Beiträge von Mikexx

    Hallo,


    der Elternunterhalt ist durch die Gesetzesänderung für mich Geschichte. Damals wurde eine Minderung um 50% anerkannt, wegen traumatischer Erlebnisse in der Kindheit mit meiner Mutter, die ich durch Zeugenaussagen belegen konnte.


    Jetzt ist die Mutter verstorben, wegen Überschuldung habe ich das Erbe bereits ausgeschlagen.


    Für Bestattungskosten bin ich ja trotzdem zuständig und so stellte mir das Gesundheitsamt eine entsprechende Rechnung. Beim Sozialamt könnte ich Kostenübernahme beantragen, wenn ich selbst nicht zahlungsfähig wäre. Dies ist nicht der Fall. Wie sieht es bei diesen Kosten mit einer Minderung wegen meiner Kindheitserlebnisse aus? Es ist das selbe Sozialamt, welches schon die Minderung des Elternunterhaltes genehmigte, Aktenzeichen müssen dort noch vorhanden sein. Habe ich eine Chance?

    Aber eine Frage hätte ich:

    Kann jemand evtl. ein rechtlicheres Schreiben erstellen, gerichtet an das jeweilige SA, dass man die Zahlungen ab 1.1.20 einstellt aufgrund des neuen Gesetzes?

    sofern es notwenig ist, wäre ich auch interessiert. Im Zweifelsfall hätte ich gedacht, einfach Zahlung ab Januar einstellen - Rechtsgrundlage fehlt ja. Bzw. eigentlich muss sich ja das Amt jetzt bei uns melden ...


    Grüße

    Hallo, heute Unterhaltsbescheid erhalten. Sie haben meine zusätzliche Altersvorsorge anerkannt und meine erhöhten Wohnkosten. Meine Ersparnisse werden erwartungsgemäss nicht angegriffen. Trotzdem muss ich Unterhalt zahlen und dazu habe ich einige wichtige Fragen:


    * ich mache Nachtdienste, komme damit aber äußerst schlecht zurecht, leide gesundheitlich. Wenn ich ein ärztliches Attest bekäme (ich gehe davon aus, dass ich eines bekäme), müsste das Sozialamt dann die dadurch verursachte Gehaltsminderung anerkennen?


    * ich muss rückwirkend Unterhalt zahlen, Mutter ist seit September im Pflegeheim. Von einem Angehörige erfuhr ich, dass meine Mutter aber vorüberhend seit Dezember in der Psychiatrie gelandet ist. Muss ich auch Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich in der Psychiatrie befindet?


    *ich habe 7 Zeugenaussagen eingereicht, meine Mutter ist seit meiner Kindheit alkoholabhängig und ich musste darunter entsprechend stark leiden, dies will das Sozialamt nicht anerkennen ... eine Minderung haben sie auch nicht angeboten, in wie weit hier Einspruch sinnvoll ist, muss ich noch klären ... Mit Anwaltsberatung hatte ich im Vorfeld schlechte Erfahrung, Familienrechtsspezialist zeigte sich weniger informiert als ich selbst, 230,- Beratungsgebühr für nichts ...

    Zitat: „ich bekomme maximal eine Aussage von V und seiner ersten Ehefrau.“


    Das würde mich mal interessieren, welchen Wert die Zeugenaussage des Vaters selbst und die von Verwandten hat. Das Gericht könnte meinen, der Vater will den Sohn natürlich schützen. Ich habe selbst 4 direkte schriftliche Zeugenaussagen aus der Verwandtschaft bzgl. Vernachlässigung im Kindesalter eingereicht, mal schauen, wie das Amt reagiert. Zum pflegebedürftigen Elternteil besteht kein Kontakt. Lohnt es sich, zu bitten, dass die Vernachlässigung und auch 3 Jahre vorenthaltener Unterhalt vom Elternteil selbst zugegeben wird gegenüber dem Amt oder bringt dies erfahrungsgemäß nichts? Dies ist ja auch für den Threadersteller eine entscheidende Fragestellung.


    Grüße

    Interessanter Link, danke, werde ich mir mal genau durchlesen. Man muss sich scheinbar selbst schlau machen. Hatte ein Beratungsgespräch bei einer Familienanwältin. Aber das Thema ist scheinbar nicht so geläufig. Durch Nachschlagen kam sie im Laufe des kostenpflichtigen Erstgespräches etwa auf den Stand, den ich selbst durch nachlesen im Internet schon erreicht hatte. Mehrfach sagte sie „ah, da haben sie recht”. Traurig. Wenn ich hier lese, dass selbst die Sachbearbeiter beim Amt oft nicht genaue Kenntnis haben, kann man schon Angst bekommen, wie das alles ausgeht!

    Hallo,


    bin leider jetzt auch vom Thema Elternunterhalt betroffen und soll meinen Nettoverdienst angeben. Auf der Gehaltsabrechnung steht Summe Nettobezüge und der Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist niedriger und wäre natürlich günstiger für micht. Was muss ich angeben? Muss ich zwingend mit Gehaltabrechnungen belegen oder reichen auch Kontoauszüge, auf denen ja nur der niedrigere Auszahlungsbetrag steht? Im Schreiben vom Amt ist nur allgemein von Belegen die Rede ...


    und nun die Hauptfrage: Nacht- Feiertags- und Wochenendzuschläge sind Erschwerniszulagen für ungünstige Arbeitszeiten und laut Arbeitsgericht daher nicht pfändbar ... wie verhält es sich mit diesen Zulagen jedoch im Bezug auf den Elternunterhalt?


    danke für Antworten!