Beiträge von Hilflos

    Hallo,


    das Anschreiben in CDU/SPD ist um als Buerger sichtbar zu bleiben.


    Wie wir alle sehen, gibt es jedoch Pauschalantworten. Es kann im Sommer gar kein Gesetzesentwurf kommen, wenn es noch nicht thematisiert wurde. Oder benötigt der schlaue Herr Heil nur einen Arbeitstag um was tolles zu entwerfen?


    TIP: Auch mal die Opposition anschreiben. Die haben Lust auf unbequeme Fragen im Bundestag und sind interessiert die GrlKo zu aergern.

    Es geht auch nicht darum das Thema zu debattieren. Die GroKo hat es im Koalitionspapier versprochen und das muss umgesetzt werden.


    Und DAS ist genau der Punkt, es eine Wahllüge.


    Wie gesagt, über die Diskussion sind wir eigentlich dran vorbei. Die GroKo hat sich darauf geeinigt, dass es umgesetzt wird und kneift nun.


    Keine Emotionen, keine Meinungen, keine Einzelschicksale, nur Strategie.


    Liebe Herr Heil, warum wird dieses Versprechen nicht umgesetzt, bzw., warum wurde es bisher in keiner Sitzung debattiert? Sie haben einen Auftrag bekommen.


    Wahrscheinlich die einzige Sprache, die er versteht, da es um Wählerstimmen geht.

    @all


    1) Petitionen haben bisher nichts gebracht.
    2) Schreiben an die Politiker waren bisher nicht erfolgreich.
    3) Diskussionen wie unfair alles ist führen auch nicht weiter
    4) Die 100 in der Grundsicherung sind anders zu bewerten. Wir befinden uns im Elternunterhalt und dieser ist nachrangig zu betrachten.


    Was ist, wenn im TV die erste Wahllüge einfach mal auf den Tisch kommt? Das ist zwar aggressiv, aber bisher ist es eine Wahllüge, da weder ein Gesetzesentwurf, noch eine Diskussion zu Stande gekommen ist.


    Was ist, wenn auf Facebook kommuniziert wird, das die GroKo kein Interesse an einer Änderung hat?


    Was ist, wenn dieses Thema in Frage gestellt wird.


    => Die GroKo wird sich rechtfertigen müssen, Heil rückt in den Fokus und muss sich ebenfalls rechtfertigen und mit etwas Glück, kommt Zug rein.


    Wenn wir wollen, dass es endlich einen Gesetzesentwurf gibt, müssen wir das Thema provokativ in den Medien verbreiten.

    Liebe Moderatoren,


    mein Ausgangsthread ist nicht mehr vorhanden. Damit kann niemand mehr erkennen, was eigentlich Thema dieses Thread ist.


    Lieber Christian,


    danke für Dein Statement. Kann dies vielleicht jemand von den Moderatoren in den Thread Allgemeines verschieben. Hat mit der Koalitionsvereinbarung nichts zu tun.


    @All


    Die temporären Anfragen an die Politiker werden mit einem allgemeinen Satz abgeschmettert.


    Wie bekommen wir die 100 T€ durch?


    In dem wir an die TV - Sender mitteilen, dass dies nicht mehr im Fokus steht und sich die GroKo auch nicht drum kümmert. Denn das ist derzeit der Fall.


    Desweiteren sollten wir nicht weithin die Grundsicherung hier mit Verwischen, nur weil es auch zufällig ein Betrag von 100 T€ dort gibt. Das ist ein völlig anderer Fachbereich.


    Im Scope dieses Thread sollte das Versprechen im Koalitionspapier sein.

    Hey Awi, Hey Frase,


    wenn ich es richtig verstehe, vertretet Ihr die Auffassung, dass bis 100 T€ nicht weiter geprüft wird und das > 100 T€ auch NICHT bereinigt wird?


    Der Glückliche, welcher 99 T€ verdient.
    Der Unglückliche, welcher 101 T€ verdient.


    @awi, warum meinst Du, dass es nicht zu einem Gesetzesentwurf kommt? Reiner Glaube, oder hast Du nähere Infos?


    PS: Euch allen einen guten Start in den Tag : -)

    Hi Awi,


    genau, heute nicht, da das Einkommen bereinigt wird. Werden zukünftig die 100 T€ jedoch NICHT bereinigt, zahlt er sich dumm, dämlich und muss aus seiner Wohnung raus.


    Mit der Konsequenz, dass in den Gesetzesentwurf natürlich von einer Bereinigung auszugehen sein sollte.


    Ergebnis: Auch das Einkommen von 100 € muss bereinigt werden.


    Oder hat jemand eine andere Auffassung?

    Hey Geldlos,


    ich vertrete die Auffassung, dass selbstverständlich dieser Betrag bereinigt werden muss. Der Aszendentenunterhalt ist in Deutschland, nach wie vor, nachrangig zu betrachten.


    Andererseits wird es klagen hageln, welche interessant sein würden.


    Bei 100 Brutto hat ein Single ca. 4.500 Netto.


    Ein Beispiel verdeutlicht dies:


    1) Herr Muster zahlt in Frankfurt 2.000 Miete
    2) Herr Muster zahlt 500 in die private Rentenversicherung
    3) Herr Muster hat erhöhte Werbungskosten da er 100 km zur Arbeit fährt
    4) Herr Muster hat seit Jahren Schulden, die bisher anerkannt waren, 500 pro Monat


    Wenn nichts bereinigt wird, müsste er a) ausziehen b) seine RV kündigen c) mit dem Rad zur Arbeit fahren d) Schulden aus dem Eigenbezahlt zahlen


    Aber natürlich nur alles Spekulation.


    Wenn jemand etwas zu dem Thema lesen oder hören sollte, würde ich mich über ein Post freuen.

    Gelten die 100.000 EUR auch für Ehepaare? Dann würden die Verheirateten gegenüber den Singles benachteiligt...
    Und: sind die 100.000 schon das bereinigte Brutto?


    Hi Frau Schlau,


    es ist zwar noch kein Entwurf draussen, aber es wurde bereits des öfteren kommuniziert, dass es um den Single-Haushalt geht. Alles andere macht auch kein Sinn


    Die zweite Frage ist der Knackpunkt und da sickert bisher nichts durch. Geht es um das "Bereinigte Brutto"?


    Dies müsste mit Ja beantwortet werden, da es sonst auch zu einer Schlechterstellung kommen kann. Altersvorsorge, Erhöhte Warmmiete, Eigentumstilgung, Werbungskosten müssen aus m.S. berücksichtigt werden.


    Ich frage mich nur....Wenn im Sommer der Gesetzesentwurf steht, warum sickert noch keine Diskussionsgrundlage durch?

    Brief vom BMAS:


    Hallo,


    Ich habe mittlerweile auch den Standardbrief als Antwort bekommen. BMAS ist zuständig, aber Blabla, Gesetzgebungsverfahren ect. Immerhin kam eine Antwort.


    Doofe Frage Out of the Box:


    Reden wir hier eigentlich von 100.000 Brutto? Gibt es dann auch entsprechende Abzugsposten? Wenn nicht, kann es ja für einige, die 95 T€ haben und Abzugsposten wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, AV ect. geltend machen können nach hinten losgehen.


    Sorry, stehe gerade auf dem Schlauch und finde im Netz nichts.

    Vertragt euch - wir müssen zusammenhalten 8)


    Gerade entdeckt:
    https://epetitionen.bundestag.…7/_02/Petition_82018.html


    Die Diskussion bringt das typische Argument: Bei den bereits so hohen Freibeträgen muss eh kaum einer zahlen.


    Die Argumente sind die wichtig.


    Im Koalitionsvertrag steht ein Auftrag. Dieser muss umgesetzt werden. Die Erhöhung der Freibeträge wäre nur ein Vorgreifen um hier den Prozess zu beschleunigen.


    Ob das alles Sinnvoll ist oder nicht steht nicht mehr zur Diskussion. Wäre es das nicht, würde es nicht im Koalitionsvertrag stehen.


    Der Hebel ist:


    Möchte die CDU/SPD die erste Wahllüge publizieren und durch "nicht handeln" den Prozess in die Länge ziehen?


    Dies ist die Frage für eine öffentliche Diskussion.


    Die Petition ist enorm und ich habe dran teilgenommen. Auch dies kann im Sommerloch für Medien eingesetzt werden.

    Die Antwort kam direkt vom Kontakt der Bundestagsfraktion der SPD: Bundestagsfraktion SPD: buergerservice@spdfraktion.de. Mir hat dort eine Frau Mayerosch in dessen Auftrage geantwortet. Bitte nichts für ungut. Bei Bedarf schicke ich Dir die komplette Mail per PM. [/quote]


    Super, Danke Dir. Magst Du mir bitte die mail per pn zukommen lassen?


    Anbei die Antwort vom Ministerbüro Hubertus Heil, auch wenn die vielleicht Äpfel mit Birnen vermischt haben.


    Sehr geehrter Herr xy,


    im Namen von Herrn Bundesminister Hubertus Heil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.


    Nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung fällt der von Ihnen angesprochene Sachverhalt „Elternunterhalt_Schonvermögen“ nicht in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales, sondern ist auf Bundesebene dem Fachbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ministerium. Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzMohrenstraße


    3710117 BerlinE-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Rita Kätzel MinisterbüroBundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 49,
    10117 BerlinTel:
    030 18 527-0Fax 030 18 527-2328
    rita.kaetzel@bmas.bund.de




    Ich fasse zusammen:


    Wir haben 1) eine personifizierte Nachricht der SPD Bundestagsfraktion, die anmerkt, dass BMAS zuständig ist und 2) eine personifizierte Mail, vom BMAS (direktes Ministerbüro), die anmerkt, dass BMAS nicht zuständig ist.


    Mein To Do =>


    Ich werde beide in einer Mail anschreiben, mit der Bitte um Stellungnahme. Einer von beiden scheint eine Fehlinformation zu haben.


    Dadurch wird zumindest die Zange etwas enger.


    Dies wäre auch ein schöner Presseartikel, wenn Heil nicht weiss, was er zu tun hat, obwohl die Fraktion es weiss, der er angehört.

    Valdfrida, unterlass bitte Deine unterschwelligen Kommentare auf meinen Nick. Du verlässt hier die Sachebene.


    Hilfreich wäre, mir einen Namen zu nennen, wer von der Bundestagsfraktion Dir diese Antwort gegeben hat und vor allem....woher er das weiss.


    Der, der etwas behauptet, sollte m.E. auch den Nachweis erbringen.


    Ich Herrn Heil schlecht sagen, da gibt es wen im Forum, der hat gesagt, die (gesamte?) Bundestagsfraktion behauptet aber Sie sind verantwortlich.


    Das ist nicht meine Art, da brauche ich schon einen Angriffspunkt und dann übernehme ich das.

    Es bringt gar nichts, wenn ein SPD Abgeordneter sagt: Die .... sind zuständig.


    Wir benötigen ein Ministerium, welches klar sagt: "Wir sind zuständig"


    Das BMAS (Heil) fühlt sich zumindest NICHT zuständig. Die habe mir bereits vor Wochen geantwortet.


    1. Wir müssen den finden, der den Ball auffängt.


    2. Ggf kommunizieren in der Presse, das dieses Wahlversprechen nicht umgesetzt wird ( dann wird sich wohl wer melden )


    3. Die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle bis zur SGB Änderung fördern von 1.800 auf 3.000
    ...................


    Es gibt derzeit keinen Druck durch die Öffentlichkeit, daher ist es Prio C, wenn überhaupt.

    WER ist nun eigentlich zuständig?


    Sehr geehrter Herr xy,


    im Namen von Herrn Bundesminister Hubertus Heil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.


    Nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung fällt der von Ihnen angesprochene Sachverhalt „Elternunterhalt_Schonvermögen“ nicht in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales, sondern ist auf Bundesebene dem Fachbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ministerium. Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzMohrenstraße


    3710117 BerlinE-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Rita Kätzel MinisterbüroBundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 49,
    10117 BerlinTel:
    030 18 527-0Fax 030 18 527-2328
    rita.kaetzel@bmas.bund.de