Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sehr geehrter Herr ......, vielen Dank für Ihre E-Mail.Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet.


    Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.


    Mit freundlichem Gruß


    KommunikationscenterBundesministerium für Arbeit und Soziales


    Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten
    Rente: 030 221 911 001
    Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002
    Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003Arbeitsrecht: 030 221 911 004
    Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006
    Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007
    Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008
    Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009
    Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28
    Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.deFax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
    www.bmas.bund.de
    info@bmas.bund.de



    FYI ....Eine Telefon-Nr. für Elternunterhalt gibt es nicht ;-)

  • WER ist nun eigentlich zuständig?


    Sehr geehrter Herr xy,


    im Namen von Herrn Bundesminister Hubertus Heil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.


    Nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung fällt der von Ihnen angesprochene Sachverhalt „Elternunterhalt_Schonvermögen“ nicht in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales, sondern ist auf Bundesebene dem Fachbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ministerium. Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzMohrenstraße


    3710117 BerlinE-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Rita Kätzel MinisterbüroBundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 49,
    10117 BerlinTel:
    030 18 527-0Fax 030 18 527-2328
    rita.kaetzel@bmas.bund.de

  • Aber es kann doch nicht sein, dass sich das Ministerium nun damit herausredet, dass es bei den Koalitionsgesprächen nicht beteiligt war. Das Ministerium hat diesen Punkt gefälligst umzusetzen und überhaupt keinen Ermessensspielraum. Und wieder einmal wird das "Gespenst Finanzierung" ausgegraben. Wenn das nun eine Rolle spielen soll - na dann, gute Nacht. Die Kommunen geben das Geld lieber an anderer Stelle aus - ich möchte mir hier ersparen, zu sagen, wofür!

  • Aber es kann doch nicht sein, dass sich das Ministerium nun damit herausredet, dass es bei den Koalitionsgesprächen nicht beteiligt war. Das Ministerium hat diesen Punkt gefälligst umzusetzen und überhaupt keinen Ermessensspielraum. Und wieder einmal wird das "Gespenst Finanzierung" ausgegraben. Wenn das nun eine Rolle spielen soll - na dann, gute Nacht. Die Kommunen geben das Geld lieber an anderer Stelle aus - ich möchte mir hier ersparen, zu sagen, wofür!


    Die Umsetzung erfolgt erst, wenn das in ein Gesetz gegossen wurde. Dennoch interessiert mich, welches Ministerium das Thema nun treibt. Irgend ein Ministerium muss das ja sein ?(

  • ich bin selber Unterhaltspflichtiger, und gerne sende ich einem Moderator den Bescheid darüber, um zu stützen, daß ich keine politischen Interessen verfolge, außer dem Vorhaben, dieses leidige Thema zu verändern. Es tut mir leid, daß dieser Eindruck entstanden ist, daß ich Werbung machen wolle, aber dem ist nun mal nicht so. Ich leide unter den Sanktionen und Forderungen meines Sozialamtes in Hessen.


    Ich denke, daß das BMAS dafür zuständig ist. Ob eine Petition vorzubereiten Sinn machen würde, wo dargelegt wird, wie leidvoll diesrs Gesetz für die Betroffenen ist? Ich war entsetzt, als mich das Sozialamt angeschrieben hatte. Damals habe ich bei einer Recherche heraus gefunden, daß es eine wissenschaftliche Untersuchung gibt, in der herausgekommen ist, daß sich die Umsetzung dieses Gesetzes finanziell nicht trägt. Andererseits ist das Vorhaben schon geplant, von daher weiß ich nicht, ob eine Petition zielführend ist, da Petitionen ja etwas auf die Agenda setzen wollen, was hier bereits der Fall ist.


    Ich überlege auch direkt diejenigen anzuschreiben, die diese Änderung geplant haben. Oder gemeinsam mit anderen Betroffenen.

  • ich bin selber Unterhaltspflichtiger, und gerne sende ich einem Moderator den Bescheid darüber, um zu stützen, daß ich keine politischen Interessen verfolge, außer dem Vorhaben, dieses leidige Thema zu verändern. Es tut mir leid, daß dieser Eindruck entstanden ist, daß ich Werbung machen wolle, aber dem ist nun mal nicht so. Ich leide unter den Sanktionen und Forderungen meines Sozialamtes in Hessen.


    Ich denke, daß das BMAS dafür zuständig ist. Ob eine Petition vorzubereiten Sinn machen würde, wo dargelegt wird, wie leidvoll diesrs Gesetz für die Betroffenen ist? Ich war entsetzt, als mich das Sozialamt angeschrieben hatte. Damals habe ich bei einer Recherche heraus gefunden, daß es eine wissenschaftliche Untersuchung gibt, in der herausgekommen ist, daß sich die Umsetzung dieses Gesetzes finanziell nicht trägt. Andererseits ist das Vorhaben schon geplant, von daher weiß ich nicht, ob eine Petition zielführend ist, da Petitionen ja etwas auf die Agenda setzen wollen, was hier bereits der Fall ist.


    Ich überlege auch direkt diejenigen anzuschreiben, die diese Änderung geplant haben. Oder gemeinsam mit anderen Betroffenen.


    Ich denke eine Petition braucht es nicht mehr. Wichtiger ist herauszufinden, welches Ministerium respektive welche Personen dieses Thema verfolgen. Ich vermute, dass der Anstoß aus der CSU gekommen ist. Eine richtige Quelle dafür habe ich nicht. Wichtig ist, dass wir - die Betroffenen - Penetranz zeigen und immer wieder Bohren. Dieses Gesetzt ist Sprengstoff. Nicht nur für die Zahler, auch für die betroffene Elterngeneration.

  • Hallo,


    die bisherigen Antworten legen nahe, dass in dieser Legislaturperiode wieder nichts passieren wird.
    Niemand fühlt sich zuständig.


    Das erinnert stark an Buchbinder Wanninger.


    "Es muss ja auch noch die Finanzierung geklärt werden. " Allein dieser Passus in einem der Antwortschreiben legt nahe, dass nichts passieren wird.


    Wahlversprechen und Koalitionsvertrag hin oder her. Wie oft schon wurden Wahlversprechen nicht eingehalten und Koalitionsverträge nicht beachtet oder gebrochen?


    Druck machen würde nur die Partei, die sich von einer Neuregelung Wählerstimmen erhoffen würde.


    Selbst wenn alle von Elternunterhalt betroffenen Kinder die Koalitionsparteien anschreiben würden, wären das keine nennenswerten Wählerstimmen und es würde kein Druck erzeugt. Aber wie viele Betroffene haben diesen Punkt des Koalitionsvertrags überhaupt zur Kenntnis genommen und wie viele wären bereit, sich diesbezüglich zu engagieren?


    Ich wage die Prognose, dass es in dieser Legislaturperiode keine Änderung der Gesetzeslage geben wird.


    Da hätte eine gut durchdachte Verfassungsbeschwerde m.E. größeren Erfolg.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Umsetzung erfolgt erst, wenn das in ein Gesetz gegossen wurde. Dennoch interessiert mich, welches Ministerium das Thema nun treibt. Irgend ein Ministerium muss das ja sein ?(


    Es ist eindeutig das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Bin selber Mitglied im VDK - habe den Sozialverband wegen der Koalitionsaussage bereits angeschrieben. Der VDK hatte seinerzeit auch über den Koalitionspunkt in der VDK Zeitung geschrieben. Ich erhielt auf meine Anfrage die Mitteilung, dass es diesbezüglich noch kein Gesetzesvorhaben existiert. Mir wurde aber zugesagt, dass der VDK gegenüber dem Ministerium an der Sache dranbleibt!

  • Die Schwierigkeit ist, dass ein Betroffener erst mal durch alle Instanzen muss. Erst dann hätte er eine Möglichkeit Verfassungsbeschwerde einzulegen.


    Anbieten würde sich das z.B. für alle, die aus eigenem Einkommen nicht leistungsfähig wären und das nur durch das Einkommen des Ehepartners leistungsfähig gerechnet werden.


    Art 6 GG schützt Ehe und Familie. Wieso kann sich ein Gericht anmaßen den Eheleuten vorzuschreiben wer wie viel zum Familieneinkommen beizutragen hat. Die SHT unterscheiden in ihren Beschränkungen selten zwischen UHP und Ehegatten, d.h. sie legen den Ehegatten die gleichen Einschränkungen bzgl. Altersvorsorge, Kreditaufnahme usw. auf wie den uhp Kindern. Das wäre z.B. ein Ansatzpunkt.


    Art 3 GG könnte u.U. greifen. die Leitlinien der OLG sind durchaus unterschiedlich, d.h. je nach OLG haben UHP Vor- bzw. Nachteile.


    usw. usw.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wäre dabei!


    Das freut mich sehr, ich werde Recherche betreiben, wer hierbei besonders involviert ist, und mich dann melden. Es gibt eine Politikerin, für die das eine Herzensangelegenheit war. Ich hoffe, ich kann ihren Namen über News im Internet finden. Hatte da mal einen Zeitungsartikel gelesen. Sie können wir anschreiben, und fragen, wie der Stand der Dinge ist, was wir dazu beitragen können, daß es geändert wird, und was das mit den Betroffenen macht. Und natürlich bitten, uns legislativ zu helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Soweit meine Idee. Vielleicht gibt es auch andere im Forum, die uns unterstützen wollen.


    Vielleicht kann man auch Organisationen wie avaaz fragen, ob sie weitere Ideen haben, denn die sind schließlich politisch engagiert. Da es im Koalitionsvertrag ist, gibt es einen breiten Konsens darüber, so daß im Prinzip alle dafür sind. Und ich kann meinen ehemaligen Anwalt auch fragen.


    Im Internet gibt es auch die Seite Abgeordnetenwatch, das habe ich am Wochenende gefunden, ein offizielles Portal, wo jeder Fragen direkt an Politiker stellen kann.

  • Eine Frage: es gab eine wissenschaftliche Untersuchung darüber, wie hoch die die bürokratischen Kosten für den Elternunterhalt sind? Ergebnis war, es deckt sich nicht, Aufwand und Ertrag stehen in einem ungünstifen Verhältnis. Hat jemand einen Link hierzu? Oder in irgendeiner Weise eine Information zu der Quelle? Ich konnte es noch nicht finden.

  • Hallo zusammen, ich bin Betroffene als Schwiegertochter und komme mit der Situation kaum klar. Lese hier schon lange mit und habe noch die Hoffnung, dass sich doch etwas tut. Wir haben uns schon an unseren Bundestagsabgeordneten gewandt und ihm unsere Situation geschildert. Bis jetzt haben wir leider noch keine Antwort erhalten. Vielleicht wäre das aber aber auch eine Möglichkeit für die Betroffenen hier. Allerdings ist es wichtig, am Thema zu bleiben.
    In dem Schreiben haben wir auch die Studie von Prof Hillebrecht genannt und als Anlage beigefügt. Ich finde, diese Studie trifft unsere Situation vollkommen und ist doch sehr sachlich. Darauf lässt sich aufbauen. Die Studie: Dr Martin Hillebrecht: Kinder haften für ihre Eltern - Gibt es eine normative Rechtfertigung des Staates, Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Bedürftigen Eltern in Anspruch zu nehmen? Darin werden auch die Kosten angesprochen. Ich denke das ist die Studie, die gesucht wurde.