Das Jugendamt schreibt dass in den Titel hinein, was der Unterhaltspflichtige da hineinschreiben will. Durch Steuererleichterung gefördert wird aber selbstverständlich nur das, wozu der Unterhaltspflichtige auch wirklich verpflichtet ist. Alles darüber hinaus ist Kür und muss er schon selber bezahlen.
Das habe ich in der Praxis aber anders erlebt. Der Urkundsbeamte hat sich geweigert, weniger als das zu titulieren, was berechnet wurde, dabei stand eine Anhebung des Selbstbehalts nach DDT unmittelbar bevor. Ist sogar nachvollziehbar, weil der Unterhaltsberechtigte sein Schutzbefohlener ist. Das man das auch bei einem Notar hätte machen können, weiß man auch erst hinterher. Der Bürger muß ja auch schliesslich die 2835 Paragraphen des BGB kennen.
Den unterschwelligen Vorwurf, das die Leute, die von der öffentlichen Hand leben, den Hals nicht voll bekommen, muß man sich nicht annehmen. Die Steuersparer, Subventionsnutzniesser, Prämienkassierer und Leute, die mehr Werbungskosten als den Arbeitnehmerpauschbetrag in ihre Steuererklärung eintragen, oder Scheinfirmen zu
Steuerentlastungszwecken gründen, finanziere ich ja schliesslich auch aus meinen monatlichen vierstelligen Steuer- und Sozialabgaben mit.
Genau so könnte man argumentieren, wenn sich jemand mit einer Alleinerziehenden zusammen tut und ohne finanzielle Pflichten an den Kindern erst mal die Daumenschrauben bei den Zahlpapas ansetzt. Und wehe, die zahlen dann nicht genug, weil es nicht für den 3. Urlaub im Jahr reicht, dann gibt es aber das volle Vollstreckungsprogramm.
Das Problem ist doch nicht die Anzahl der Kinder, die hat unsere Bundesregierung doch so gern und hätte sogar gerne noch mehr. Das die Familiengerichtsbarkeit immer noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist, sich nicht an der gesellschaftlich/politisch gewünschten familiären Rollenverteilung orientiert und ständig Nackenschläge vom EGMR bekommt, ist das viel grössere Übel.