Beiträge von gtom

    Nochwas:


    Bei der klassischen Trennung verkennt man oft dass sich die Betreuung mit der Trennung ändert.


    Die Mutter die vorher Teilzeit gearbeitet hat und aufgrund der Vollzeitätigkeit des Vaters die Kinder zugesprochen bekommt muss nun - und das ist mittlerweile der Regelfall - für ihren eigenen Lebensunterhalt Vollzeit arbeiten.
    D.h. der Ansatz dass die Betreuung wie in der Vergangenheit (Mutter ist mittags zu Hause, Vater kommt Abends) weiter laufen soll ist per se schon falsch weil die Betreuung nach der Trennung überwiegend von 3ten geleistet wird (Ganztagesschule, Tagesmutter, Großeltern)


    Hier müsste nicht auf die Betreuungssituation in der Vergangenheit bezug genommen werden sondern darauf wie die Situation der Eltern nach (!) der Trennung ist.


    Fakt ist dass z.b. der Kindesunterhalt bei Müttern - die weiterhin nur Teilzeit arbeiten - eben nicht den Kindern zugute kommt sondern überwiegend als Unterhaltsergänzung für die Teilzeittätigkeit der Mutter dient.


    Gruß Thomas

    Hi,
    Das Wechselmodell ist so ziemlich die teuerste Alternative, die es gibt. Doppelt viel Garderobe, später 2 PCs und so weiter. Das muss man sich auch leisten können. Auch bei älteren Kindern funktioniert es auf Dauer selten. Ich kenne viele Fälle, in denen es vielleicht funktionieren könnte, aber nicht tut, einfach, weil es den Kindern zu stressig ist. Und - die Erziehungsmethoden müssen in etwa übereinstimmen. Man muss sich abstimmen, was wann für die Schule wie gelernt wird u.s.w.


    Noch ein Hinweis: Du schreibst immer "wir." Dich geht es im Prinzip nichts an. Heiz die Stimmung nicht an, indem du das auch im Außenverhältnis tust. Es ist Angelegenheit der Mutter.


    Das ist auch im Grunde ein klassischer Fall, viele Männer versuchen sich gegenüber der neuen Partnerin einzubringen, übersehen dabei aber dass der leibliche Vater durchaus in der Lage ist seine eigenen Kinder zu erziehen.
    Man nimmt die Aussagen der Partnerin ungeprüft hin, stellt deren Meinung - die meist von Wut, Hass oder Enttäuschung über die gescheiterte Beziehung geprägt ist - nicht in Frage.


    @Ironmaik:
    Punkt 1: Kinder weinen fast immer wenn ein Wechsel ansteht, da ändert auch eine WE Betreuung nichts dran. Du musst immer dran denken dass die Kinder u.U auch beim Papa weinen wenn sie wieder zur Mama müssen. Du musst das akzeptieren und du darfst nicht Partei für deine Partnerin ergreifen.


    Punkt2: Umgang und Betreuung von Kindern ist kein Detektivspiel, wahrscheinlich werden die Kinder befragt was sie beim Papa gemacht haben usw... Das sollte man unterlassen, beide (!) Eltern machen ihre Arbeit und gut ist.
    solange ihr (Du und deine Partnerin) Argumente gegen den Vater sucht, solange werdet ihr diese finden... Seid froh dass ihr Zeit für Eure Beziehung habt und der Vater Euch diese gibt.


    An der Stelle kann man nur eines Raten... Aus dem Konflikt sollte der neue Partner sowie die Kinder heraus gehalten werden. Jeder muss Fehler des Anderen akzeptieren, dies ist normal und menschlich.


    @timekeeper


    Das Wechselmodell hat durchaus Vorteile wenn sich die Fördermöglichkeiten der Eltern in Teilbereichen ergänzen,die Kinder davon profitieren können und die Rahmenbedingungen gegeben sind. In solchen Fällen müsste m.E. das Wechselmodell zum Standard erklärt werden. Damit würde man auch viel Konfliktpotenzial aus den weiteren anhängigen Verfahren nehmen und die Eltern kämen schneller auf ein konstruktives Niveau.


    Die Fördermöglichkeiten der Eltern stehen aber nicht im Vordergrund bei solchen Auseinandersetzungen. Wenn manche Eltern vorher wüssten wieviel Leid sie den Kindern durch eine Trennung zufügen und welche Entwicklungschancen den Kindern durch eine Trennung genommen wird dann würde manche Trennung mit Sicherheit überdacht werden.


    Beispiele:


    Vater und Mutter sind beide in der Lage Teilzeit zu arbeiten und dadurch den Bedarf der Familie zu decken. Der Vater hat Stärken im Bereich der Bildung (Fremdsprachen, Verständnis für Technik und logische Zusammenhänge) die Mutter hat Vorteile im sozialen Bereich (Zuneigung, Konfliktlösung etc)


    Oft scheitert solch ein Modell nicht an der Einsicht dass es den Kindern mit beiden Eltern gut geht sondern an der mangelnden Toleranz dem anderen Elternteil gegenüber. Erst mit der Erkenntnis dass beide Eltern Stärken und Schwächen haben und dieser Umstand für die Entwicklung der Kinder förderlich ist ergibt sich eine vernünftige Basis ein Wechselmodell zu praktizieren.


    Alle Maßnahmen (Gericht, JA usw) müssten darauf ausgerichtet sein dieses Verständniss von Erziehung herzustellen...


    Gruß Thomas

    Hallo zusammen.
    Ich glaube du solltest dies einmal mit einem Fachananwalt/in besprechen.
    Bilanzgewinn,Gesellschafter und dein Arbeitszeitmodell scheint mir hier zu kompliziert zu sein.
    Warum wurde dieser Umgang(Besuchszeit) vom Gericht beschlossen? Kannte der Richter nicht deine Arbeitszeit?
    Gruß Ast45


    Doch, der Richter kannte meine Arbeitszeiten.


    Ich selbst stand aber vor der Wahl: Entweder ich kümmere mich um die Kinder ODER ich kümmere mich um den Betrieb.


    In dem Fall habe ich mich für die Kinder entschieden und für die Zeit in der ich die beiden betreue habe ich einen neuen Mitarbeiter eingestellt (meine Schwester)


    Die Gründe dafür sind vielfältig, ich selbst bin 3te Generation Familienbetrieb, bin in einer Großfamilie aufgewachsen und habe - ohne angeberisch zu wirken - einen gewissen sozialen Standard.
    Wir sind auch nicht unvermögend und ich selbst habe einen vernünftigen Bildungsstand.


    Meine Ex hingegen kommt aus völlig zerrütteten Familienverhältnissen, lebt derzeit von Harz IV, ist relativ ungebildet und verfügt kaum über soziale Kompetenzen.


    Der Hauptgrund dass ich mich um beide Kinder bemühe ist darin zu sehen dass ich den beiden eine bessere Zukunft ermöglichen kann als es die Mutter könnte. Zumal absehbar ist dass die Mutter aufgrund des Harz IV Bezuges die Unterhaltszahlungen sowieso angerechnet bekommt und somit den Kindern - de facto - kein höherer Geldbetrag monatlich zur Verfügung stehen wird.


    D.h. selbst wenn ich höhere Beträge an die Mutter zahlen würde um den höheren Lebensstandard der Kinder zu sichern (das ist ja der Grundgedanke der Düsseldorfer Tabelle) wäre das Geld das die Mutter mit den Kindern zum Leben hat nicht mehr, da sie die Unterhaltszahlungen angerechnet bekommt. Selbst wenn ich weit über der Grundsicherung bezahlen würde ist abzusehen dass diese Beträge eben nicht an die Kinder fließen sondern zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhaltes dienen.


    Wir haben in der Vergangenheit viel Motorsport und Wassersport gemacht, vernünftige Kleidung gekauft, viel für gesundes Essen und Freizeit ausgegeben, alles Dinge die den Kids bei der Mutter nun nicht mehr Möglich sind.


    Damit beide Kinder in vernünftigen sozialen Verhälnissen aufwachsen können habe ich mich dazu entschieden mich um beide entsprechend zu kümmern.
    Den Lebensunterhalt kann ich auch bei reduzierter Arbeitszeit sichern da ausreichend Sparvermögen vorhanden ist um den Einkommensverlust bis zum 18.Lebensjahr der Kids auszugleichen.


    Mein eigenes Vermögen ist nun in eine Stiftung eingebracht worden um den Zugriff durch die Kindesmutter oder Beistand zu verhindern und um das Vermögen innerhalb der Familie zu sichern.


    Die Trennung ist leider hoch strittig, angebotene "Alternativmodelle" akzeptiert die Mutter nicht. Ich hatte der Mutter z.b. angeboten für beide Kinder den Mindestunterhalt zu bezahlen und beiden Kindern jeweils die Differenz zum Maximalsatz bis zum 18. Lebensjahr vorab auf ein Sperrkonto zu bezahlen.


    Bis zur Unterhaltsklage hatte ich sämtliche Leistungen übernommen, Krankenkasse der Kids, die Wohnungseinrichtung der neuen Wohnung, KFZ Kosten der Kindesmutter, Kleidung, Spielsachen, Schulbücher, Urlaube, Kosten der Sportvereine, Malerarbeiten der Wohnung, die Küche bezahlt und ihr ab und zu noch so Geld gegeben wenn besondere Anschaffungen nötig waren. Dazu freiwillig noch 750€ Unterhalt im Monat für die Kids.
    Wenn ich die Kosten und den Unterhalt zusammen rechne komme ich für die Zeit vom April 15 bis April 16 auf monatlich 1630€ zzgl Naturalunterhalt für 14 Tage Betreuung im Monat.


    Leider hat Sie vergessen diese Leistungen beim Jobcenter anzugeben und hat nun selbst Leistungen gestrichen bekommen. Daher auch die Unterhaltsklage.


    Ich hoffe dass die Gründe für ein derartiges Betreuungsmodell so nachvollziehbar sind.


    Gruß Thomas

    Hallo Edy,


    diese Berechnung ist mir schon klar, ich zahle auch gerne Unterhalt für die Kinder weil der Bedarf tatsächlich vorhanden ist und dieser Unterhalt ja - theoretisch - den Kindern zugute kommt.


    Beispiel:
    Standard Familie, Vater arbeitet Vollzeit und Mutter betreut die Kinder.
    Nach der Trennung einigen sich Mutter und Vater auf einen stark erweiterten Umgang oder Wechselmodell.
    Der Vater beschließt nun nur noch Teilzeit zu arbeiten und halbiert seine Arbeitszeit und somit auch sein Einkommen.


    Ist diese Entscheidung zulässig oder muss der Vater - um den Unterhalt gemäß seinem Einkommen vor der Trennung sicher zu stellen - weiterhin Vollzeit arbeiten und somit auf den erweiterten Umgang verzichten ?


    lg Thomas

    Hallo, Danke für die Antworten,


    Grundsätzlich kann ich mein Einkommen frei gestalten, wir verteilen Gewinne innerhalb des Familienbetriebes nach Vereinbarung.
    Beispiel: Der Betriebsgewinn beträgt 200tsd € dann ist bei einer 50/50 Verteilung mein Gewinnanteil bei 100tsd €/Jahr. Bei einem 80/20 Schlüssel halt nur 40tsd€/Jahr


    Mir geht es um folgendes:


    Ich habe mit meinen Mitgesellschaftern eine geringere Arbeitszeit vereinbart weil ich die Kids weit über das übliche hinaus betreue, in Tagen gerechnet ein Wechselmodell, Stundenweise gerechnet eine leichte Verschiebung zur Kindesmutter.


    Vermutlich wird das Wechselmodell hier nicht zugrunde gelegt werden, somit wird Unterhalt gemäß der Tabelle fällig (was mich grundlegend auch nicht stört)


    Die Frage ist aber folgende:


    Darf ein Vater - aufgrund der Tatsache dass er die Kinder weit über das übliche Maß hinaus betreut - sozusagen nur noch Teilzeit arbeiten oder ist er verpflichtet weiterhin Vollzeit zu arbeiten und damit - gezwungener Maßen - auf den erweiterten Umgang zu verzichten.


    Nachtrag: Meine Regelarbeitszeit bei einer 50/50 Gewinnverteilung liegt bei 68 Std/Woche
    Mein tatsächliches Einkommen kenne ich selbst nicht, ich erfahre es lediglich 2 Jahre später bei der Bilanzierung was tatsächlich an steuerrelevantem Einkommen vorhanden war.


    Gruß Thomas

    Hallo,


    erstmal kurz vostellen: Tom, Vater von 2 Kids (6 und 9 Jahre Alt, aus der Pfalz)


    folgende Situation:


    Nach der Trennung (nicht verheiratet, 2 Kinder 6 und 9) kam es zu Streitigkeiten bezüglich Umgang. Letzendlich wurde vom Gericht folgende Regelung beschlossen:


    Beide Kinder sind immer Montags und Dienstags bei mir, ausserdem alle 14 Tage Freitags bis Dienstags.
    In ganzen Tagen gerechnet sind die Kids also in 4 Wochen 2 Wochen bei mir, rechnet man das allerdings Stundenweise dann ergibt sich eine Verschiebung zugunsten der Kindesmutter.


    Ich bin Selbständig und betreibe einen Handwerksbetrieb mit Ladengeschäft als Mitgesellschafter. (Arbeitstage sind von Montag bis Samstag)


    Um die Kids entsprechend betreuen zu können habe ich mit meinem Mitgesellschafter eine geringere Beteiligungsquote vereinbart da ich derzeit nur noch Teilzeit arbeite.
    D.h. der Mitgesellschafter übernimmt für Montag und Dienstag grundsätzlich meinen Anteil der Firma.


    Nun eine Frage zum Unterhalt:


    Meine Sicht der Dinge ist folgende:


    Ich habe ab dem Zeitpunkt der Trennung einen geringeren Gewinnanteil an der Firma da ich ja jetzt nur noch Teilzeit arbeite.


    An den Tagen an denen ich keine Kinder betreue arbeite ich i.d.R mehr als 12 Stunden.


    Um nun das gleiche Einkommen zu erwirtschaften müsste ich - theoretisch - entweder auf die Betreuung der Kinder verzichten, oder aber die fehlenden Stunden
    (Im Monat also 8 x 8 Stunden für Mo + D, 2 x 4 Stunden für den Freitag, und 2x 8 Stunden für den Samstag = 88 Stunden / Monat) in der Zeit nachholen in der ich keine Kinder betreue.


    D.h. in der übrigen Arbeitszeit (2 Wochen Mittwoch bis Samstag und 2 Wochen Mittwoch bis Donnerstag = 26 Werktage - 12 Betreuungstage = 14 Arbeitstage) müsste ich die 88 Stunden nachholen.


    Somit ergibt sich dass ich - um das gleiche Einkommen wie vor der Trennung zu erzielen - täglich 6,3 Stunden mehr arbeiten müsste. (18,3 Stunden täglich)


    Wie verhält sich nun die Berechnung des Unterhaltes:


    Ist es so dass der Unterhalt Vorrang vor der Betreuung hat?


    Gruß Thomas


    Edit: Ich habe die ganze Zeit freiwillig Unterhalt in Höhe von 750€/ Monat geleistet und bisher alle weiteren Kosten der Kinder übernommen, Kleidung, Schuhe, Schulbücher, Fahrräder, Spielsachen, Mietkaution, Private Krankenversicherung, Ausstattung der Kinderzimmer, Malerarbeiten usw...