Beiträge von Fresh_Debugged


    Das Jugendamt schreibt dass in den Titel hinein, was der Unterhaltspflichtige da hineinschreiben will. Durch Steuererleichterung gefördert wird aber selbstverständlich nur das, wozu der Unterhaltspflichtige auch wirklich verpflichtet ist. Alles darüber hinaus ist Kür und muss er schon selber bezahlen.


    Das habe ich in der Praxis aber anders erlebt. Der Urkundsbeamte hat sich geweigert, weniger als das zu titulieren, was berechnet wurde, dabei stand eine Anhebung des Selbstbehalts nach DDT unmittelbar bevor. Ist sogar nachvollziehbar, weil der Unterhaltsberechtigte sein Schutzbefohlener ist. Das man das auch bei einem Notar hätte machen können, weiß man auch erst hinterher. Der Bürger muß ja auch schliesslich die 2835 Paragraphen des BGB kennen.


    Den unterschwelligen Vorwurf, das die Leute, die von der öffentlichen Hand leben, den Hals nicht voll bekommen, muß man sich nicht annehmen. Die Steuersparer, Subventionsnutzniesser, Prämienkassierer und Leute, die mehr Werbungskosten als den Arbeitnehmerpauschbetrag in ihre Steuererklärung eintragen, oder Scheinfirmen zu
    Steuerentlastungszwecken gründen, finanziere ich ja schliesslich auch aus meinen monatlichen vierstelligen Steuer- und Sozialabgaben mit.


    Genau so könnte man argumentieren, wenn sich jemand mit einer Alleinerziehenden zusammen tut und ohne finanzielle Pflichten an den Kindern erst mal die Daumenschrauben bei den Zahlpapas ansetzt. Und wehe, die zahlen dann nicht genug, weil es nicht für den 3. Urlaub im Jahr reicht, dann gibt es aber das volle Vollstreckungsprogramm.


    Das Problem ist doch nicht die Anzahl der Kinder, die hat unsere Bundesregierung doch so gern und hätte sogar gerne noch mehr. Das die Familiengerichtsbarkeit immer noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist, sich nicht an der gesellschaftlich/politisch gewünschten familiären Rollenverteilung orientiert und ständig Nackenschläge vom EGMR bekommt, ist das viel grössere Übel.

    Zitat von Ast45


    Warum: Die Unterhaltszahler werden durch die Zahlung selber zum "Sozialfall". Mit Steuerklasse 1 und Zahlung Kindesunterhalt(Nur 1 Kind) brauchen Sie schon 2000,- Brutto um auf den Selbstbehalt zu kommen.


    Unterschreibe ich blind. Bin Facharbeiter in der IT, BWL-Studium, Software-Engineering. Bei 4.000 Euro Brutto im Monat muß ich mir noch den Rest vom Jobcenter holen, damit ich mir was in den Kühlschrank stellen kann. Habe eine Mehrkindfamilie aus erster und einziger Ehe zu unterhalten.
    2013 Abänderungsklage angeleiert. Erhöhte Wohnkosten wg. Umgangskontakten anerkannt, dafür fiktives Einkommen für geldwerten Vorteil oben drauf geschlagen. Blieb also alles beim Alten. Selbstbehalt habe ich nur auf dem Papier. Nicht mal die Bescheide vom Jobcenter haben das Amtsgericht beeindruckt. Aber bei 48 Wochenstunden ist auch Ende der Fahnenstange. Das geht jetzt insgesamt seit 5 Jahren so. Das JC ist schon froh, wenn ich mal eine Gehaltserhöhung bekomme. Als Geschäftsführer mit einem Gehalt jenseits der Beitragsbemessungsgrenzen stellt mich niemand ein.
    Dann mußte ich das Jobcenter insgesamt 5 mal verklagen, weil es die Alimentierung der Kinder nach BGB nicht mittragen wollte, bis das Landessozialgericht dem Spuk nach drei Jahren Prozessiererei endlich ein Ende gemacht hat. Ich war schon kurz davor, wegen depressiver Episoden meinen Arbeitsplatz zu verlieren. Dann hätte der Staat für 6 Personen sorgen müssen. Das ist doch alles Wahnsinn.


    Die Jobcenter gehen neuerdings her und meinen, wer jenseits seiner Leistungsfähigkeit titulieren lässt, überspannt den §1603 BGB. Demnach kann das, was der Pflichtige dann aus dem Titel zahlt, kein gesetzlicher Unterhalt sein. Nur wer gesetzlichen Unterhalt zahlt, kann den auch nach §11b Abs. 1 Satz 7 bei der Leistungsberechnung vom Einkommen absetzen. Damit wird die Anerkennung solcher Zahlungen von den JC verweigert. Man muß sich also schon zwanglsäufig rechtskräftig von einem Familiengericht verurteilen lassen, wenn man sozialrechtlich noch irgendwas retten will. Auf die Urkundsbeamten des Jugendamtes kann man sich ja scheinbar nicht mehr verlassen.