Beiträge von RommieP

    Hallo,


    schaut mal, dass habe ich im Internet gefunden:


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    Wann wird Kindergeld auf Hartz IV angerechnet?
    In der Regel wird das Kindergeld auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Wenn das Kind nicht mehr zuhause lebt und glaubhaft gemacht werden kann, dass das Kindergeld an die Kinder weitergegeben wird, wird es nicht auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. In allen anderen Fällen wird es mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, was von vielen Menschen als ungerecht empfunden wird.
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    Das kann doch nicht stimmen, oder doch?? Neeeeee ?(


    LG RommieP

    Vielen Dank für die Antworten :)


    Mein Kind hat beim Jugendamt eine Bewilligung bekommen aus dem Haus der Eltern ausziehen zu dürfen, damit von Seiten des Jobcenters Unterstützung bewilligt wird. Lange und traurige Geschichte, aber es ist leider so.


    Daher hätte ich noch eine Frage.... Mein Kind hat keinen Abzweigungsantrag gestellt, daher bekomme ich vorerst weiterhin das KiGe auf mein Konto.


    --> Wird denn automatisch vom Jobcenter bei Beantragung und Berechnung von ALGII das KiGe mit berücksichtig? Oder kommt das Jobcenter gesondert auf den Elternteil zu, der das KiGe ausgezahlt bekommt?


    Vielen Dank für eure Antworten ...


    LG

    Hallo an alle,


    ich habe ein Problem wegen des Kindergeldes.


    Mein Kind (19) ist ab 01. Mai diesen Jahres ausgezogen in eine eigene Wohnung. Mein Kind beantragt bis zur Ausbildung im August, also für 3 Monate, Hartz 4.
    Der leibliche Vater meines Kindes bezieht auch Hartz 4 und ich, die Mutter, habe keinerlei Bezüge oder sonstige Einkünfte außer das Kindergeld in Höhe von 194 Euro, sonst nichts, auch kein Hartz 4 oder oder....
    Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, der mein Kind nicht adoptiert hat.


    Jetzt meine Frage(n):


    1. Da mein Kind für die 3 Monate Gelder vom Jobcenter beantragt hat, bin ich dann als Mutter dazu verpflichtet das Kindergeld ohne Aufforderung an mein Kind zu zahlen, oder sogar an das Jobcenter?
    Oder steht mir das Kindergeld als noch sorgendes Elternteil zu, da ich ja auch weiterhin für mein Kind da bin und Kosten habe?!


    2. Kann das Jobcenter das Kindergeld von mir einfordern? Wenn ja, wird das schriftlich gemacht oder wird das Geld ohne mein Wissen von der Kindergeldstelle weggezogen?


    3. Kann das Jobcenter die Auszahlung des Kindergeldes auch rückwirkend verlangen, z. B. wenn ein/zwei Monat(e) nach Hartz 4-Bewilligung und Zahlung bereits vergangen ist?


    4. Soll oder muss ich unaufgefordert dem Jobcenter Auskunft wegen des Kindergeldbezugs geben? :/


    Das sind mörlicherweise komische Fragen, aber sie beschäftigen mich sehr.
    Wäre supi wenn mir jemand darauf Antworten geben kann.


    Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten… :)


    LG RommieP

    Ich danke euch für eure schnelle Antwort 8o


    Jetzt sehe ich ein wenig Licht am Horizont. Ich dachte, dass mein Kind Unterhalt einklagen könnte, der mir bzw. meinem jetzigen Mann wie das Damoklesschwert über uns schwebt und auch später eingefordert werden kann (als spätere Nachzahlungen oder so).


    Noch eine Frage:
    Wenn mein Kind die Ausbildung bei der Versicherung abgeschlossen hat nach 2 bzw. 3 Jahren (dann ist mein Kind 22/23 Jahre) und anschließend Psychologie studieren möchte, wie sieht es dann mit Unterhalt aus? ?(


    Diese beiden Ausbildungen ergänzen sich nicht und ich habe mal gelesen, dass die Berufsausbildung sich mit dem anschließend gewünschtem Studium ergänzen muss oder so?! Und wenn das nicht der Fall ist, kann das Kind von den Eltern keinen Unterhalt verlangen, da es bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat. Ist das richtig?


    Ich gebe meinem Kind gerne das was ich kann, ich möchte mir aber nicht immer mit einer Klage drohen lassen. Da ist es mir dann schon wichtig, dass ich Antworten parat habe.


    Danke schon mal für eure Antworten :)


    LG RommiP

    Kindesunterhalt für Kind 19 Jahre mit eigener Wohnung und Ausbildungsplatz


    Guten Tag an alle hier,


    kann vielleicht jemand Licht in mein Dunkel bringen? Ich bin voll am Verzweifeln, weil mein Kind mir wegen Unterhaltsansprüchen die Hölle heiß macht und mich immer wieder unter Druck setzt, in dem es mir sagt, dass es den Unterhaltsanspruch auch einklagen könnte. Manchmal erkenne ich mein Kind nicht wieder.


    Hier meine Situation:


    1. Mein Kind (19) hat ab 01. August diesen Jahres einen Ausbildungsplatz bei einer Versicherung mit einem Verdienst im ersten Lehrjahr von 950 Euro brutto/mtl.


    2. Mein Kind zieht aus der elterlichen Wohnung vor Antritt der Ausbildung aus, in eigene vier Wände (allein / eigene Entscheidung meines Kindes).


    3. Ich, die Mutter, geschieden vom leiblichen Vater, habe keinerlei Einkünfte (wegen Krankheit) und der Vater meines Kindes bekommt nur Sozialhilfe nach schwerer Krankheit.

    4. Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann, dem Ziehvater meines Kindes, zusammen.


    5. Wenn mein Kind auszieht und die Ausbildung beginnt, zahle ich das Kindergeld in Höhe von 194 Euro monatlich auf das Konto meines Kindes.


    Meine Fragen:


    - Hat mein Kind mir oder dem leiblichen Vater gegenüber Ansprüche wenn keinerlei Einkünfte vorhanden sind?


    - Könnte mein Kind vor Gericht gehen und Unterhalt einklagen? Wenn ja, von was?


    - Kann mein jetziger Ehemann/Ziehvater herangezogen werden (er hat mein Kind nicht adoptiert o.ä.), oder können nur die leiblichen Eltern wegen Unterhalt herangezogen werden?



    Ich habe schon viel im Internet recherchiert, aber die familiären Situationen sind immer so unterschiedlich. Daher habe ich keine Antworten auf meine Fragen erhalten.


    Ich bin für Auskünfte sehr sehr dankbar.
    Schon jetzt vielen vielen Dank an alle.


    Liebe Grüße … RommieP