Beiträge von Harald007
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Hallo,
kann der Verkauf des selbstgenutzten Hauses verlangt werden, um der Kindesunterhaltspflicht nachzukommen?
Gruß Harald
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Hallo,
also eine Sache mit mit *.zig Unbekannten, wenn man zu dem kommenden will, was Papa/Kindern da staatlicherseits so rein fiktiv zusteht.
Harald
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Hallo Edy,
Das wäre bei einer Wertgebühr von 1,3 261,30 € (+Umsatzsteuer, denke ich mal)
+ Gerichtsgegühre
Kann man die auch ermitteln?Harald
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Hallo,
die Kosten berechnen sich also nach dem Gegenstandswert. D.h. wenn der mit 3000 angesetzt wird, kann es noch wesentlich megr kosten?Harald
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Hallo,
und was passiert dann? Was kostet das?Harald
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Hallo Edy,
und wenn die Mutter das anders sieht und bei schon bestehender Trennung den Umgang so manipuliert, dass er nicht oder unregelmäßig zustande kommt?
Harald
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Hallo,
und mit dem Umgangsrecht ist es das Selbe, vermutlich.Harald
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Na wunderbar. Genau genommen hatte ich es eh nie.
Gruß Harald
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Hallo,
Welche finanziellen Konsequenzen zieht das Verlieren des Sorgerechts nach sich?
Danke für die Hilfe.
Gruß Harald
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D.h. mit dem pfiffigen Anwalt wird von Papa nicht verlangt, sein Vermögen / Haus und Grund für den Kindesunterhalt aufzubringen.
"Guter Rat ist teuer. Sagte der Anwalt und gab Schlechten."
Wie kann Papa als Ottonormalverbraucher einschätzen, welcher Anwalt pfiffig und kompetent ist, das durchzusetzen. Gibt's da vielleicht eine Adresse?Gruß Harald
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Mama+Papa durchschnittlich 5400,- (Mama 4400, Papa 1000). Das Haus gehört Papa. Er steht im Grundbuch. Papa hat einige Tausend auf dem Konto, was Mama nicht in die Ehe gebracht hat. 2 Kinder 13 und 9 Jahre.
Gruß Harald
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Der Selbstbehalt beträgt momentan 1080,-. Wenn der Unterhaltszahlende im eigenen Haus lebt und nicht zahlungsfähig ist, muss er es dann verkaufen um wieder Geld zu haben?
Gruß Harald
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Was die Kosten für das Kind anbelangt und wofür es ausgegeben werden soll bin ich der gleichen Meinung. Allerdings heißt doch das noch lange nicht, dass der KU auch dafür verwendet wird. Immerhin geht das Geld erst mal in die Hände bei der/dem die Kinder wohnen und dass es dem wirklichen Zweck zugute kommt, kann man doch nur vermuten.
Aber, was ich wissen will, zielt in eine andere Richtung. Was ist, wenn der Elternteil bei dem die Kinder wohnen, so viel Geld verdient, dass KU eigentlich unerheblich ist. Diesem Elternteil wird u.a. ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen, weil er die eheliche Gemeinschaft immer wieder verlassen hat, um sich einem anderen Partner zuzuwenden. Der andere Elternteil hat sich zwar mit den Kindern beschäftigt, wurde aber jahrelang drangsaliert, herabgewürdigt, dominant behandelt und im Gesundheitszustand arg verletzt. Es liegen ärtztliche Attests vom schlecht Behandelten vor die auf einen derartigen Umgang deuten, es gibt handgeschriebene Schriftstücke vom Verletzenden an den Verletzten, welche einen Einblick über seine narzisstische Verhaltensweise und Absichten geben und es gibt Zeugen, welche gegen den Verletzenden aussagen. Ich will darauf hinaus, dass der eine den Anderen mit verbalen Mitteln und Ignoranz u.a.m. in den Tod treiben wollte. Um wieder in einen einigermaßen stabilen Gesundheitszustand des Gedemütigten zu kommen, gibt es nur die Möglichkeit einer (räumlichen) Trennung. Der andere Weg wäre, wie gesagt, der Tod, so krass es auch klingt. Das Motiv den Einen in den Untergang zu treiben, liegt u.a. darin, alleiniger Erbe für Grund und Boden und des Hauses sowie des Barvermögens zu werden, was man bislang nicht war.
Der ständig verletzte Partner hat es in einer Phase seiner Erholung geschaft, den narzisstischen Partner (es ist die Mutter) aus dem Hause zu verweisen. Sie nimmt die Kinder mit und zieht zum Lover.
Da die Rechnung des narzisstischen Partners, bei dem nun die Kinder leben, nicht aufgegangen ist, fordert er KU und macht den Anderen per Anwalt madig, dass er sich nicht um die sorgerechtlichen Pflichten der Kinder bemüht, was aber letztentlich nur in die Richtung zielt, den Anderen mental und wenigstens finanziell noch zu schädigen. Was Anderes bleibt ja nun nicht mehr.
Ja, wo liegt die unterste Grenze der Bedürftigkeit speziell in solch Fall? Außerdem war die Trennung aus meiner Sicht eine Art Notwehr um das eigene Leib und Leben zu schützen. Greift auch hier das lapidare Schema F - wer Schuld hat, ist bei der Trennung egal?
Gruß Harald
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Danke für die schnelle Antwort,
Gibt es auch einen Ausschluss/Herabsetzung des Kindesunterhaltes unter Abwägung von Billigkeitsgesichtspunkten in Hinsicht des Verhaltens der den KU verwaltet bzw. darüber entscheidet, wie darüber verfügt wird?Gruß Harald
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Hallo,
kann mir jemand sagen auf welche Art des Unterhaltes sich folgendes bezieht?http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/ausschluss.html
Gruß Harald