Beiträge von thz2906

    Naja, die TS arbeitet ja. Und dass heutzutage viele Jobs so schlecht bezahlt werden, dass man davon kaum eine Familie ernähren kann, dürfte sich wohl herumgesprochen haben. Ich meine, das ist auch ein gesellschaftliches Problem, und ich meine, man kann von einer Gesellschaft verlangen, dass sie ihren Nachwuchs nicht verhungern lässt, wenn es die eigenen Eltern nicht hinkriegen. Die Kinder sind ja letztlich die, die am wenigsten dafür können und am meisten darunter leiden. Sie haben sich ihre Eltern nicht ausgesucht.


    Aber gut, da kann man sicher auch unterschiedlicher Meinung sein.

    Laut Düsseldorfer Tabellen ist der geringste Zahlbetrag an Kindesunterhalt für eine Siebenjährige 289 Euro. Die Düsseldorfer Tabellen gelten für alle und legen den Mindestunterhalt fest.


    Geht man von einem Brutto von 90T€ aus, werden vermutlich so um die 45T€ im Jahr ausgezahlt, macht nach Abzug von 5% arbeitsbedingte Aufwendungen knapp 43T€ im Jahr. Durch 12 läge das bereinigte Netto bei wohl etwas über 3500 Euro im Monat. Ausgehend davon, dass besagte Tochter sein einziges Kind ist, fällt der Kindsvater also in Einkommenskategorie 8, und der Zahlbetrag ist 458 Euro, wenn ich mich nicht irre.


    Allerdings darf der Unterhaltspflichtige einiges von seinem Netto abziehen. Arbeitsbedingte Aufwendungen auch jenseits der 5%, wenn er sie nachweist, evtl. Fahrtkosten, um den Umgang mit der Tochter wahrzunehmen, Vorsorge, Krankenversicherung usw. kommen da durchaus in Betracht. Daraus ergibt sich dann eben eine andere Unterhaltshöhe, weil er in eine andere Einkommenskategorie fällt.


    Frag beim Jugendamt nach, wie edy empfiehlt.

    Naja, ohne die Hintergründe richtig zu kennen, wäre ich vorsichtig mit vorschnellen Verurteilungen. Meine Frau kann heute auch nicht das Geld verdienen, das sie benötigte oder möchte, weil ihr damaliger Mann sie daran gehindert hat, eine entsprechende Ausbildung zu machen. Und dann waren die Kinder da, und und und ...


    Man weiß nie, was dahinter steckt, kennt die Geschichten nicht und die Menschen dahinter auch nicht.


    Außerdem kommen die Menschen hierher, weil sie Rat suchen, nicht um sich einer selbsternannten höheren Gerichtbarkeit zu unterwerfen.

    Ja, war bei uns auch so. Anfangs sah es bei uns auch so aus, als würden wir finanzielle Schwierigkeiten bekommen, aber am Ende hat es sich alles gut zurechtgerüttelt.


    Ich hoffe, es wird bei Euch auch so sein.


    Alles Gute!

    Dann jemand anderes heiraten ..... [sorry, nur Spaß]


    Aber das mit der KV ist doch jetzt auch schon so, oder nicht? Dann bliebt es doch finanziell gehüpft wie gesprungen, ob ihr heiratet oder nicht.


    Und: ... man kann angeblich auch aus Liebe heiraten .... ;)

    Ledig. Okay. Gut, dass wir Dich haben, danke, edy.


    Also dann lieber nicht heiraten .... ich dachte immer, man dürfe durch Eheschließung nicht schlechter gestellt werden. Scheint aber nicht (mehr) so zu sein, oder es handelt sich um eine Ausnahmesituation.


    Hmm, könnte der neue Ehemann dann das Kind steuerlich geltend machen? Oder bin ich da auch wieder auf dem falschen Dampfer? Oder würde der Steuervorteil gleich wieder dafür drauf gehen, dass er dann ja mehr für seine eigenen Kinder leisten kann?

    Geh zum Jugendamt und frag.


    Meine Freundin und ich haben auch mit ihren Kindern zusammen in einem Haushalt gewohnt und Unterhaltsvorschuss für die Kinder vom Jugendamt bekommen, weil der Vater in der Zeit als Zahler ausfiel. Das war mindestens ein Jahr lang. Gut, wir waren da noch nicht verheiratet, aber m.W. macht das keinen Unterschied.

    Dann hast Du auch noch Deinen Lohn von dem Minijob und vorerst ja auch noch das Geld vom Jugendamt (oder sind die 72 Monate bald um?)


    Das ist weißgott nicht viel für eine ganze Familie und es ist klar, dass Ihr Euch nach der Decke strecken müsst.


    Aber man weiß ja nie. Wenn Ihr Euch darum bemüht, vielleicht bekommt Ihr ja Chancen Euch finanziell zu verbessern.


    Viel Glück!

    Das ist doch immerhin schon mal was. Von der Position aus kann man sich ja vielleicht auch noch mal verbessern. Irgendwoher muss die Kohle kommen. Also bewerben, bewerben, bewerben! Und was ist mit den Herren der Schöpfung? Tun die auch was?

    ALG schätze ich. Und da kommt dann das Einkommen Deines neuen Mannes ins Spiel (Nachtrag: egal, ob ihr verheiratet seid -- es genügt, dass ihr in einem Haushalt lebt). Wenn er auch unter das Mindesteinkommen fällt, dann werdet ihr es wohl beide beantragen müssen.

    Die Information ist falsch. Du kannst tun und lassen was Du willst, der Ex ist und bleibt der Vater und damit unterhaltspflichtig (außer Dein neuer Partner würde Dein Kind adoptieren).


    Allerdings verlierst Du DEINEN Anspruch auf Unterhalt, da Du ja wieder einen Versorger hast, falls Du Dich nicht selbst versorgen kannst. Im Übrigen hattest Du den möglicherweise schon nicht mehr, als Du mit dem neuen Partner zusammengezogen bist.

    Soviel ich weiß, besteht Anspruch auf Unterhalt ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung nach Unterhalt und nach einer Einkommensklärung zur Festlegung der Höhe des Unterhalts beim Unterhaltspflichtigen eingegangen ist. Also auch rückwirkend. (Nachtrag: Nach einem Jahr verjähren die Ansprüche wohl allerdings, wenn sie nicht eingefordert wurden.)


    Am Selbstbehalt ändert sich meines Wissens durch Krankheit nichts.

    Doch kann es. Allerdings ist die Frage, was die Konsequenzen sind, wenn man sich nicht danach richtet. Und natürlich kann jeder vor Gericht soviel Gutachten für seine Sache vorlegen, wie er lustig ist, und die werden denen der Gegenseite schon widersprechen.


    Ansonsten pflichte ich TK bei. Abgesehen davon ist es vermutlich klüger, sie nutzt den finanziellen Vorteil aus der gemeinsamen Wohnung, so sie einen hat, dazu andernorts unterzukommen.

    Naja, im Grunde ist es ihr Zuhause, niemand kann ihr den Zugang verwehren, sofern ihr das nicht gerichtlich oder seitens des Jugendamts verboten worden ist. Aber ob das direkt neben dem Haus der verfeindeten Großeltern eine gute Idee ist ... ?


    Vorausgesetzt, dass sie laut Grundbucheintrag zu 50% Miteigentümerin ist, hat sie gegenüber ihrem Noch-Mann Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder aber kann bei der Berechnung des Trennungs-/Geschiedenenunterhalts einen Wohnvorteil von 50% der ortsüblich erzielbaren Miete beanspruchen. Andererseits muss sie sich natürlich auch an der Abtragung des Kredits für das Wohneigentum zu 50% beteiligen.


    Man kann Gutachten durch ein Gegengutachten widersprechen.

    Schwer zu sagen. Es ist sehr offensichtlich, dass Du hier - sehr emotional - die Seite der Mama vertreten willst. Die Gegenseite wird vieles sicher - ebenso emotional - anders sehen.


    Es ist leider eine unbestreitbare Tatsache, dass viele Kinder nach einer Trennung der Eltern und der Unvernunft derer sehr leiden müssen, dass viel Streit über ihre Köpfe und mangelnder Berücksichtigung der Kinderinteressen ausgetragen wird. In manchen Fällen kann ein Gerichtsurteil dem ein Ende setzen, aber bei so gegensätzlichen Interessen bleibt dabei ein Elternteil auf der Strecke. Es gibt eben immer zwei Eltern für jedes Kind. So lange nicht beide Eltern zur Vernunft kommen und Wege suchen, ihre Kinder optimal zu versorgen und dabei ihre eigenen Interessen in den Hintergrund stellen, wird das eine Streiterei ohne Ende zu lasten der Kinder. Für jemanden wie Dich, der da außen steht und helfen will, ist das tragisch. Aber letzten Endes sind es Familienangelegenheiten, die das Elternpaar mit den Kindern selbst ausfechten müssen, notfalls vor Gericht. Die Rechnung bekommen sie dann am Ende, wenn die Kinder mal erwachsen sind und ihre Eltern fragen, werden, was sie sich dabei gedacht haben ...


    Im Fall hier haben wir es wohl mit einer Mutter zu tun, die nach einem Suizidversuch in der Psychiatrischen Klinik gelandet ist. Da schauen Gerichte und Jugendamt schon sehr genau hin, was dem Grunde nach ja auch richtig ist. Du kannst da wenig ausrichten, außer Deine Eindrücke bei der Gerichtsverhandlung vorzutragen, wenn Du danach befragt wirst.


    Mehr wüßte ich da jetzt nicht. Es ist ja nicht so, dass das Kindeswohl bei einem der Eltern gefährdet wäre.

    Meines Wissens hat während der Trennungszeit bis zur Scheidung der leistungfähigere dem weniger leistungfähigen Partner Trennungsunterhalt zu zahlen. Je nach Bundesland sind es etwas über 40% der Einkommensdifferenz, meist 3/7.


    Also:
    - Dein Einkommen 875€, da es eine Rente ist, kannst Du keine Aufwandspauschale für Arbeitskosten anwenden.
    - Sie hat 1600€ aus der Arbeit, also darf sie 5% abziehen, macht 1520€.
    - Die Differenz beider Einkommen sind 645 €.
    - Davon 3/7 sind 276 Euro, die sie zu zahlen hat.
    - Ihr bleiben 1243 Euro, also mehr als der Selbstbehalt von 1200€, also muss sie sie voll zahlen.


    Nach der Scheidung mag das dann anders aussehen.

    Nun, da bin ich in jeglicher Hinsicht anderer Meinung, aber erspare uns beiden die länglichere Erläuterung, der Du vermutlich ohnehin unzugänglich bist und die in diesem Forum eher unsachlich wäre. Ich hoffe, Deiner Schwiegermutter geht's gut und dass wir beide es fortan schaffen werden, unsere bilateralen Kontakte in der Öffentlichkeit des Forums auf dessen Themenkreise zu beschränken.