Hallo an alle,
ich habe ein Problem wegen des Kindergeldes.
Mein Kind (19) ist ab 01. Mai diesen Jahres ausgezogen in eine eigene Wohnung. Mein Kind beantragt bis zur Ausbildung im August, also für 3 Monate, Hartz 4.
Der leibliche Vater meines Kindes bezieht auch Hartz 4 und ich, die Mutter, habe keinerlei Bezüge oder sonstige Einkünfte außer das Kindergeld in Höhe von 194 Euro, sonst nichts, auch kein Hartz 4 oder oder....
Ich lebe mit meinem jetzigen Ehemann zusammen, der mein Kind nicht adoptiert hat.
Jetzt meine Frage(n):
1. Da mein Kind für die 3 Monate Gelder vom Jobcenter beantragt hat, bin ich dann als Mutter dazu verpflichtet das Kindergeld ohne Aufforderung an mein Kind zu zahlen, oder sogar an das Jobcenter?
Oder steht mir das Kindergeld als noch sorgendes Elternteil zu, da ich ja auch weiterhin für mein Kind da bin und Kosten habe?!
2. Kann das Jobcenter das Kindergeld von mir einfordern? Wenn ja, wird das schriftlich gemacht oder wird das Geld ohne mein Wissen von der Kindergeldstelle weggezogen?
3. Kann das Jobcenter die Auszahlung des Kindergeldes auch rückwirkend verlangen, z. B. wenn ein/zwei Monat(e) nach Hartz 4-Bewilligung und Zahlung bereits vergangen ist?
4. Soll oder muss ich unaufgefordert dem Jobcenter Auskunft wegen des Kindergeldbezugs geben?
Das sind mörlicherweise komische Fragen, aber sie beschäftigen mich sehr.
Wäre supi wenn mir jemand darauf Antworten geben kann.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten…
LG RommieP