Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Finde es super, dass hier intensiv diskutiert wird und vor allem, dass aktuell tatsächlich Hoffnung besteht. Ich habe eine chronisch kranke Mutter und es ist absehbar, dass ich in wenigen Jahren vom Elternunterhalt betroffen sein könnte. Ich versuche bereits seit Jahren meine Finanzsituation legal dahingehend zu optimieren, Zahlungen vermeiden zu können. Ich bin durchaus motiviert, ein wenig Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und mich mit Gleichgesinnten zusammen zu schließen.


    Auf Youtube gibt es diverse Kanäle, die sich mit Finanzen beschäftigen. Zum Beispiel "Aktien mit Kopf". Die Zielgruppe sind junge Leute, die sich Vermögen aufbauen wollen. Jeder von den Followern, die Eltern ohne Vermögen haben, sind potenziell gefährdet. Wenn man diese Leute erreicht, bin ich mir sicher, dass sich einige mit uns solidarisieren. Denn die wären vermutlich schockiert, über das potenzielle Risiko, welches ihren finanziellen “Lebensplan” erheblich schaden könnte. Die denken normalerweise weit voraus und diskutieren auf Facebook bereits über deutlich unwahrscheinlichere Risiken, die geeignet sind das Aktienportfolio zu schädigen. Den Kanalbetreiber hatte ich angeschrieben. Leider keine Reaktion. Ich plane aber in der zum Kanal gehörenden Facebook-Gruppe einen Beitrag zu verfassen.


    Ich beschäftige mich seit längerem mit der Frage, wie man das Thema “Elternunterhalt” am besten öffentlich kommunizieren kann. Denn in den letzten Jahren, habe ich im privaten Umfeld einigen Personen mein Leid geklagt und war über deren Reaktionen überrascht. Es gab recht wenig Verständnis. Ich glaube die Leute denken sofort man sei kaltherzig. Demnach bräuchten wir eine glasklare Argumentation, warum der Elternunterhalt abgeschafft gehört. Und diese muss dazu geeignet sein, die Leute emotional zu erreichen! Am besten wäre, wenn man bei den Leuten sowohl deren (Verlust-)Angst als auch deren Gerechtigkeitssinn ansprechen könnte.


    Mein aktuelles Hauptargument ist, dass ich es ungerecht finde, das Elternunterhalt nur Kinder betrifft, die aus einem armen Elternhaus kommen. Denn bereits Eltern die z.B. ein kleines Häuschen im Wert von 250.000 € besitzen, machen es durch diesen “Puffer” sehr unwahrscheinlich, dass die Kinder jemals zahlen werden. Deren Kinder klagen vermutlich darüber, dass durch Pflegekosten deren Erbe zerstört werden könnte. Was für ein Luxusproblem! Wenn man aus einem armen Elternhaus stammt, hat man gegenüber den besser gestellten Kindern diverse Nachteile: 1. Eine durch das soziale Erbe bedingte geringere Wahrscheinlichkeit Abitur zu machen, bzw. “Reichtum” aufzubauen. 2. Man hat nicht das Glück irgendwann etwas erben zu dürfen. Selbst wenn die Eltern nur ein kleines Haus besitzen und man das Erbe noch mit einem Geschwisterkind teilen müsste, hat man da ganz schnell mal 100.000 € steuerfrei zusammen. Ein armes Kind, hat auf ein solches Erbe von vornherein keine Aussicht. Mein Punkt ist in diesem Kontext: Ich gönne den besser gestellten Kindern ihre besseren Lebenschancen und die Möglichkeit zu erben! Die besseren Erfolgschancen und das Erbe bekommen diese Kinder ohne dafür etwas zu tun. Sie hatten einfach nur Glück in der “Eierstock-Lotterie”. Ich möchte keinen Ausgleich dafür, dass ich schlechter gestellt bin. Man könnte an eine stärkere Umverteilung durch Erhöhung der Erbschaftssteuer denken. Das möchte ich aber nicht, ich möchte niemanden etwas weg nehmen. Aber, wenn ich es entgegen der statistischen Wahrscheinlichkeit geschafft habe, mir etwas aufzubauen, dann möchte ich bitte nicht, dass mich das Volk (der Staat) auch noch bestraft, indem man mir Geld wegnimmt! Ich will nichts abhaben von den Kindern, die ohne ihr zutun was geerbt bekommen, aber bitte nehmt mir nichts weg!


    Praktisch gesehen erfahren die meisten Bürger vom Elternunterhalt, wenn der Unterhaltsfall kurz bevor steht. Würden alle potenziell betroffenen Bürger bereits im Jugendalter über das Risiko informiert werden, dann bestünde die Gefahr, dass die Bürger weniger motiviert wären optimale finanzielle Leistung abzuliefern (optimale Steuerzahler zu werden), aus Angst, später was verlieren zu können. Für meinen jüngeren Bruder ist es tatsächlich so, dass er sich u.a. wegen dem Elternunterhalt-Thema, eher für einen entspannten Lebensweg (30h/ Woche als Erzieher) entschieden hat.


    Nach Betrachtung des Gesamtsystems (Erbschaftssteuer, Chancengleichheit, Gleichbehandlung, Steuerbelastung, Höhe der Sozialversicherungsbeiträge etc.) erscheint mir der Elternunterhalt als Überbleibsel aus einer Zeit, als es noch keinen teuren Sozialstaat gab. Man hat einfach nur vergessen die betreffenden Gesetze zu streichen! In spätestens 50 Jahren wird es diese Gesetze vermutlich nicht mehr geben und aktuell befinden wir uns in der Übergangsphase. Als es noch keinen Sozialstaat gab, z.B. im Mittelalter, da war der Elternunterhalt sozusagen ein “Naturrecht”. Aber das heutige Sozialsystem (Steuern + Sozialversicherungsabgaben) verlangt insgesamt sehr viel Geld von seinen Bürgern und hat auch viel zu verteilen, da ist es unlogisch, dass genau an dieser Stelle keine Leistung durch das System erfolgt. Das lässt sich nur durch die historische Entwicklung begründen.


    Ein weiteres Argument ist das “Verursacherprinzip”. Damit meine ich den Grundsatz, nach dem derjenige, der durch sein Verhalten, Vorgehen o.ä. Kosten verursacht, diese auch zu tragen hat! Nicht nur, dass wir als Kinder in den allermeisten Fällen sicherlich nichts für die finanzielle Situation der Eltern können, darüber hinaus können wir auch nichts dafür, dass wir geboren wurden. Das wir geboren wurden und Kinder der Eltern sind, liegt eindeutig in der alleinigen Verantwortung der Eltern. Ich hatte mich weder bestellt, noch hatte ich ein Widerrufsrecht.


    Was sind denn aus eurer Sicht die Argumente die die Öffentlichkeit am besten erreicht?


    Und was sind die Argumente die auf außenstehende Personen eher befremdlich wirken könnten?


    Da ich selbst emotional so tief im Thema drin stecke, fällt es mir sehr schwer, einen objektiven Blick einzunehmen und diesen bräuchten wir, um eine wirksame Kommunikationsstrategie zu entwickeln.

  • Liebe Moderatoren,


    mein Ausgangsthread ist nicht mehr vorhanden. Damit kann niemand mehr erkennen, was eigentlich Thema dieses Thread ist.


    Lieber Christian,


    danke für Dein Statement. Kann dies vielleicht jemand von den Moderatoren in den Thread Allgemeines verschieben. Hat mit der Koalitionsvereinbarung nichts zu tun.


    @All


    Die temporären Anfragen an die Politiker werden mit einem allgemeinen Satz abgeschmettert.


    Wie bekommen wir die 100 T€ durch?


    In dem wir an die TV - Sender mitteilen, dass dies nicht mehr im Fokus steht und sich die GroKo auch nicht drum kümmert. Denn das ist derzeit der Fall.


    Desweiteren sollten wir nicht weithin die Grundsicherung hier mit Verwischen, nur weil es auch zufällig ein Betrag von 100 T€ dort gibt. Das ist ein völlig anderer Fachbereich.


    Im Scope dieses Thread sollte das Versprechen im Koalitionspapier sein.

  • Ich verstehe wenn das zu weit abschweift. Mir geht es aber ebenfalls konkret um "Wie bekommen wir die 100 T € durch?"!
    Wenn ich zum Beispiel in diversen Facebook-Finanz-Gruppen aktiv werden würde (mit den optimalen Argumenten ausgestattet), dann würde ich als erstes die Grundthematik erklären wollen, um dann im nächsten Schritt auf die aktuelle Chance "100 T €" zur zeitnahen erheblichen Verbesserung hinzuweisen. Diese dadurch aktivierten Leute, könnten bei allen Vorhaben (Kontakte nutzen, Petition, Abgeordnete anschreiben etc.) mithelfen. Das war mein Grundgedanke. Auf diesem Wege kann man meiner Einschätzung nach perspektivisch sogar mehr Leute zum mitmachen bewegen, als durch einen bloßen Fernsehbeitrag.


    Von daher ist ein Austausch darüber, mit welchen Argumenten man möglichst wirkungsvoll die Öffentlichkeit ansprechen könnte, konkret hilfreich um unser Ziel zu erreichen.


    Wenn der Thread jedoch auf das zusammenfassen der neuesten Nachrichten/ Entwicklungen beschränkt bleiben soll, dann ist mein Beitrag an dieser Stelle eindeutig falsch.

  • mein Ausgangsthread ist nicht mehr vorhanden. Damit kann niemand mehr erkennen, was eigentlich Thema dieses Thread ist.


    Verstehe ich nicht, dachte eher der Trade wurde von Herzenskrieger eröffnet und Thema ist ja in der Überschrift klar angegeben.
    Die Zugriffszahl zeigt ja sehr deutlich, wie das Interesse wächst.


    Hallo Christian,


    danke für deinen umfassenden Beitrag. Ich stimme dir in allen Punkten zu (Ausnahme: Erzieher ist bestimmt keine entspannte Arbeit ;) )
    Da es dir ja auch um die schnelle Gesetzesänderung geht, finde ich deine Idee mit den soz. Netzwerken gut.
    Sicher braucht man eine gute Strategie, deine Argumente sind doch aber schon ganz schlüssig!


    Hallo Hilflos,


    es ist nur ein kleiner Absatz in einem Gesetz (§ 43 SGB XII , Absatz 5), der die 100T Grenze bei GS regelt.
    Wir wissen alle, das es ein politisch ambitionierter Wert ist. Es wäre ja kein Problem diesen § in den Bereich "Hilfe zur Pflege" zu übertragen.
    Warum ist das noch nicht erfolgt? Wir sind noch eine zu kleine langsam wachsende Minderheit von EU-Zahlern!
    Wir werden vom Großteil der Bevölkerung keine Unterstützung bekommen. Es braucht also Glück und Geschick, diesen Koalitionsvertrag in die Tat umzusetzen.


    "Von daher ist ein Austausch darüber, mit welchen Argumenten man möglichst wirkungsvoll die Öffentlichkeit ansprechen könnte, konkret hilfreich um unser Ziel zu erreichen."


    Da stimme ich Christina voll zu :thumbup:


    LG frase

  • @all


    1) Petitionen haben bisher nichts gebracht.
    2) Schreiben an die Politiker waren bisher nicht erfolgreich.
    3) Diskussionen wie unfair alles ist führen auch nicht weiter
    4) Die 100 in der Grundsicherung sind anders zu bewerten. Wir befinden uns im Elternunterhalt und dieser ist nachrangig zu betrachten.


    Was ist, wenn im TV die erste Wahllüge einfach mal auf den Tisch kommt? Das ist zwar aggressiv, aber bisher ist es eine Wahllüge, da weder ein Gesetzesentwurf, noch eine Diskussion zu Stande gekommen ist.


    Was ist, wenn auf Facebook kommuniziert wird, das die GroKo kein Interesse an einer Änderung hat?


    Was ist, wenn dieses Thema in Frage gestellt wird.


    => Die GroKo wird sich rechtfertigen müssen, Heil rückt in den Fokus und muss sich ebenfalls rechtfertigen und mit etwas Glück, kommt Zug rein.


    Wenn wir wollen, dass es endlich einen Gesetzesentwurf gibt, müssen wir das Thema provokativ in den Medien verbreiten.

  • Ob sich die Medien wirklich für unser Schicksal interessieren? Es gibt ja zwei Arumente: Der Selbstbehalt ist "sehr hoch", und sonst müsste der Steuerzahler dafür aufkommen.


    Wer weniger als 1'800 Euro netto verdient, wird es gerecht finden, dass "wir" zahlen müssen. Wer in die reiche Oberschicht geboren wurde, wird keine höheren Steuern zahlen wollen. Typtisches Mittelstandsproblem also.


    Was in der Öffentlichkeit zieht, sind nur persönliche Schicksale: ehemalige Heimkinder, Kinder von Alkoholikern oder psychisch kranker Eltern mit Gewalt, Lieblosigkeit usw.


    Was tun?
    Der Landtag von Schleswig-Holstein hat entschieden, unser Anliegen im Bundesrat voranzutreiben (ich hatte das oben gepostet). Wer also in SH wohnt, könnte die Regierung dort fragen, wann sie das tun wollen.
    Auf meine Anfragen in Berlin wurde mir geantwortet, dass der Ausschuss für Arbeit uns Soziales im Bundestag zuständig ist. Wir könnten also alle Mitglieder des Ausschusses anschreiben, ob und wann sie dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag behandeln wollen.
    www.bundestag.de/arbeit

  • Es geht auch nicht darum das Thema zu debattieren. Die GroKo hat es im Koalitionspapier versprochen und das muss umgesetzt werden.


    Und DAS ist genau der Punkt, es eine Wahllüge.


    Wie gesagt, über die Diskussion sind wir eigentlich dran vorbei. Die GroKo hat sich darauf geeinigt, dass es umgesetzt wird und kneift nun.


    Keine Emotionen, keine Meinungen, keine Einzelschicksale, nur Strategie.


    Liebe Herr Heil, warum wird dieses Versprechen nicht umgesetzt, bzw., warum wurde es bisher in keiner Sitzung debattiert? Sie haben einen Auftrag bekommen.


    Wahrscheinlich die einzige Sprache, die er versteht, da es um Wählerstimmen geht.

  • Hallo Hilflos,


    dein Pragmatismus ist ja beängstigend. Du bist es auch leid, nur vertröstet zu werden, kann man verstehen.
    Ich habe mal aus der 67. Sitzung vom Mittwoch, den 28 November 2018, des Bundestages die für uns interessanten Fragen und Antworten kopiert:


    Frage 26: Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
    der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):
    Wie sieht die derzeitige zeitliche Planung für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Reform des Elternunterhalts für pflegebedürftige Eltern aus?
    Die Regierungsparteien haben im Hinblick auf die finanzielle Heranziehung von Kindern, deren Eltern beziehungsweise Elternteile Leistungen der Hilfe zur Pflege
    nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten, im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart:
    „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens an. Zunächst sind jedoch die rechtliche Ausgestaltung und die Finanzierung zu klären. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine Aussage zur zeitlichen Planung einer Umsetzung getroffen werden.


    Frage 27: Antwort
    der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frageder Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):
    Plant die Bundesregierung eine Reform des Unterhaltsrechts insbesondere in Bezug auf Elternunterhalt?
    Eine Reform des zivilrechtlichen Elternunterhalts über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus (siehe
    Antwort zu Frage 26) ist derzeit nicht geplant.


    Ja, das haben wir schon gewusst und auch als Antwort erhalten. Es ist aber schon so, dass auch von der Opp. nachgehakt wird.
    Ich folge auch den Beiträgen des Ausschuss für Arbeit und Soziales. Hier gibt es regelmäßige Sitzungen und auch Gesetzentwürfe werden veröffentlicht.
    Da ich keine Werbung für eine Partei machen möchte, hier aber auch einen Ansatzpunkt zum problematiesieren sehe, hätte ich einen Vorschlag.


    Den Vorsitz dieses Ausschusses führt ein Herr Dr. Matthias Bartke, MdB aus dem Wahlkreis Hamburg Altona.
    Den kann man über ein Kontaktformular oder auch via facebook (ich meide aber soz. Netzwerke), da ist er auch vertreten anschreiben.
    Mein Vorschlag wäre aber ein gemeinsamen Brief zu verfassen, oder ihn auch auf diese Forum hinzuweisen.
    Kann gut sein, dass es ein Rohrkrepierer wird. Was meinen die anderen dazu?


    LG frase

  • Was eine Petition betrifft, bin ich der Meinung, daß sie momentan keinen Sinn hat, sondern erst dann, wenn dieses Vorhaben der Regierung nicht umgesetzt werden kann.So hatte ich das ursprünglich gemeint.


    Es gibt aber durchaus eine Chance, daß im Elternunterhalt noch reformiert wird.


    Es kann aber auch sein, daß die GroKo zerbricht, dann könnten wir Pech haben. Es kann aber auch sein, daß die GroKo trotz schlecher Ergebnisse bestehen bleibt. Wir werden sehen. Möglich ist, daß die GroKo Anfang 2020 dies nun endlichrealisiert. Oder trotz Bestehen in der ganzen Legislaturperiode nicht, auch das hat es leider gegeben.


    Ich merke, daß ich ein theoretisches Fundament brauche, daran muß ich erst mal in meiner knappen Freizeit arbeiten.


    Dass die Bundesregierung kein Interesse hat, diese Regelung zu verändern, glaube ich nicht. Am Anfang der Anfragen wurde gar nichts Konkretes angekündigt, das BMAS teilte einigen gar mit, daß sie dafür gar nicht zuständig seien. Dann kamen andere Informationen, vom BMAS, auch an mich, und es wurde mitgeteilt, daß daran gearbeitet werde, und Finanzierungsfragen geklärt werden müssten. Ich denke, sie arbeiten daran. Ich bin es auch leid zu warten.


    Ich persönlich fühle mich nicht wohl damit, zu provozieren. Ich verstehe die Idee, aber ich bin damit persönlich nicht kongruent, es liegt mir nicht.


    Dass das EU-Problem ein Problem ist, der nur eine Mittelschicht betrifft, vor allem Kinder armer Eltern, macht das Ganze schlecht vermittelbar. Man muß es dennoch versuchen, Ansatzpunkte gibt es genug dafür. Das Argument, der Staat wird entlastet, bin ich mir nicht sicher, da gerade in diesem Bereich der Verwaltungsaufwand enorm ist.


    Ein für mich entscheidender Punkt ist, daß bei der Grundsicherung die 100.000 Euro Netto Schutz-Regelung gilt, und bei dem EU im Grunde nur eine 21.600-Netto-Euro Schutzregelung ( 1800 Euro mal 12). Das ist ein Unterschied von 5:1. Ich weiß, daß das etwas vereinfacht ist. Nur an diesem Punkt will die Regierung den Hebel anlegen, weil sie die Ungerechtigkeit erkannt hat.
    Eine politische Diskussion EU oder den Sozialhilferegreß in allen Bereichen komplett abzuschaffen, ist m.E. sinnlos, auch wenn ich das befürworten würde.


    Wichtig ist, daß durch die Schwiegerkindhaftung, die Ehefrau oder der Ehemann des Unterhaltpflichtigen für die Schwiegereltern bezahlen muß. Das könnte verfassungswidrig sein. Daher entscheiden sich Menschen sogar dagegen zu heiraten. Meines Wissens gibt es in der Grundsicherung keine Haftung dieser Art. Darauf hinzuweisen, macht Sinn.


    Eltern von Kindern, die Betreuung bekommen, müssen nur eine kleine Summe für ihr Kind bezahlen. Kindern von Eltern müssen, wenn sie leistungsfahig sind und die Eltern eine Betreuung benötigen, theoretisch alles bezahlen!


    Die (finanzielle) Freiheit des Kindes wird ihm verwehrt, er wird als erwachsener Mensch abhängig gemacht von dem Gesundheitszustand seiner Eltern, ja er muß gar aufkommen für seine Schwiegereltern.


    Es ist ja auch nicht so, daß die Eltern das gut finden. Viele schämen sich, daß ihre Kinder für sie an den Staat zahlen müssen, und fühlen sich nicht wohl damit. Meine Mutter hat das sehr betroffen gemacht. Ich werde so nicht heiraten können.


    Ich konnte noch nicht alles lesen, gehe noch auf einige Kommentare ein.

  • Es sollte als Argument gegen den EU auch nicht vergessen werden, dass die Rechtsprechung Kinder von Richtern und Beamten vom EU und vom Einsatz des eigenen Vermögens für die Pflege (ganz offensichtlich zum Erhalt des Erbes ihrer Kinder) ausnimmt. Das ist eine Schande, die ihresgleichen sucht und ich kann nicht verstehen, dass dieser Aspekt selbst in diesem Forum offenbar niemanden tangiert. Diese Ungleichbehandlung ist so widerlich, dass diese Tatsache bereits für sich ausreicht, um auf die Straße zu gehen! Das ist meine Meinung dazu!

  • Es sollte als Argument gegen den EU auch nicht vergessen werden, dass die Rechtsprechung Kinder von Richtern und Beamten vom EU und vom Einsatz des eigenen Vermögens für die Pflege (ganz offensichtlich zum Erhalt des Erbes ihrer Kinder) ausnimmt. Das ist eine Schande, die ihresgleichen sucht und ich kann nicht verstehen, dass dieser Aspekt selbst in diesem Forum offenbar niemanden tangiert. Diese Ungleichbehandlung ist so widerlich, dass diese Tatsache bereits für sich ausreicht, um auf die Straße zu gehen! Das ist meine Meinung dazu!


    Der Dienstherr muss nunmal seiner Alimentationspflicht aus dem Grundgesetz nachkommen und in allen Lebenslagen (also auch bei Heimaufnahme) den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten sicherstellen. Davon kann man halten was man will, aber da hat das Bundesverwaltungsgericht meiner Ansicht nach schon richtig geurteilt.
    Kinder von Beamten müssen keinen Elternunterhalt zahlen, weil Beamte i. d. R. auch keine Sozialhilfe-Leistungen (Hilfe zur Pflege) in Anspruch nehmen. Von einer direkten Ungleichbehandlung zu sprechen, halte ich daher für etwas polemisch.

  • Wenn man schon die aus dem Grundgesetz (namentlich Art. 33 GG) hergeleitete angemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn bemüht, darf man nicht vergessen, zu erwähnen, dass dieses Prinzip und die Fürsorge dem Beamten lediglich einen angemessenen Unterhalt auch in besonderen Lebenslagen garantieren soll. Was als angemessen anzusehen ist, bedarf nach der Rechtslage der ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber und nicht durch die Rechtsprechung, wie es z. B. bezüglich der EU-Erleichterungen für Kinder von Beamten geschehen ist! Zumal das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung verlautet hat: "Die Angemessenheit der Alimentation der Beamten bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung bei entsprechender erbrachter Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden" (BverfGE 114, 258,293ff). Erhalten Personen, die mit einer vergleichbaren Ausbildung, wie sie etwa ein Richter genossen hat (z. B. Rechtsanwälte) in der freien Wirtschaft auch Zuschüsse im Pflegefall, die dazu führen, dass ihre Kinder nicht zum Unterhalt herangezogen werden? HANEBÜCHEN!!


  • Dr. Martke (SPD) auf Facebook angeschrieben (Anfrage geht erst durch Review bevor sie erscheint). Mal schauen was daraus wird. Je mehr Leute an um so mehr Entscheider Schreiben, um so mehr Einfluss erreichen wir.

  • Ich hatte gestern Abend einen Post in der (geschlossenen) Facebook-Gruppe "AktienMitKopf - Community" vorgenommen. Mein Post ist dort sehr gut angekommen und es gab innerhalb von 23 Stunden bereits 81 Kommentare!


    Wie gesagt, sind solche Gruppen eine ideale Zielgruppe um Leute zu erreichen, da diese Menschen finanziell weiter voraus denken als der Durchschnittsbürger. Und vor allem auch planen mehr als nur 5% des Bruttoeinkommens zu sparen (Schonvermögen) und deshalb konkret was zu verlieren haben.


    Gefühlt würde ich sagen, dass ca. 80% der Kommentaristen unsere Sichtweise teilen bzw. nachvollziehen können.


    Es zeichnet sich aber ab, dass nur Leute die das auch betreffen könnte, also selbst Kinder aus relativ armen Elternhaus sind, uneingeschränkt Zustimmung leisten. Einige wenige reagieren auch total empört und sehen mich als Unmenschen.


    Wenn ich mir vorstelle, dass man mit der Thematik vor der allgemeinen Öffentlichkeit vorträgt, dann glaube ich, wird man kaum Verständnis erwarten können. Vermutlich würde man sogar angegriffen werden! Die machen sofort dicht und sehen einen als Unmenschen. Nur Sonderfälle, wenn man z.B. missbraucht wurde, sorgen für flächendeckendes Verständnis.


    Wenn ich mir vorstelle, dass es wie von "Herzenskrieger" gewünscht einen TV-Beitrag gäbe, bei dem man darauf hinweist, dass die Koalition sich nicht an die "Versprechen" hält, mit dem Beispiel des Elternunterhaltes, würde man meiner Meinung nach bei fast niemanden die Gemüter erregen können. Das wäre eine Nachricht die niemanden interessieren würde. Leider.


    Vermutlich ist es wirklich am besten, mit den Fachleuten, den Politikern, den Dialog fortwährend zu suchen. Was die Erwartungen an die breite Öffentlichkeit angeht, bin ich pessimistisch. Das Thema ist einfach völlig unsexy zu kommunizieren! Es greift sofort der "Familie ist doch wichtig!-Reflex" und die Leute sind nicht bereit intensiver nachzudenken bzw. zuzuhören.

  • So, ich habe jetzt Herrn Bartke über seine Homepage kontaktiert. Mal sehen was da als Antwort kommt.


    Vielleicht entsteht da ja ein kleiner Dialog, der unsere Minderheit (muss Christian hier zustimmen) doch noch an einer Schnittstelle ins Spiel bringt.


    Es muss unser Ziel bleiben, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird :!:


    LG frase

  • Hallo "taawaah", vielen Dank, dass du deine persönliche Geschichte mit uns teilst. Das ist wirklich zum heulen und extrem ungerecht! Jemand der nicht diese lange Ausbildungszeit gehabt hätte und hätte pro Jahr weniger Geld verdient, aber bereits früher damit angefangen, würde dann womöglich heute nicht zahlen müssen. Obwohl derjenige finanziell insgesamt nicht schlechter dasteht. Es ist so absurd.
    Besteht vielleicht die Möglichkeit im Sinne von seelischer Grausamkeit den Elternunterhalt abzuwehren? Du schreibst, dass dein Vater vom Gericht ein Verbot bekommen hatte, sich der ehelichen Wohnung zu nähern. Somit ist ja zumindest offiziell anerkannt, dass er schonmal kein normaler Ehemann war. Ist nur so eine Idee. Allgemein hört man aber, dass die Messlatte sehr hoch ist, wenn man eine "Verwirkung" durchsetzen möchte.

  • @taawah
    Info: das wird nicht funktionieren, es sei denn es gab z. Bsp. Eine Straftat gegen Leib und Leben oder sonstiges schwerwiegendes auf dem gleichen Niveau (vereinfacht gesagt).
    Ich empfehle zur Lektüre die Fachliteratur Elternunterhalt von Rechtsanwalt Jörn Hauß, wer sich einlesen möchte. Dort gibt es legale Strategien, also in der Regel der Aufbau von Schuldverpflichtungen. Das klappt aber immer nur weit vor dem Moment bevor der Sozialhilfeträger rechtswahrend in Verzug setzt. In der Regel trifft es die meisten aber unerwartet. Dann hilft im ersten Schritt bei verheirateten das Getrennt Leben, um Auskunft und Heranziehung des Ehepartners zu vermeiden. Traurig aber leider die einzige Möglichkeit. Ehevertrag, Gutertrennung sollte heute abweichend vom BGB des 19. Jahrhunderts aus dem Blickwinkel Patriachat und Alleinversorger Ehe selbstverständlich sein, zudem macht dann eine getrennte Veranlagung bei der EStG Erklärung Sinn. Zudem wird bei Wohneigentum gerne ein Wohnvorteil berechnet wehe dem der sein Hauseigentum schuldfrei hat, das vermehrt das Einkommen um mindestens 800 €, die der SHTR gerne entgegen nimmt.
    Ansonsten sieht es schon danach aus, dass Heil da an der Umsetzung arbeitet, das Nachfragen macht Sinn, dann bleibt es als wichtiges Thema in Erinnerung. Es gab gerade gestern glaube ich Pressemitteilung Ministerium Heil mit Interview zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, das sind Punkte an denen sich Nachfragen anknüpfen lassen. Es wäre auch eine Entlastung wenn Angehörige sich nicht gerichtlich mit dem SHTR auseinandersetzen müssen und wenn neben z. BSP. der 100.000€ Grenze ergänzend zum Schutz der Ehe des in Anspruch genommenen, das Einkommen des Ehepartners für den Unterhalt dessen Schwieger Eltern ausgeklammert wird.
    Jedenfalls wird in Teilen der Politik die Bedeutung dieses Eingriffs in die Lebenswirklichkeiten von Familien erkannt. Da die Einnahmen tatsächlich im Verhältnis zum Aufwand der Prüfung gering sind, sollte die Absprache zwischen Bund, Landkreistag und Städtetag als Vertreter der Kommunalen Träger der Sozialhilfeträger (SHTR) schnell möglich sein, wenn es denn oben in der Prioritätenliste steht. Und der Tracker der Sueddeutsche Zeitung ist wenig substantiert. ELTERNUNTERHALT STEHT DORT UNTER MINISTERIUM Pflege und wird falsch als teilweise erledigt gekennzeichnet. Die zuständige Redakteurin nimmt aber keine Änderung vor.
    Bleibt zu hoffen das Ihre Anschreiben an den Vorsitz des Ausschusses sowie jeden Bundestagsabgeordneten Aufmerksamkeit und Handlungsdruck erzeugen.
    Viele Grüße

  • Ehevertrag, Gutertrennung sollte heute abweichend vom BGB des 19. Jahrhunderts aus dem Blickwinkel Patriachat und Alleinversorger Ehe selbstverständlich sein,


    Ehevertrag und Gütertrennung helfen beim Elternunterhalt nicht, da sie nur die Vermögensseite regeln, aber auf das Vermögen des Schwiegerkindes kann das SA sowieso nicht zugreifen. Unterhalt kann man durch einem Ehevertrag nicht ausschließen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen