Beiträge von MaM

    Hi frase,


    vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

    Im besagten Schreiben ist in der Tat nichts vermerkt, außer dass ich zum 01.01.2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz befreit bin und somit kein weiterer Unterhalt zu leisten ist.


    Wird eigentlich im Falle einer neuerlichen Unterhaltspflicht monatsgenau abgerechnet oder ab wann greift die Pflicht anhand der aktuellen Rechtssprechung?


    Danke und ein schönes Wochenende :-)

    Aktuell verdiene ich über 100.000 Euro und werde wohl ab Mitte nächsten Jahres (da werden die Ersparnisse meiner Mutter aufgebraucht sein) für meine Mutter Unterhalt zahlen müssen. Wird die Verpflichtung zur Zahlung jährlich überprüft, da sich meine Einkommensverhältnisse ändern werden


    Hallo Regenbogen,


    ich hoffe Du bist mir nicht böse, wenn ich Deine Frage aufgreife, da es sich bei mir genau andersrum verhält.


    Ich musste vor Einführung der 100.000€ Grenze zwei Jahre Unterhalt für meinen Vater bezahlen. Durch die Gesetzesänderung und meinem darunterliegenden Verdienst bin/war ich dann davon gefreit.


    Meine Frage an Euch im Forum:

    Ich musste 2019/2020 all meine Daten, Einkünfte etc. offen legen.

    Muss man davon ausgehen, dass das zuständige Amt eine neuerliche Überprüfung der aktuellen Einkünfte vornimmt oder ist das eher unrealistisch?

    Ich hatte bei meiner letzten Auskunft im Jahr 2020 ein Brutto von ca. 90.000€, dieses Jahr werde ich wohl weit über 100.000€ landen.


    Legt sich ein Amt sowas auf Vorlage?


    Viele Dank für Eure Erfahrungsberichte und/oder Euren Input! :-)

    das ist ganz einfach, mit Eingang der Rechtswahrungsanzeige kann Unterhalt gefordert werden, dies gilt solange, wie Sozialhilfe gezahlt wird


    dies gilt auch für das Jahr 2020 und folgende, sofern der Unterhaltspflichtige über der Grenze liegt

    liegt er ab 2020 unter der Grenze,dann endet der Anspruch am 31.12.2019,

    die bis dahin aufgelaufenen Forderungen können auch im 2020 und folgende weiterhin eingefordert werden, so ist das Gesetz

    DIe Frage ist dann nur, ab wann die Verjährung gilt?

    Wenn der erste RWA im August 2018 einging und die Unterlagen im Februar 2019 beim SA eingereicht wurden, müsste das SA sich jetzt wohl beeilen, oder sehe ich das falsch?

    Mir ist ein Fall bekannt, in welchem Ende Februar 2019 alle Unterlagen eingereicht wurden.

    Seither hat das SA nichts mehr von sich hören lassen..

    Was hier rechtlich gilt oder wie die weitere Vorgehensweise ist - keine Ahnung!

    Einfach Füße stillhalten!


    Durch das neue Gesetz kommen die Sachbearbeiter wahrscheinlich zeitlich sehr in Bredouille ^^


    Darf ich hierzu noch fragen: was zählt denn alles zu den Werbungskosten?

    Ich lese immer nur, dass gewisse Pauschalen (1.000 €) erhoben werden können.

    Wie kann man die Werbungskosten erhöhen?


    Danke und Euch einen guten Start in die Woche!

    Hieße das dann, dass die "ärmeren" Geschwister bei 99.000 brutto liegen können, der "reichere" weil über 100.000 brutto dann nur noch 21.600 netto frei hat? Das kann doch nicht sein???

    Das habe ich mir auch gedacht.

    Da das Gesetz aber nun beschlossen ist, dürfe es in den kommenden Jahren zu einem "Fein-Tuning" kommen.

    Jetzt werden nämlich (ZURECHT) diejenigen dagegen vorgehen, welche über der 100.000 € Grenze liegen!


    Demnach sollte man auch erst ab dem ersten Euro über der 100.000 € Schwelle anteilig bezahlen und nicht schon ab 21.600 €.


    Ich denke das Thema wird uns auch über die kommenden Jahre hinweg begleiten!

    Die Kosten sind global gesehen ein Witz. Für die Betroffenen sind die Folgen jedoch dramatisch, nicht nur finanziell.

    Wer heute nicht für das Gesetz stimmt ist ist ein herzloser Erbsenzähler.

    Ob das Geld am Ende vom Bund oder vom Land bezahlt wird, kann uns als Bürgern doch egal sein!


    Selbst wenn die Kosten p.a. 1 Mrd. €uro wären, so wären dies z.B. 23x weniger, als wir derzeit für unsere neuen Mitbürger ausgeben, welche für dieses Land nicht wirklich etwas geleistet haben. (siehe: https://www.faz.net/aktuell/wi…-rekordwert-16196951.html)

    Man möge mich für diesen Vergleich steinigen, aber anhand diesem Vergleich ist doch zu erkennen, dass in unserem Land etwas gewaltig schief läuft.

    Ein Hauch von Trump (America First) in unserem Land würde uns meiner Meinung nach nicht schaden!


    Ich möchte mich zu dieser Aussage des VdK´s kurz äußern.


    Zu (1): Warum lassen wir uns doch eine solche Äußerung verrückt machen?

    Auf Seite 63 hat Audi-Alex folgendes geschrieben:

    "Ich habe heute von einem Kollegen die Info erhalten, dass seine Hauptsachbearbeiterin vom Sozialamt (die er gut kennt) ihn gestern anrief und mitteilte, dass sie eine - natürlich noch inoffizielle - Mitteilung aus politischer Ebene erhalten habe, Wonach das AEG ab 1.1.20 kommt."


    Nach dieser Äußerung haben wahrscheinlich viele den Sekt kalt gestellt.

    Ich hatte auch schon persönlich mit der VdK zu tun. Es ist zwar lobenswert, dass sich diese für mehr Gerechtigkeit einsetzen, jedoch ist hier auch nicht alles Gold was glänzt.

    Grundsätzlich bin ich mit solchen Äußerungen immer sehr vorsichtig --> wer hätte damals an den BREXIT gedacht, wer hätte gedacht, dass Trump Präsident wird?


    Zu (2): Ich denke kaum ein Thema wurde so sehr durch öffentlichen Druck aufgebaut. Dieses Thema betrifft Hunderttausende von Menschen in unserem Land und das wissen die Herren/Damen Politiker auch!

    In diesem Fall ist diesen das liebe Geld jedoch wichtiger, als das Wohl eines jeden Betroffenen.


    Ich bin trotzdem froh, dass ab morgen ein wenig mehr Klarheit herrschen wird!

    Entweder es geht in die Verlängerung oder das Spiel hat glücklicherweise endlich ein Ende!

    Bis morgen!

    Es ist erst durch, wenn der BR darüber entschieden hat.

    Wir haben alle schon Pferde kotzen sehen, daher müssen wir uns leider bis Ende Nov. weiterhin in Geduld üben.

    Dennoch ist es (für uns) positiv, dass öffentlich das Thema schon vermeintlich "durch" ist, so dass der Druck auf den BR wächst.


    p.s.die GroKo hat nunmehr auch die Grundrente durchgewunken.

    Kosten: Mehr als 4 Mrd. € p.a.!