnungen machen können. Nicht wenige Menschen trauen sich ja nicht mal, Hilfen anzufordern, obwohl sie ihnen zustünden, einfach, weil sie sich dafür schämen.


    Aber, wie gesagt, ist die Erwartung an das Forum ja wohl kaum generalisierte Lebenshilfe oder höhere Gerichtbarkeit. Die Menschen kommen hierher mit Fragen zum Unterhalt, und die kann man ihnen ja beantworten, denke ich.