Wie groß dürfte meine Wohnung sein? Jetzt seid ihr dran mit Raten wieviel m3 und wie teuer?
Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern sind Wohnkosten in Höhe von 430 Euro enthalten. Die darf dann auch beliebig groß sein.
Ich kenne einen Vater, der an den Umgangswochenenden auf einem aufblasbaren Gästebett im Wohnzimmer schläft, sein Bett den Kindern überlässt. Geht alles und hat nichts mit Kindeswohl zu tun. Man kann sich eben nur leisten, was man sich auch finanziell leisten kann.
Kein Vater muß, bzw. sollte sich so aus Kostengründen den Rücken für die Kids kaputt machen. Besser Prävention als später die Krankenkasse bezahlen zu lassen. Staatlicher Support für Wohnraum zwecks Umgangswahrnehmung ist von §22 Abs. 3, Satz 2 SGB II gedeckt. Sozialrechtlich haben Kinder einen Wohn(mehr)bedarf über 7,5 Quadratmeter (pro Kind). Meine Grosseltern hatten 1947 für 4 Erwachsene und 4 Kinder 2 Scheiben Brot pro Tag. Mit den Stories vor 30 Jahren und "glaub mir das mal" kann ich ja wohl kaum irgendwelche gegenwärtigen Verhältnisse relativieren. Wer den Sozialstaat nicht will, muß sich halt ein Plätzchen ausserhalb des Grundgesetzes suchen. Wer sich keine ausreichend große Wohnung leisten kann, soll einen Antrag auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II stellen. Die Zeiten, wo 6 Personen auf 14 Quadratmetern schlafen mussten, sind endgültig vorbei.
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Wir haben hier doch wieder das, was wir in so vielen vergleichbaren Fällen haben. Die Eltern kapieren nicht, dass man eine funktionierende wirtschaftliche Einheit nicht einfach in zwei aufteilen kann und trotzdem alles beim alten bleibt.
Bloß, das von dem bisherigen Alleinverdiener erwartet wird, daß er jetzt für 2 Haushalte Geld erwirtschaftet. Er soll Geld verdienen, für Ausgaben, die es so vorher nicht gab. Da muß man als Leistungsträger aber ganz schön gut- und langmütig sein, um das klaglos mitzumachen.
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Wenn man sich mit Statistik beschäftigt, wird man feststellen, dass die größte Gruppe der Armen Alleinerziehende mit ihren Kindern sind. Das sollte nachdenklich stimmen
Und die größte Gruppe gleich dahinter sind unterhaltspflichtige Väter.
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Besonders betroffen sind auch allein lebende Männer. Ihr Anteil bei den Überschuldeten liegt inzwischen bei 37 Prozent. Sie haben die mit dem Zweieinhalbfachen eines Jahresnettoeinkommens relativ die höchsten Schulden zu bewältigen. Ursache dürften vor allem Unterhaltsleistungen sein.
Quelle: https://www.iff-hamburg.de/wp-…schuldungsreport_2011.pdf
Und das dürfte sich in den letzten 9 Jahren wohl auch kaum geändert haben. Das sollte auch nachdenklich stimmen.
Man könnte dann als Pflichter schon darüber nachdenken, ob man noch einen Mehrwehrt für andere schafft, oder einfach da aufhört, wenn man
das Einkommen für sich selber erwirtschaftet hat. Jahrelanges Schuften mit Überstunden, aufgezwungene Gerichtsprozesse, Gutachten, Ärger mit Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Jugendämtern. Dann mit zig Wehwechen und Psychoknacks in Frührente in Altersarmut. Es dankt einem niemand.
Dann kommt noch der Staat, gibt dir nach der Scheidung die Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz. Reißt ein Riesenloch in deinen Geldbeutel, um dich danach zu maßregeln. Was dir einfällt, so wenig netto zu haben. Daß du dich deinen Kindern gegenüber so verweigerst. Das ist so ähnlich wie der Spruch "Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken!".
Ansonsten halt mal in die Leitlinien des jeweiligen OLG Bezirks schauen. Da hat man ungefähre Anhaltspunkte, was unterhaltsrechtlich so relevant ist.
Da sind dann die Ergebnisse der bisherigen Rechtsprechung (Urteile) eingeflossen.