Vielen Dank für eure Antworten.
Deinem Mann müssen i.d.R. 1080€ Selbstbehalt bleiben.
Wie hoch ist sein Netto-Einkommen ?
Hallo Edy,
uns wurde mitgeteilt, dass sein Selbstbehalt bei 972 EUR liegt. Sie schreibt lediglich dazu: "Der aufgrund des Synergieeffekte reduzierte SB von mtl. 972,--E ist gewahrt." In der letzten Berechung (im Jahre 2018) wurde folgendes zugrunde gelegt:
berück. EK 1.517,65 €
Aufgrund des EK und der U-pflicht gegenüber 2 minderjährigen Kindern grds. Einstufung in Gruppe 2 DT.
BKB 1.517,65 €
./. U. für Kind 1./. 317,-- €
./. U. für Kind 2 (mein Kind) ./. 264,-- €
936,65 €
BKB Gruppe 1 DT 1.517,65 €
./. U. für Kind 1./. 297,-- €
./. U. für Kind 2 (mein Kind)./. 246,--
€ 974,65 €
Das hab ich direkt vom Schreiben abgeschrieben. Im Januar 2019 kam ein Bescheid, dem zu Folge sich der Betrag für das erste Kind auf 350 EUR erhöht und er diesen ab Januar zu bezahlen hätte. Keine Erklärung, keine Aufgeführte Rechnung, keine Transparenz. Da das Geld ja für seine Tochter ist, haben wir es hingekommen, es soll der Kleinen ja gut gehen.
Nun hängt aber unsere eigene Familienplanung davon ab, wieviel die monatlichen Abgaben in Zukunft sein sollen - und das find ich irgendwie einfach nicht fair.
außerdem wäre zu klären, ob das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft tätig wird oder aber die Unterhaltsvorschußkasse aktiv wurde.
Hallo timekeeper,
das sind beides Begriffe, bei denen ich mir unsicher bin. Bisher gab es keinerlei Unterhaltsvorschuss, mein Mann bezahlt gemäß Tabelle und das Kindergeld wird zur Hälfte auf seinen Beitrag verrechnet. Normalerweise müsste er also 410 EUR bezahlen (siehe Rechnung oben). Insofern tippe ich auf Beistandschaft und hoffe, dass ich nicht gerade Blödsinn geredet habe.
Herzlichen Dank euch beiden, dass ihr euch die Zeit nehmt.
Viele Grüße
Muse