Ich glaube, eine steuerliche Geltendmachung von geleisteten Unterhaltsbeträgen kommt nur in Betracht, soweit die sog. Zumutbarkeitsschwelle überschritten wird. Bis zu einem bestimmten Prozentsatz vom Einkommen hat man eben Pech gehabt!
Beiträge von Schamane
-
-
Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch! Es handelt sich nämlich um eine Familienstreitsache gem. 112 FamFG, danach ist gem. 114 die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben (obwohl das Amt nur aus übergeleitet Recht klagen kann)! Es ist allerdings möglich, sich per Versäumnisbeschluss in sein Schicksal zu ergeben, das geht auch ohne Anwalt! Anerkennen kann man im Falle eines obligatorischen Anwaltsprozess nicht, da der Nichtanwalt in diesem Fall nicht postulationsfähig ist!
-
der Unterhaltspflichtige muss sich nicht verteidigen per Anwalt, kann den Anspruch auch ohne Anwalt anerkennen, und das scheint hier der Fall zu sein
-
Das mit den zehn Jahren hört sich sehr nach Finanzamt an!:-)
-
Schönen 1. Advent auch von mir.
Ich warte ja derzeit noch ab, wass ich "neu berechnet" nach der üblichen 2 Jahresfrist ab Herbst 2019 zahlen darf.
Da das Amt noch Unterlagen nun nachfordert, von meinem Ehepartner, werde ich da auch gleichzeitig mit diesen Unterlagen ein Schreiben beifügen, dass ich -wie ersichtlich- ab 2020 nicht zahle, da ich unter der 100 TEuro Grenze liege.
Und dann mal abwarten, was passiert.
Bzgl. DSVO, ich arbeite im öffentlichen Dienst (nichts mit Sozialamt u.ä.), und wir müssen zehn Jahre die Daten aufbewahren.
Lg an alle und ich finde diese Community hier wohltuend angenehm hilfreich, dickes Lob an alle hier.
Teh
Und bzgl. SPD Spitze, .....da war der Freitag so ein schöner Erfolg und dann sowas. Ich bin Hubertus und Kerstin sehr dankbar!
-
Ich würde auf jeden Fall die Löschung verlangen! Die DSGVO gilt für Behörden nur eingeschränkt, hier gelten noch andere Maßstäbe (EU-Verordnungen etc.), mit denen ich mich aber leider auch nicht gut auskenne! Mit dem Antrag, die Löschung zu verlangen, kann man jedenfalls nichts falsch machen und bei Weigerung der Behörde verlangen, dafür die Rechtsgrundlage zu benennen!
-
Das ist keine Unterstellung, sondern hat rechtliche Gründe! Art. 3 GG gebietet die Gleichbehandung im Vergleich zur entsprechenden Regelung bei der Grundsicherung! Es gibt keinen einzigen sachlichen Grund, die Rechtslage hier anders zu gestalten, so einfach ist das! Schönes WE an alle, mein obiger Kommentar war nicht böse oder abfällig gemeint!
-
Dir ist schon klar wozu ein Forum dient? "Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn." Du unterstellst zudem mit Deiner Aussage das politische Entscheidungen stehts rational sind. Das ist ziemlich mutig (oder naiv).
-
Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!
-
Wenn man schon die aus dem Grundgesetz (namentlich Art. 33 GG) hergeleitete angemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn bemüht, darf man nicht vergessen, zu erwähnen, dass dieses Prinzip und die Fürsorge dem Beamten lediglich einen angemessenen Unterhalt auch in besonderen Lebenslagen garantieren soll. Was als angemessen anzusehen ist, bedarf nach der Rechtslage der ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber und nicht durch die Rechtsprechung, wie es z. B. bezüglich der EU-Erleichterungen für Kinder von Beamten geschehen ist! Zumal das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung verlautet hat: "Die Angemessenheit der Alimentation der Beamten bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung bei entsprechender erbrachter Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden" (BverfGE 114, 258,293ff). Erhalten Personen, die mit einer vergleichbaren Ausbildung, wie sie etwa ein Richter genossen hat (z. B. Rechtsanwälte) in der freien Wirtschaft auch Zuschüsse im Pflegefall, die dazu führen, dass ihre Kinder nicht zum Unterhalt herangezogen werden? HANEBÜCHEN!!
-
Es sollte als Argument gegen den EU auch nicht vergessen werden, dass die Rechtsprechung Kinder von Richtern und Beamten vom EU und vom Einsatz des eigenen Vermögens für die Pflege (ganz offensichtlich zum Erhalt des Erbes ihrer Kinder) ausnimmt. Das ist eine Schande, die ihresgleichen sucht und ich kann nicht verstehen, dass dieser Aspekt selbst in diesem Forum offenbar niemanden tangiert. Diese Ungleichbehandlung ist so widerlich, dass diese Tatsache bereits für sich ausreicht, um auf die Straße zu gehen! Das ist meine Meinung dazu!
-
Als Antwort auf den Beitrag von Herzenskrieger, ob jemand eine Idee hat, was man tun könne, falls die Groko nicht durchhält: in Deutschland muss man sich um soetwas keine Gedanken machen, dazu ist das deutsche Volk - aus welchen Gründen auch immer - viel zu träge (um nicht zu sagen: zu dumm). Das wissen unsere Politiker auch nur allzu gut, weshalb sie sich und ihre Mannen (Beamte, von mir immer Schergen genannt) schamlos gut und übermäßig aus dem vom Rest der Bevölkerung gut aus Steuergeldern gefüllten Topf bedienen (Diäten, überhöhte Pensionen, für die sich nichts einzahlen, Besserstellung in der Krankenversicherung etc. pp.). In Frankreich wäre das in dem Maße wie hierzulande nicht möglich, dort lassen die Bürger sich einfach nicht alles gefallen (Stichwort: gelbe Westen). Damit bin ich beim Thema: die gelben Westen wären auch hierzulande eine gute Idee, um ggf. den Missstand beim Elternunterhalt anzuprangern, aber, wie gesagt: ist mit der deutschen Mentalität (Hörigkeit vor der Obrigkeit) nicht zu vereinbaren. Also wird im worst case auch hier wieder einmal gelten: Betroffene werden geduldig und schweigsam weiterzahlen und auch diese Kröte schlucken!
-
Hallo zusammen! Ich möchte meine bescheidene Meinung zu dem Thema auch beitragen, auch wenn ich nicht mehr betroffen sein werde, obwohl mir die 100.000-€-Grenze nichts nutzen würde, selbst wenn sie durch ein Gesetz verabschiedet würde. Meine Mutter ist nämlich bereits fast 90 und hat eine (bisher) ausreichende Alterversorgung, um alles zahlen zu können.
Ich bin Jurist und weiß, wovon ich rede. Der eigentliche Skandal bezüglich des EU ist nicht die Tatsache, dass er per se ungerecht ist, sondern die Tatsache, dass Kinder von Richtern (die darüber befinden) und Beamten ungeachtet ihres Einkommens davon ausgenommen sind und die betroffenen Eltern auch ihr vorhandenes Vermögen nicht einsetzen müssen, damit das Erbe erhalten bleibt. Die rechtliche Begründung dafür (Treuepflicht des Staates gegenüber seinem Diener) ist lächerlich!