Kindergeld, Jobcenter, volljähriges Kind, eigene Wohnung

  • Hallo an alle,


    ich habe ein Problem wegen des Kindergeldes.


    Mein Kind (19) ist ab 01. Mai diesen Jahres ausgezogen in eine eigene Wohnung. Mein Kind beantragt bis zur Ausbildung im August, also für 3 Monate, Hartz 4.
    Der leibliche Vater meines Kindes bezieht auch Hartz 4 und ich, die Mutter, habe keinerlei Bezüge oder sonstige Einkünfte außer das Kindergeld in Höhe von 194 Euro, sonst nichts, auch kein Hartz 4 oder oder....
    Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, der mein Kind nicht adoptiert hat.


    Jetzt meine Frage(n):


    1. Da mein Kind für die 3 Monate Gelder vom Jobcenter beantragt hat, bin ich dann als Mutter dazu verpflichtet das Kindergeld ohne Aufforderung an mein Kind zu zahlen, oder sogar an das Jobcenter?
    Oder steht mir das Kindergeld als noch sorgendes Elternteil zu, da ich ja auch weiterhin für mein Kind da bin und Kosten habe?!


    2. Kann das Jobcenter das Kindergeld von mir einfordern? Wenn ja, wird das schriftlich gemacht oder wird das Geld ohne mein Wissen von der Kindergeldstelle weggezogen?


    3. Kann das Jobcenter die Auszahlung des Kindergeldes auch rückwirkend verlangen, z. B. wenn ein/zwei Monat(e) nach Hartz 4-Bewilligung und Zahlung bereits vergangen ist?


    4. Soll oder muss ich unaufgefordert dem Jobcenter Auskunft wegen des Kindergeldbezugs geben? :/


    Das sind mörlicherweise komische Fragen, aber sie beschäftigen mich sehr.
    Wäre supi wenn mir jemand darauf Antworten geben kann.


    Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten… :)


    LG RommieP

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D

  • Hallo,


    Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, der mein Kind nicht adoptiert hat.


    Dein jetziger Ehemann ist dir finaniell verpflichtet.


    Falls du keinen Unterhalt an den Sohn zahlst (machst du ja nicht) kann er wegen Kindergeld einen Abzweigungsantrag stellen ( das Kindergeld bekommt dann er).


    Das JC rechnet das Kindergeld dann auf seinen Bedarf an.( so lange er ALGII bezieht).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    da das Kind unter 25 ist, ist das mit dem ALG II nicht so klar. Wenn er sich allerdings beim Jugendamt die erforderliche Bescheinigung geholt hat, dann gibt es keine Probleme. Allerdings wird das Kindergeld auf ALG II ausnahmslos immer angerechnet.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten :)


    Mein Kind hat beim Jugendamt eine Bewilligung bekommen aus dem Haus der Eltern ausziehen zu dürfen, damit von Seiten des Jobcenters Unterstützung bewilligt wird. Lange und traurige Geschichte, aber es ist leider so.


    Daher hätte ich noch eine Frage.... Mein Kind hat keinen Abzweigungsantrag gestellt, daher bekomme ich vorerst weiterhin das KiGe auf mein Konto.


    --> Wird denn automatisch vom Jobcenter bei Beantragung und Berechnung von ALGII das KiGe mit berücksichtig? Oder kommt das Jobcenter gesondert auf den Elternteil zu, der das KiGe ausgezahlt bekommt?


    Vielen Dank für eure Antworten ...


    LG

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D

  • Wenn das Küken frisch aus dem Nest fliegt, macht man sich als Eltern so manche Gedanken. Aber wo du Recht hast, hast du Recht :) mein Kind muss seinen Krempel selbst in Ordnung bringen...
    und irgendwann kehrt dort auch noch Ruhe ein 8o ... so hofft man...


    Ich danke dir timekeeper :thumbsup:

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D

  • Hi,


    bin ja auch Mutter von inzwischen erwachsenen Kindern. Ich kann das alles sehr gut nachvollziehen. Gerade die Anfangszeit ist sehr schwierig. Für beide Seiten. Deshalb ist es ja so wichtig, dass man weiss, wo man juristisch steht. Dann ist das Ausfüllen auf der tatsächlichen Seite wesentlich einfacher.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    schaut mal, dass habe ich im Internet gefunden:


    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Wann wird Kindergeld auf Hartz IV angerechnet?
    In der Regel wird das Kindergeld auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Wenn das Kind nicht mehr zuhause lebt und glaubhaft gemacht werden kann, dass das Kindergeld an die Kinder weitergegeben wird, wird es nicht auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. In allen anderen Fällen wird es mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, was von vielen Menschen als ungerecht empfunden wird.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------


    Das kann doch nicht stimmen, oder doch?? Neeeeee ?(


    LG RommieP

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D

  • Hi,


    ja man findet viel, im www, wenn der Tag lang ist. Das, was du da eingestellt hast, ist doch schon in sich widersprüchlich, wenn man es auf die Kinder bezieht. Hier geht es aber wohl um einen anderen Fall. Wenn die Eltern ALG II bekommen, dann wird das Kindergeld bei ihnen nicht angerechnet, wenn sie das Kindergeld weiterleiten. Also, wohl ganz andere Fallvoraussetzungen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    du hast Recht timekeeper ... das hätte mir selbst auffallen können :S


    Danke fürs wachrütteln 8o ...


    Ich wünsche dir schöne Feiertage ... besonders einen schönen Muttertag :thumbsup:


    LG RommieP

    Glücklich ist nicht der, der hat, was er wünscht, sondern der, der nicht wünscht, was er nicht hat. (Seneca) :D