eine eventuelle Rückerstattung brauche ich nicht, wenn die Zahlung eingestellt wird und eine Mitteilung an das Sozialamt geht, dann erspare ich mir weitere Auseinandersetzungen, wäre der klügere Weg
Wenn ich unter der Prämisse freiwillig zahle, dass mein Gehalt gleich bleibt und in dem Fall, dass es sich reduziert eine Rückerstattung bekomme und das Sozialamt lässt sich schriftlich darauf ein, dann habe ich auch eine gewisse Sicherheit das Geld wieder zu sehen.
Wie gesagt, solche Fälle habe ich auch schon erlbet.
UHP. leistet freiwillig ca. 300 € (Leistungsfähigkeit lag weit darunter; Zahlungen kamen auch aus dem Vermögen, welches unter dem "Schonbetrag" lag), jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich sein Gehalt nicht verändert. Nach 2 Jahren erkrankt UHP und muss auch beruflich etwas kürzer treten. Am Ende des Jahres erhält er auf Grund der schriftlich geschlossen Vereinbarung die prozentuelle Änderung seines Lohns zur freiwilligen Zahlung zurück.
Das Sozialamt war einfach froh irgendwas zu kriegen und hat sich daher auf diese Einigung eingelassen.