Beiträge von Lemming

    Hallo liebes Forum,


    es ist soweit : Nach 5 Monaten Wartezeit haben wir die RWA bekommen. Es geht also los....

    Wir werden nach der Anleitung von AWI die Auskunft erteilen und mal abwarten, was anerkannt wir und was nicht.

    Ich brauche dann sicher wieder eure Unterstützung.


    Zunächst habe ich aber schon eine konkrete Frage:

    Ich bin darauf gestoßen, dass der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen im Umgang mit seinem Einkommen nicht eingeschränkt werden darf und ein Kredit bzw. eine Rate dafür auch nach Zugang der RWA anerkannt werden muss ?


    Ist dem so ? Hat da jemand Erfahrungen ?

    Für eine Antwort bzw. Erfahrungsberichte wäre ich euch sehr dankbar.

    ( dass ich mit den Nerven am Ende bin, muss ich ja nicht nochmal erwähnen.. )


    Herzliche Grüße vom Lemming

    Hallo liebes Forum, hier ist mal wieder der Lemming!


    Nach der guten Unterstützung durch euch im Mai und Juni ( nochmal herzlichen Dank dafür ) warten wir noch immer auf die Rechtswahrungsanzeige.

    Meine Schwiegermutter ist seit Anfang April im Pflegeheim. Unmittelbar nach dem Einzug in dieses wurde vom Sozialamt die Geburtsurkunde meines Mannes angefordert und seitdem ist Funkstille.

    In der Zwischenzeit ist ja jetzt Bewegung bei dem neuen Gesetz bezüglich der 100.000 € Grenze eingetreten.


    Dazu nun Fragen:


    Beziehen sich die 100.000 € nur auf das Einkommen meines Mannes (UP) oder gilt die Grenze für das Familieneinkommen, also muss ich mein Einkommen dazu rechnen ??


    UP verdient knapp über 100.000 €. Wird in dem Fall alles so berechnet wie bisher oder gibt es dann eine Änderung der Berechnung ?


    Ich danke euch schon mal vorab


    Herzliche Grüße


    Lemming

    Liebes Forum,


    nach 12 Tagen aus dem Urlaub zurück und noch keine RWA angekommen.


    Also weiter abwarten...


    Jedoch noch eine kurze Frage: Der Unterhaltspflichtige darf 5 % seines Bruttoeinkommens für die Altersversorge zurücklegen. Jetzt habe ich gelesen, dass von dem Betrag, der über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt ( 2019 sind das 80.400 € brutto pro Jahr) 25 % Altersvorsorge gebildet werden kann. Ist das so richtig ?


    Vielen Dank für eine Antwort schon mal vorab und Gruß



    Lemming

    Hallo Unikat,


    lese ich richtig daraus, dass ich den geldwerten Vorteil wieder komplett auf mein Nettogehalt aufgeschlagen bekomme, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg dann aber wieder als berufsbedingte Ausgaben abgezogen werden müssen ??


    Gruß


    Lemming

    Liebe Experten, Lemming hat mal wieder Fragen:


    Ich ( Frau von UHP) habe einen Dienstwagen den ich privat uneingeschränkt nutzen kann und mit der 1 % + 0,03 % Regel pauschal versteuere ( somit ohne Fahrtenbuch).


    Der geldwerte Vorteil wird auf mein Bruttoeinkommen gerechnet und dann versteuerte, so dass sich mein Nettoeinkommen verringert.


    Wie setzt sich dann mein monatliche Einkommen für das Sozialamt zusammen ? Mein Nettogehalt plus die Summe, die mir auf mein Gehalt im Brutto aufgeschlagen wird oder mein Nettogehalt plus dem Betrag, den ich wegen der Versteuerung des Autos weniger Netto bekomme ?


    Kann ich meinen Arbeitsweg trotz Dienstwagen in Kilometern als berufsbedinget Aufwendung geltend machen ?


    Das Finanzamt hat uns nach Begründung durch mich jeweils deutlich weitere Fahrtwege zur Arbeit, die aber zeitlich kürzer sind, zugestanden und die wir seit 18 Jahren auch so steuerlich geltend machen.

    (Wir wohnen in einer Großstadt) Diese Kilometer sind auch in unsrer Steuerklärung ersichtlich.


    Was muss das Sozialamt in diesem Fall anerkennen ? Ebenfalls die längere Strecke ?


    Herzlichen Dank schon mal für eure Antworten


    Lemming

    Nach meinen Informationen ist mein Vermögen unantastbar.

    Beim UHP übersteigt das Vermögen nicht den Schonbetrag.


    Ich gebe also bei der RWA die Vermögen getrennt nach den jeweiligen Summen an und gebe beim UHP an, wofür das Vermögen bestimmt ist ?

    Noch eine kurze Frage an awi: Du empfiehlst bei der formlosen Auskunftserteilung anzugeben, wofür das vorhandenen Vermögen in Zukunft gedacht ist. Ist das auch notwendig, wenn das Vermögen den Schonbetrag nicht übersteigt ? Bei uns liegt dieser Schonbetrag nach meiner Berechnung recht hoch, so dass wir wohl nicht darüber liegen werden.


    Danke vorab für eine Rückmeldung.


    Gruß


    Lemming

    Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das alles, was man vor der RWA macht, anerkannt werden muss.

    Ich kann ja nicht mein ganzes Leben darauf hin planen, dass ein Elternteil irgendwann mal vielleicht ins Heim kommt und wir dann zahlen müssen.

    Dann dürfte ich mich ja gar nicht bewegen, solange irgendein Elternteil noch lebt...


    Den Kredit haben wir 2 Monate vor der Heimaufnahme aufgenommen. Da war uns noch gar nicht bekannt, dass die Schwiegermutter ins Pflegeheim muss...

    Wenn wir erst ab dem Monat des Zugangs zahlen müssen, kann es gerne noch zwei Jahre dauern...




    Ich habe noch eine kurze Frage an die Experten:


    Kann das Sozialamt verlangen, dass man einen Verbraucherkredit ( aufgenommen vor der RWA ) mit hohen Raten und kurzer Laufzeit so ändert, dass de Laufzeit länger und die Raten geringer sind, damit die eigenen Leistungsfähigkeit erhöht wird ?


    Hat da jemand Erfahrungen ?


    Gruß


    Lemming

    Also: Schwiegermutter ist im Pflegeheim, Schwiegervater zu Hause ( Rente ca. 1500 € )


    Ungedeckte Heimkosten : ca. 2000 €


    Es ist eigentlich für uns unerheblich, ob und wie viel mein Schwiegervater von seiner Rente wird zuzahlen müssen.

    Der Betrag, der danach offen ist, ist immer noch so groß, dass wir mit einer erheblichen Summe dabei sind.


    Bei unserer Ausgangslage geht es nicht darum, ob wir was zahlen müssen sondern wie hoch die Summe ist.


    Wie lange dauert es eurer Erfahrung nach, bis die RWA kommt ?


    Richtig ist, dass man erst ab dem Monat zahlen muss, in dem der Brief eingeht ?


    Gruß


    Lemming

    Hallo frase,


    den Heimvertrag hat meine Schwiegermutter selbst unterschrieben.


    Es schaut so aus, dass meine Schwiegermutter keine eigene Rente hat. Mein Schwiegervater eine Rente die so gering ist, dass er davon nichts wird zahlen müssen. Die ungedeckten Heimkosten liegen bei ca. 2000 €.


    Gruß


    Lemming

    Guten Morgen,


    herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen.


    Lieben Dank, AWI, dass du mich schon mal auf meinen vorauseilenden Gehorsam hingewiesen hast !

    Man ist so fertig in der Situation, dass man sich vor Aktionismus fast überschlägt.

    Wir werden alle Beträge in der Form wie im beigefügten Link auflisten und dann mal abwarten.


    Unikat, was ist mit "üblichem Unterhaltsanspruch" gemeint ?


    Ich gehe davon aus, dass das OLG des Wohnortes meiner Schwiegermutter zuständig ist ?


    Wenn die RWA da ist, habe ich bestimmt noch mehr Fragen.


    Gruß


    Lemming