Beiträge von JohnDoe

    Ja, die Ablehnung habe ich gesehen.

    Das FSJ geht auch in Richtung des geplanten Studiums, das passt also schon.

    Das FSJ wurde in Januar begonnen und geht bis zum Beginn des nächsten Starts des geplanten Studiums.

    Jetzt muss ich bloß abwarten, es es dieses Mal klappt oder ob es wieder eine Absage gibt. Deshalb auchmeine Fragestellung von vor 2 Stunden

    Hi timekeeper,


    nein, es hat den Studienplatz nicht bekommen und macht ein FSj. Kontakt besteht weiterhin nicht, Kind was der Meinung, einen Anwalt einschalten zu müssen...

    Nun handelt es sich bei dem Unterhalt während des FSJ um einen kleinen Betrag, der nicht weiter ins Gewicht fällt.

    Allerdings wäre kein Unterhalt fällig, wenn keine berufsbedingten Aufwendungen von der FSJ Vergütung abgezogen würden.


    Meine Anfrage war also eher eine grundsätzliche Frage..... Anwälte rechnen die Unterhaltsbeträge ja sehr gern für hre mandanten "schön"


    VG und ein schönes WE

    JD

    Hallo zusammen,


    ich hätte mal Fragen zum Unterhalt eines volljährigen während eines freiwilligen solzialen Jahres.


    Wie sieht es beim Unterhalt bei einem volljährigen Kind mit eigener Wohnung während des freiwilligen solzialen Jahrs aus?


    Wird das Gehalt, das das Kind während des FSj zu 100% bei der Berechnung des Unterhalts angerechnet, oder kann davon noch eine Summe für "ausbildungsbedingte oder sonstige Mehraufwendungen abgezogen werden ? Falls ja, in welcher Höhe ?


    Vielleicht weiß hier ja jemand diesbezüglich Bescheid und kann mir weiterhelfen..

    Viele Grüße und bleibt gesund

    Alles klar. So "richtig" in Verzug bin ich ja m.E. noch gar nicht gesetzt worden.

    Der Brief vom JA kam gestern, war aber kein "gelber" Behördenbrief sondern ganz "normale" Post mit Pin AG verschickt.


    Also rein theoretisch wäre ich also am 26.11.20 in Verzug gesetzt worden

    Hi,


    habe noch etwas vergessen..... sollte tatsächlich ein Studium angetreten worden sein, muss sich das Kind tatsächlich erst um Bafög bemühen und kann danach erst an die Eltern "herantreten" ?

    Hi TK, danke für eine ausführlich Antwort und Erklärung des Sachverhaltes


    Ich habe ja auch immer pünktlich bezahlt und zahle auch weiterhin, wenn es berechtigt ist. Aber da das Kind den Kontakt komplett abgebrochen hat und auch nicht auf meinen Brief vom Juni nicht geantwortet hat, fließen die Informationen eher spärlich bis überhaupt nicht.

    Bis zum Abi hat die Mutter auch Unterhalt bezahlt bzw. ihr Anteil wurde definiert.


    Also verstehe ich dich richtig...

    - falls das Kind tatsächlich einen Studienplatz/Ausbildungsplatz zum 01.10. bekommen hat und dies auch nachweisen kann, zahle ich rückwirkend den Unterhalt von Juli- September sowie den noch zu ermittelnden Unterhalt ab dem 01.10. richtig?


    -falls kein Studium/Ausbildung zum September/Oktober angetreten wurde, zahle ich gar nichts


    Gruß

    JD

    Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe ihr seid alle gesund und munter und nicht von Corona betroffen.


    Ich würde euch gern mein Problem schildern und bitten, mir einen Rat zur weiteren Vorgehensweise zu geben...wenn möglich...vielleicht hat jemand von euch mit so einer Situation ja schon seine Erfahrungen sammeln können.


    Also... mein Kind hat den Kontakt zu mir komplett abgebrochen, ist 19 Jahre alt und hat im Juni 2020 Abitur gemacht.

    Ich habe im Juni per Einschreiben beim Kind nachgefragt, wie die weitere Zukunftsplanung aussieht und um Übersendung des Abschlusszeugnisses usw. gebeten.

    Auf dieses Schreiben kam keinerlei Reaktion. Daraufhin habe ich ab Juli die Zahlung des Unterhalts eingestellt. Es besteht kein Titel des Jugendamtes.


    Jetzt, nach 5 Monaten, bekam ich ein Schreiben des Jugendamtes.

    Diesem Schreiben war jeweils eine Kopie des Abschlusszeugnis (Abitur), des Bewerbungsschreibens des Kindes für eine Hochschule sowie eine Kopie eines Mietvertrags, da das Kind zum 01.08.20 in eine eigene Wohnung gezogen ist. (hat bis dahin im Haushalt der Mutter gelebt).

    Zusätzlich war dem Schreiben eine Berechnung des Unterhalts (mit den Daten aus dem Jahr 2019, als die letzte Berechnung stattgefunden hat) mit der Aufforderung, den Unterhalt für die Monate Juli - November 2020 nachzuzahlen und ab Dezember ein etwas höheren Unterhalt zu zahlen...wohl wegen des mittlerweile eigenen Hausstandes.

    Ergänzend wurde mir noch mitgeteilt, das das Kind sich um einen Platz für ein FSJ bemüht, um die Zeit bis zum Wintersemester (welches ja im Oktober begonnen haben müsste) zu überbrücken.


    Es lag weder eine Immatrikulationsbescheinigung noch irgendein Beleg über eine momentan ausgeübte Tätigkeit dabei, ich weiß also nicht, ob das Kind nun einen Studienplatz zum Wintersemester bekommen hat oder ob es überhaupt irgendeiner Beschäftigung nachgeht oder einfach sich einfach nur einen "faulen Lenz" macht


    Meine Fragen zu meiner Ausführung wären jetzt folgende:


    1. Welche Pflichten hat das Kind

    2. welche Rechte habe ich aufgrund des Ignorierens der Auskunftspflicht des Kindes

    3. was ist, wenn das Kind aktuell weder einen Studienplatz hat, noch irgendeiner anderen Tätigkeit nachgeht ?


    Mir fallen bestimmt später noch mehr Fragen ein, aber es wäre toll, wenn mir für die jetzigen Fragen schon einen Rat geben könnte.


    Vielen Dank schon mal vorab.


    Bleibt alle gesund und sicher.


    LG JohnDoe

    Das Jugendamt hat mich aber angeschrieben und aufgefordert meine Verdienstbescheinigungen zu übersenden.

    Das die nur beratend zur Seite stehen ist mir klar

    Hallo Frase,


    der Kontakt ist praktisch nicht existent.

    Das Kind ist auch gleich zum Jugendamt gegangen, ohne micht vorab zu kontaktieren


    Ich weiß, das ab jetzt auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist und der Unterhalt anteilig berechnet wird (abhängig von der Höhe des jeweiligen Gehalts)

    Da ich aber zum Jugendamt wenig bis überhaupt kein Vertrauen habe, würde ich die Berechnung des Unterhaltes gern nachvollziehen könnenund mich nicht einfach mit den Berechnungen des JA "zufrieden" geben. Klingt vielleicht etwas paranoid aber ich habe eben so das Gefühl, das da gern auch mal zum Vorteil des Kindesmutter Berechnet wird.


    LG JD

    Hi


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Ok, ich wusste nicht, das das auch geht mit dem Kind als Ansprechpartner.

    Was ist denn, wenn das Kind nicht auf meine Anforderung der Schulbescheinigung und der Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate der Mutter reagiert oder deren Übersendung ablehnt?

    Dann müsste ich dem JA mitteilen, das das Kind nicht Auskunftswillig ist, richtig?


    Herzlichst

    JD

    Das volljährige Kind muss nicht zum Jugendamt gehen, kann es auch alleine regeln. Das JA soll zwar bis 21 noch beratend tätig sein, das kann aber aus verschiedenen Gründen auch nicht stattfinden. Jedenfalls ist dein Ansprechpartner das Kind selbst. Und, ja, du musst nachvollziehen können, wie der ANspruch des Kindes gegen dich sich berechnet. Umgekehrt muss auch die Mutter nachvollziehen können, wie sich ihr Anteil am Unterhalt berechnet.


    Herzlichst


    TK

    Hallo, ich nochmal:)


    So, jetzt ist folgendes passiert:


    Kind ist diesen Monat 18 geworden, geht in die 12. Klasse und ich habe heute Post vom zuständigen Jugendamt bekommen, das das Kind einen Antrag auf "Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen" nach Volljährigkeit gestellt hat.

    Das Jugendamt fordert mich auf, die beigefügten Dokumente ( Verdienstbescheinigung zur Vorlage beim Jugendamt und Auskunfts- Ermittlungsbogen) ausgefüllt zurücj zu senden.

    Das ist soweit alles klar, kenne ich ja aus den letzten Jahren.


    Da ja nun die Kindesmutter (bei der das Kind noch lebt) jetzt auch Unterhalt bezahlen muss, habe ich folgende Fragen, wer mein Ansprechpartner bezüglich von mir anzufordernder Unterlagen zwecks Nachvollziehbarkeit der Berechnung des Unterhaltes ist (Jugendamt oder Kind)



    - bei wem fordere ich eine Schulbescheinigung für das nächste Schuljahr (13. Klasse) an, da ich ja davon ausgehe, das der Unterhalt für den Zeitraum bis zum Schulabschluss berechnet wird und nicht nur bis zu den Sommerferien dieses Jahr. Es muss ja nachgewiesen werden, das das Kind das nächste Schuljahr auch noch zur Schule geht und nicht nach der 12. Klasse aufhört


    - bei wem fordere ich die Verdienstbescheinigung der Kindesmutter an, damit ich den berechneten Unterhalt auch nachvollziehen und ggf anfechten kann


    - kann ich die Unterlagen jetzt sofort anfordern oder muss ich so lange abwarten, bis ich die abschliessende Unterhalteberechnung des Jugendamtes erhalte?


    - ab 01.Juli erhöht sich das Kindergeld, d.h. der Unterhalt reduziert sich (wenn auch nur minimal) wird das bei der Unterhaltsberechnung gleich berücksichtigt?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand um meine Fragen "kümmern" würde....:)