Alles anzeigenHallo MaM,
Das kann man pauschal nicht beantworten. Es gibt nun bei dir diese Anhaltspunkte und daher kann es schon zu einer erneuten Prüfung kommen.
Ich kenne auch eine Zahlungsaufforderung mit der Bemerkung, das "jede Veränderung der Einkünfte dem Amt zu melden sei".
Ob das überhaupt rechtens ist kann ich dir nicht sagen.
Schau also mal nach, was in den alten Forderungen für Textpassagen auftauchen.
Wenn du befreit warst, steht doch in dem Schreiben bestimmt auch ein Hinweis, würde ich vermuten.
Wie lange ist denn die letzte Prüfung her?
Normaleweise ist eine Wiedervorlage im "Fristenkalender" eingetragen, heute erfolgt das oft elektronisch.
Gruß
frase
Hi frase,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Im besagten Schreiben ist in der Tat nichts vermerkt, außer dass ich zum 01.01.2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz befreit bin und somit kein weiterer Unterhalt zu leisten ist.
Wird eigentlich im Falle einer neuerlichen Unterhaltspflicht monatsgenau abgerechnet oder ab wann greift die Pflicht anhand der aktuellen Rechtssprechung?
Danke und ein schönes Wochenende